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Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie
Art. 21

Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD

Im politischen Prozess besteht noch immer Unsicherheit, ob die AfD verboten werden kann oder nicht. Wir klären die Frage in einem umfassenden Gutachten

So viel ist klar: Viele in der AfD stellen die Garantie von Menschenwürde und Grundrechten in Frage. Ihre Rhetorik ist oft rassistisch, muslimfeindlich und gefährdet Menschen – weil aus Worten Taten werden. Was weniger klar ist: Das Grundgesetz sieht – zur Verteidigung der Demokratie – explizit die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Die Voraussetzungen dafür sind aus gutem Grund extrem hoch. Erfüllt die AfD diese Voraussetzungen? Das prüfen wir aktuell in einem Gutachten – ergebnisoffen und mit wissenschaftlichem Anspruch.
UPDATE: Das Gutachten bewegt sich in die nächste Phase.

In den vergangenen Monaten haben wir Daten gesammelt und die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für ein mögliches Parteiverbot geschärft. Jetzt geht es an die Auswahl und Bewertung der riesigen Menge an Belegen – darunter finden sich zum Beispiel eine Million Social Media Posts. Um diese Aufgabe zu bewältigen, nutzen wir bei der Vorauswahl auch KI-Modelle (LLMs). Wir rechnen damit, das Gutachten im Frühsommer 2026 veröffentlichen zu können.

Dass es in Deutschland eine Bandbreite an politischen Parteien mit ganz unterschiedlichen Ideen und Vorschlägen gibt, ist verfassungsrechtlich ein hohes Gut und Ausdruck gelebter Demokratie. Auch der gewollte Wettbewerb politischer Ideen hat jedoch im Grundgesetz festgelegte Grenzen: Parteien, die darauf ausgehen, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig und können verboten werden.

Bisher fehlt rechtliche Klarheit

Seit langem mehren sich Stimmen, die in der Rhetorik, dem Programm und der Politik der AfD und ihrer Mitglieder eine Bedrohung für die Grundrechte aller Menschen und eine offene demokratische Gesellschaft sehen. Seit einiger Zeit wird viel darüber diskutiert, ob sich die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verbieten ließe. Bemühungen im Bundestag um einen Verbotsantrag scheiterten. Ein Grund dafür ist, dass viele Abgeordnete unsicher waren, ob ein entsprechender Antrag Erfolg haben könnte.

In den vergangenen Monaten gab es bereits zahlreiche Expertisen zu dieser Frage: Gutachten, Stellungnahmen, publizistische Texte und Fachaufsätze – und zuletzt stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Allerdings hat noch keine Stelle alle Informationen zusammengeführt und mit der gebotenen Tiefe untersucht, ob die komplexen rechtlichen Vorgaben für die Verfassungswidrigkeit und damit für ein Verbot vorliegen. Auch das geleakte Gutachten des BfV beantwortet diese Frage nicht, denn die Kategorien „gesichert rechtsextrem“ und „verfassungswidrig“ sind nicht identisch – auf einige Aspekte, die für eine Verfassungswidrigkeit relevant sind, geht das Gutachten des BfV nicht ein. Auch ist offen, ob die Schlussfolgerungen des BfV vor den Gerichten wirklich Bestand haben werden. Die große Unsicherheit über eine für unsere Demokratie zentrale Frage besteht deshalb bis heute fort.

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Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD

Ein rechtswissenschaftliches Fundament für die Verbotsdebatte

Wir wollen diese Diskussion auf eine neue, wissenschaftlich fundierte Grundlage stellen: Weil die Schwelle für ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG sehr hoch liegt, ist es umso wichtiger, diese Prüfung gewissenhaft, auf wissenschaftlich höchstem Niveau und mit bester verfassungsrechtlicher Expertise durchzuführen. Es gilt einerseits das Untersuchungsobjekt AfD vollständig zu erfassen und andererseits mit Blick auf die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts daraus tatsächlich und rechtlich tragfähige Schlüsse zu ziehen. Die Ergebnisse werden wir von unabhängigen Expert*innen prüfen lassen.

Unser Gutachten wird ein wichtiger Wegweiser für die öffentliche Diskussion. Es könnte aber auch andere Debatten prägen wie jene zu den zulässigen AfD-kritischen Tätigkeiten gemeinnütziger oder öffentlich geförderter Organisationen.

Die GFF hat umfangreiche Erfahrung mit komplexen, rechtspolitisch bedeutsamen verfassungsrechtlichen Fragen. Mit unserem Vorhaben sind wir nicht allein: Die Organisationen Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil unterstützen unser Anliegen.

Haben Sie wichtige Hinweise, die für unser AfD-Gutachten relevant sind? Hier erfahren Sie, wie Sie diese vertraulich und sicher mit uns teilen können.

Häufig gestellte Fragen zu unserem Gutachten

Warum erstellt die GFF ein Gutachten zur Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist oder nicht?

Parteien, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, können nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verboten werden. Ob es möglich ist, die AfD zu verbieten, wird seit einiger Zeit intensiv diskutiert, denn viele Menschen sehen in ihrem Programm, ihrer Rhetorik und Politik sowie im Verhalten ihrer Anhänger eine Bedrohung für Demokratie und Menschenwürde. Ob ein Verbotsantrag gegen die Partei erfolgreich sein könnte, ist allerdings nach wie vor völlig offen – trotz vieler Expertisen zu dieser Frage. Auch das geleakte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz beantwortet sie nicht.

Mit unserem Gutachten wollen wir die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot auf eine neue Grundlage stellen. Deswegen arbeiten wir ergebnisoffen, auf höchstem wissenschaftlichen Niveau und mit großer verfassungsrechtlicher Expertise. Unsere Ergebnisse werden wir von renommierten Expert*innen prüfen lassen und anschließend veröffentlichen – inklusive aller Belege.

Wann wird das Gutachten fertig sein?

Der politischen und öffentlichen Debatte ist nur mit einem Gutachten geholfen, das höchste juristische und wissenschaftliche Ansprüche erfüllt. Das ist viel Arbeit. Wir möchten im Frühsommer 2026 damit fertig sein.

Wie finanziert die GFF das Gutachten?

Wir finanzieren das Gutachten ausschließlich über Spenden. Mit einer Kampagne haben wir über 900.000 Euro von mehr als 18.000 Unterstützer*innen eingenommen.

Wer arbeitet am Gutachten und wie geht das Team vor?

Wir haben ein Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus- und Rechercheexpert*innen zusammengestellt. Sie werden in den kommenden Monaten Material über die AfD sammeln und anhand der Maßstäbe bewerten, die das Bundesverfassungsgericht für die Verfassungswidrigkeit von Parteien entwickelt und unser Team – soweit erforderlich – weiterentwickelt hat. Unsere Ergebnisse lassen wir anschließend von renommierten Expert*innen prüfen.

Erhält die GFF Informationen vom Verfassungsschutz oder anderen staatlichen Quellen?

Nein. Wir untersuchen nur öffentlich einsehbare Quellen, beispielsweise Äußerungen in Parlamenten, auf Veranstaltungen oder in den sozialen Medien. Allerdings haben wir natürlich das Verfassungsschutz-Gutachten, das im Mai öffentlich wurde, vollständig ausgewertet. Das gilt auch für weitere Verfassungsschutzberichte und die zahlreichen Gerichtsentscheidungen zu entsprechenden Einstufungen der AfD bzw. ihrer Landesverbände.

Welchen Personenkreis untersucht die GFF? Werden auch die Äußerungen von einfachen AfD-Mitgliedern untersucht?

Relevant sind in erster Linie Äußerungen von Funktionsträger*innen und Verbänden der AfD. Das können Bundesvorsitzende, Parlamentarier*innen, aber auch Posts von Kreisverbänden sein. Äußerungen einzelner Mitglieder berücksichtigen wir nur im Ausnahmefall, etwa wenn sie besonders problematisch sind und ohne Widerspruch auf prominenter Bühne erfolgt sind.

Mit wem arbeitet die GFF für das Gutachten zusammen?

Für das Gutachten arbeiten wir mit mehreren Organisationen aus der Zivilgesellschaft zusammen: FragDenStaat baut aktuell eine Datenbank auf, in der wir Belege sammeln können. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, der Postmigrantische Jurist*innenbund und Bleibt stabil haben das Projekt mitinitiiert. Campact und innn.it haben beim Spendensammeln unterstützt, ebenso wie der Volksverpetzer, der das Projekt zudem publizistisch begleitet.

Wie steht die GFF zu einem AfD-Verbot?

Die Hürden, um eine Partei zu verbieten, liegen zu Recht extrem hoch: Nur, wenn sie die Menschenwürde und/oder die Demokratie und/oder den Rechtsstaat beseitigen oder beeinträchtigen will, ist ein Verbot nach dem Grundgesetz möglich. Ob wir nach Abschluss unseres Gutachtens auch eine Position zur Frage eines Verbotsantrags entwickeln, ist noch offen.

Die AfD wurde vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Reicht das nicht für ein Verbotsverfahren?

Die Einstufung und das zugrundeliegende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) würden in einem Verbotsverfahren sicherlich eine wichtige Rolle spielen. Sie treffen aber keine Aussage darüber, ob die AfD verfassungswidrig ist. Denn die Kriterien für diese Kategorien sind nicht identisch.

Außerdem legen wir einen strengeren Maßstab an als der Verfassungsschutz, weil ein Verbot weit gravierendere Folgen für die AfD hätte als ihre Einstufung durch das BfV. Andererseits hat das BfV viele Informationen außen vor gelassen, insbesondere Parlamentsvorgänge. Und seit Abschluss des BfV-Gutachtens ist auch noch einiges Material hinzugekommen.

Könnte das Gutachten der GFF in einem Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht genutzt werden?

Ja. Wenn unser Gutachten zu dem Ergebnis käme, dass die AfD verfassungswidrig ist, könnte es zur Grundlage eines Verbotsantrags gemacht werden. Es würde die Erstellung eines Antrags sicherlich beschleunigen, weil wir zusammen mit FragDenStaat eine große Belegdatenbank zur Verfügung stellen und sehr viel juristische Vorarbeit geleistet haben werden.

Müssen die Antragsberechtigten einen Verbotsantrag stellen, wenn die AfD verfassungswidrig ist?

Nein, die potenziellen Antragsteller – Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat – haben ein politisches Ermessen, ob sie ein Verbot beantragen oder nicht. Eine Pflicht könnte es nur geben, wenn die Erfolgsaussichten eines Antrags hoch wären und es keine anderen Mittel mehr gäbe, um die AfD von der Beeinträchtigung der freiheitlichen-demokratischen Grundordnung abzuhalten. Das ist eine sehr hohe Hürde.

Wie kann ich die Arbeit am Gutachten unterstützen?

Mit unserer Spendenkampagne haben wir bisher mehr als 900.000 Euro eingenommen. Damit können wir das Gutachten wie geplant erarbeiten. Trotzdem können Sie das Projekt mit einer Spende weiter fördern, was uns ungeplante Mehrausgaben – zum Beispiel für Aufträge an externe Expert*innen zu Spezialfragen – ermöglichen würde.

Haben Sie Informationen, die uns bei unserer Arbeit am Gutachten helfen könnten? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Projektpartner FragDenStaat.

Unterstützen Sie eine sorgfältige Prüfung!

Die Hürden für Parteiverbote sind aus gutem Grund extrem hoch.

Wir setzen die gebotene Sorgfalt ein – wenn Sie das unterstützen möchten, können Sie hier einen Beitrag für eine wehrhafte Demokratie leisten.

Grundrechte verteidigen.