Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD
Im politischen Prozess besteht noch immer Unsicherheit, ob die AfD verboten werden kann oder nicht. Wir klären die Frage in einem umfassenden Gutachten
UPDATE: Wir haben losgelegt: Die Arbeit am Gutachten läuft.
Dank Ihrer Unterstützung konnten wir ein Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus- und Rechercheexpert*innen zusammenstellen. Sie werden in den kommenden Monaten große Mengen an Material über die AfD sammeln und bewerten. Wir rechnen damit, das Gutachten in etwa einem Jahr veröffentlichen zu können. Über Fortschritte halten wir Sie auf dem Laufenden.
Dass es in Deutschland eine Bandbreite an politischen Parteien mit ganz unterschiedlichen Ideen und Vorschlägen gibt, ist verfassungsrechtlich ein hohes Gut und Ausdruck gelebter Demokratie. Auch der gewollte Wettbewerb politischer Ideen hat jedoch im Grundgesetz festgelegte Grenzen: Parteien, die darauf ausgehen, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig und können verboten werden.
Bisher fehlt rechtliche Klarheit
Seit langem mehren sich Stimmen, die in der Rhetorik, dem Programm und der Politik der AfD und ihrer Mitglieder eine Bedrohung für die Grundrechte aller Menschen und eine offene demokratische Gesellschaft sehen. Seit einiger Zeit wird viel darüber diskutiert, ob sich die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verbieten ließe. Bemühungen im Bundestag um einen Verbotsantrag scheiterten. Ein Grund dafür ist, dass viele Abgeordnete unsicher waren, ob ein entsprechender Antrag Erfolg haben könnte.
In den vergangenen Monaten gab es bereits zahlreiche Expertisen zu dieser Frage: Gutachten, Stellungnahmen, publizistische Texte und Fachaufsätze – und zuletzt stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Allerdings hat noch keine Stelle alle Informationen zusammengeführt und mit der gebotenen Tiefe untersucht, ob die komplexen rechtlichen Vorgaben für die Verfassungswidrigkeit und damit für ein Verbot vorliegen. Auch das geleakte Gutachten des BfV beantwortet diese Frage nicht, denn die Kategorien „gesichert rechtsextrem“ und „verfassungswidrig“ sind nicht identisch – auf einige Aspekte, die für eine Verfassungswidrigkeit relevant sind, geht das Gutachten des BfV nicht ein. Auch ist offen, ob die Schlussfolgerungen des BfV vor den Gerichten wirklich Bestand haben werden. Die große Unsicherheit über eine für unsere Demokratie zentrale Frage besteht deshalb bis heute fort.
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Ein rechtswissenschaftliches Fundament für die Verbotsdebatte
Wir wollen diese Diskussion auf eine neue, wissenschaftlich fundierte Grundlage stellen: Weil die Schwelle für ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG sehr hoch liegt, ist es umso wichtiger, diese Prüfung gewissenhaft, auf wissenschaftlich höchstem Niveau und mit bester verfassungsrechtlicher Expertise durchzuführen. Es gilt einerseits das Untersuchungsobjekt AfD vollständig zu erfassen und andererseits mit Blick auf die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts daraus tatsächlich und rechtlich tragfähige Schlüsse zu ziehen. Die Ergebnisse werden wir von unabhängigen Expert*innen prüfen lassen.
Unser Gutachten wird ein wichtiger Wegweiser für die öffentliche Diskussion. Es könnte aber auch andere Debatten prägen wie jene zu den zulässigen AfD-kritischen Tätigkeiten gemeinnütziger oder öffentlich geförderter Organisationen.
Die GFF hat umfangreiche Erfahrung mit komplexen, rechtspolitisch bedeutsamen verfassungsrechtlichen Fragen. Mit unserem Vorhaben sind wir nicht allein: Die Organisationen Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil unterstützen unser Anliegen.
Häufig gestellte Fragen zu unserem Gutachten
Warum erstellen Sie ein Gutachten zur Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht?
Parteien, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, können nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten werden. Ob es möglich ist, die AfD zu verbieten, wird seit einiger Zeit intensiv diskutiert, denn viele Menschen sehen in ihrem Programm, ihrer Rhetorik und Politik sowie im Verhalten ihrer Anhänger eine Bedrohung für Demokratie und Menschenwürde. Ob ein Verbotsantrag gegen die Partei erfolgreich sein könnte, ist allerdings nach wie vor völlig offen – trotz vieler Expertisen zu dieser Frage. Auch das geleakte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz beantwortet sie nicht.
Mit unserem Gutachten wollen wir die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot auf eine neue Grundlage stellen. Deswegen arbeiten wir ergebnisoffen, auf höchstem wissenschaftlichen Niveau und mit großer verfassungsrechtlicher Expertise. Unsere Ergebnisse werden wir von renommierten Expert*innen prüfen lassen und anschließend veröffentlichen – inklusive aller Belege.
Wann wird das Gutachten fertig sein?
Wir rechnen damit, dass die Arbeit etwa ein Jahr dauern wird und wir das Gutachten im Frühsommer 2026 veröffentlichen können.
Wie ist der aktuelle Stand der Arbeit am Gutachten?
Unser Projektteam hat im Mai 2025 mit der Arbeit am Gutachten begonnen. Regelmäßige Infos zum aktuellen Stand des Gutachtens gibt es in unserem Newsletter und auf unseren Social-Media-Kanälen.
Wie finanzieren Sie das Gutachten?
Wir finanzieren das Gutachten ausschließlich über Spenden. Mit einer Kampagne haben wir über 900.000 Euro von mehr als 16.000 Unterstützer*innen eingenommen.
Wer arbeitet am Gutachten und wie geht das Team vor?
Wir haben ein Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus- und Rechercheexpert*innen zusammengestellt. Sie werden in den kommenden Monaten Material über die AfD sammeln und anhand der Maßstäbe bewerten, die das Bundesverfassungsgericht für die Verfassungswidrigkeit von Parteien entwickelt und unser Team – soweit erforderlich – weiterentwickelt hat. Unsere Ergebnisse lassen wir anschließend von renommierten Expert*innen prüfen.
Mit wem arbeiten Sie für das Gutachten zusammen?
Für das Gutachten arbeiten wir mit mehreren Organisationen aus der Zivilgesellschaft zusammen: FragDenStaat baut aktuell eine Datenbank auf, in der wir Belege sammeln können. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, der Postmigrantische Jurist*innenbund und Bleibt stabil haben das Projekt mitinitiiert. Campact und innn.it haben beim Spendensammeln unterstützt, ebenso wie der Volksverpetzer, der das Projekt zudem publizistisch begleitet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat doch bereits ein ausführliches Gutachten zur AfD erstellt. Warum machen Sie sich noch die Arbeit?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die AfD seit Anfang Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Diese Einstufung, genauso wie das Gutachten, das das BfV dazu erstellt hat, würden in einem eventuellen Verbotsverfahren sicherlich eine wichtige Rolle spielen – sie trifft aber keine Aussage darüber, ob die AfD verfassungswidrig ist, denn die Kriterien für diese Kategorien sind nicht identisch. Unser Gutachten soll dagegen genau die Frage untersuchen, ob die AfD verfassungswidrig ist und welche Aussichten ein Verbotsverfahren damit hätte.
Wie stehen Sie selbst zu einem AfD-Verbot?
Die Hürden, um eine Partei zu verbieten, liegen zurecht extrem hoch: Nur, wenn sie die Menschenwürde und/oder die Demokratie und/oder den Rechtsstaat beseitigen oder beeinträchtigen will, ist ein Verbot nach dem Grundgesetz möglich. Ob wir nach Abschluss unseres Gutachtens auch eine Position zur Frage eines Verbotsantrags entwickeln, ist noch offen.
Wie kann ich die Arbeit am Gutachten unterstützen?
Mit unserer Spendenkampagne haben wir bisher mehr als 900.000 Euro eingenommen. Damit können wir das Gutachten wie geplant erarbeiten. Trotzdem können Sie das Projekt mit einer Spende weiter fördern, was uns ungeplante Mehrausgaben – zum Beispiel für Aufträge an externe Expert*innen zu Spezialfragen – ermöglichen würde.
Haben Sie Informationen, die uns bei unserer Arbeit am Gutachten helfen könnten? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Projektpartner FragDenStaat.

Unterstützen Sie eine sorgfältige Prüfung!
Die Hürden für Parteiverbote sind aus gutem Grund extrem hoch.
Wir setzen die gebotene Sorgfalt ein – wenn Sie das unterstützen möchten, können Sie hier einen Beitrag für eine wehrhafte Demokratie leisten.