Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD
Im politischen Prozess besteht noch immer Unsicherheit, ob die AfD verboten werden kann oder nicht. Wir klären die Frage in einem umfassenden Gutachten
UPDATE: Wir haben losgelegt: Die Arbeit am Gutachten läuft.
Dank Ihrer Unterstützung konnten wir ein Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus- und Rechercheexpert*innen zusammenstellen. Sie werden in den kommenden Monaten große Mengen an Material über die AfD sammeln und bewerten. Wir rechnen damit, das Gutachten in etwa einem Jahr veröffentlichen zu können. Über Fortschritte halten wir Sie auf dem Laufenden.
Dass es in Deutschland eine Bandbreite an politischen Parteien mit ganz unterschiedlichen Ideen und Vorschlägen gibt, ist verfassungsrechtlich ein hohes Gut und Ausdruck gelebter Demokratie. Auch der gewollte Wettbewerb politischer Ideen hat jedoch im Grundgesetz festgelegte Grenzen: Parteien, die darauf ausgehen, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig und können verboten werden.
Bisher fehlt rechtliche Klarheit
Seit langem mehren sich Stimmen, die in der Rhetorik, dem Programm und der Politik der AfD und ihrer Mitglieder eine Bedrohung für die Grundrechte aller Menschen und eine offene demokratische Gesellschaft sehen. Seit einiger Zeit wird viel darüber diskutiert, ob sich die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verbieten ließe. Bemühungen im Bundestag um einen Verbotsantrag scheiterten. Ein Grund dafür ist, dass viele Abgeordnete unsicher waren, ob ein entsprechender Antrag Erfolg haben könnte.
In den vergangenen Monaten gab es bereits zahlreiche Expertisen zu dieser Frage: Gutachten, Stellungnahmen, publizistische Texte und Fachaufsätze – und zuletzt stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Allerdings hat noch keine Stelle alle Informationen zusammengeführt und mit der gebotenen Tiefe untersucht, ob die komplexen rechtlichen Vorgaben für die Verfassungswidrigkeit und damit für ein Verbot vorliegen. Auch das geleakte Gutachten des BfV beantwortet diese Frage nicht, denn die Kategorien „gesichert rechtsextrem“ und „verfassungswidrig“ sind nicht identisch – auf einige Aspekte, die für eine Verfassungswidrigkeit relevant sind, geht das Gutachten des BfV nicht ein. Auch ist offen, ob die Schlussfolgerungen des BfV vor den Gerichten wirklich Bestand haben werden. Die große Unsicherheit über eine für unsere Demokratie zentrale Frage besteht deshalb bis heute fort.
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Ein rechtswissenschaftliches Fundament für die Verbotsdebatte
Wir wollen diese Diskussion auf eine neue, wissenschaftlich fundierte Grundlage stellen: Weil die Schwelle für ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG sehr hoch liegt, ist es umso wichtiger, diese Prüfung gewissenhaft, auf wissenschaftlich höchstem Niveau und mit bester verfassungsrechtlicher Expertise durchzuführen. Es gilt einerseits das Untersuchungsobjekt AfD vollständig zu erfassen und andererseits mit Blick auf die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts daraus tatsächlich und rechtlich tragfähige Schlüsse zu ziehen. Die Ergebnisse werden wir von unabhängigen Expert*innen prüfen lassen.
Unser Gutachten wird ein wichtiger Wegweiser für die öffentliche Diskussion. Es könnte aber auch andere Debatten prägen wie jene zu den zulässigen AfD-kritischen Tätigkeiten gemeinnütziger oder öffentlich geförderter Organisationen.
Die GFF hat umfangreiche Erfahrung mit komplexen, rechtspolitisch bedeutsamen verfassungsrechtlichen Fragen. Mit unserem Vorhaben sind wir nicht allein: Die Organisationen Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil unterstützen unser Anliegen.

Unterstützen Sie eine sorgfältige Prüfung!
Die Hürden für Parteiverbote sind aus gutem Grund extrem hoch.
Wir setzen die gebotene Sorgfalt ein – wenn Sie das unterstützen möchten, können Sie hier einen Beitrag für eine wehrhafte Demokratie leisten.