GFF beginnt mit der Arbeit an einem Gutachten – ist die AfD verfassungswidrig?
Berlin, 22. Mai 2025. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat mit der Arbeit an einem umfassenden Gutachten begonnen, das die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD beantworten soll. Mit dem Projekt will die GFF ergebnisoffen, transparent und wissenschaftlich fundiert klären, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes zu verbieten. Ein Team aus Juristen, Rechtsextremismus- und Rechercheexpert*innen hat Anfang Mai die Arbeit an dem Gutachten aufgenommen.
„Dank 18.000 Einzelspenden können wir jetzt mit einem interdisziplinären Team eine sehr komplexe Frage mit der nötigen Breite und Tiefe untersuchen“, sagt Bijan Moini, Legal Director der GFF und Leiter des Projektteams. „Damit werden wir mehr Klarheit in eine Angelegenheit bringen, die für unsere Demokratie von zentraler Bedeutung ist.“
Ein AfD-Verbot wird in Öffentlichkeit und Politik seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Anfang des Jahres scheiterte eine Initiative mehrerer Bundestagsabgeordneter, die auf einen Verbotsantrag abzielte. Verschiedene Expertisen und Stellungnahmen konnten die Frage, welche Aussichten ein solcher Antrag hätte, bisher nicht hinreichend beantworten. Auch das Gutachten, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seine Einschätzung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ begründet, geht nicht auf alle Aspekte ein, die im Kontext der Verfassungswidrigkeit relevant sind.
Das Gutachten der GFF wird dagegen erstmals umfassend und nach wissenschaftlichen Standards prüfen, ob die AfD verfassungswidrig ist und die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sind. Dafür wird das Projektteam große Mengen an Material zur AfD sammeln und anhand der Maßstäbe bewerten, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben, ggf. wird es diese Maßstäbe auch weiterentwickeln. Unabhängige Expert*innen sollen die Ergebnisse anschließend bewerten. Die Arbeit am Projekt wird in etwa einem Jahr abgeschlossen sein.
Als Initiative aus der Zivilgesellschaft soll das GFF-Gutachten auch Impulse für die öffentliche Diskussion liefern, etwa zum Rechtsextremismus oder zu zulässigen AfD-kritischen Aktivitäten gemeinnütziger oder öffentlich geförderter Organisationen. Campact, der Volksverpetzer, innn.it, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der Postmigrantische Jurist*innenbund, FragDenStaat und Bleibt stabil unterstützen die GFF bei ihrem Vorhaben.
Das Gutachten entsteht ohne externen Auftraggeber. Die GFF finanziert das Projekt ausschließlich durch eine Spendenkampagne, bei der sie 900.000 Euro einnehmen konnte.
Weitere Informationen zum Gutachten finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/afd-gutachten
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Malte Grotendorst
malte.grotendorst@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55 – 0176-76681669