Verdacht auf Diskriminierung von Sinti und Roma bei der polizeilichen Datenerhebung
GFF lanciert Beschwerdeverfahren bei der Landesdatenschutzbeauftragten
Berlin, 2. Oktober 2019 – Nach einer Beschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) prüft die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte, ob die Polizei rechtswidrig Daten zur ethnischen Zugehörigkeit von Tatverdächtigen erfasst. Die Berliner Polizei veröffentlichte 2017 in der Kriminalstatistik den Hinweis, die Tatverdächtigen für die Begehung von Trickdiebstahl in Wohnungen seien überwiegend Angehörige der Volksgruppe der Sinti und Roma. Auf eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus, die auf Hinweis der GFF erfolgte, stritt Innensenator Andreas Geisel zuletzt ab, dass die Polizei die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Sinti und Roma erfasst.
„Die Angaben der Polizei sind widersprüchlich. Ohne dass sie erhebt, ob ein Tatverdächtiger zur Volksgruppe der Sinti und Roma gehört, kann sie dazu auch keine Angaben in der Kriminalstatistik veröffentlichen“, so Lea Beckmann, Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. „Eine solche Datenerhebung wäre aber rechtswidrig.“ Auch Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, kritisiert das Vorgehen der Polizei scharf. „Eine ethnische Kennzeichnung von Roma und Sinti durch die Polizeibehörden ist mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar“, sagt Romani Rose. Die GFF setzt sich gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und der Berliner Jugendorganisation Amoro Foro dafür ein, dass die zugrundeliegende Datenerhebung bei der Berliner Polizei überprüft wird.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat sich in der Angelegenheit bereits mehrfach an den Berliner Innensenator Andreas Geisel gewendet und um Aufklärung gebeten. Nachdem Innensenator Geisel auch zunehmend im Abgeordnetenhaus unter Druck geriet, kündigte er zuletzt auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Bernd Schlömer an, zukünftig auf die Erwähnung der ethnischen Zugehörigkeit in der Kriminalstatistik zu verzichten. Unklar bleibt aber, ob die Berliner Polizei diese Daten erhebt. Um diese Frage zu klären hat die GFF bereits am 6. Juni 2019 Beschwerde bei der Landesdatenschutzbeauftragten Berlin eingereicht. Die Landesdatenschutzbeauftragte ist befugt, bei der Berliner Polizei Informationen anzufragen oder auch vor Ort die Datenverarbeitung der Polizei zu kontrollieren.
„Wenn Polizeibehörden Daten erheben, dann müssen sie nicht nur der informationellen Selbstbestimmung der betroffenen Menschen gerecht werden, sie müssen auch diskriminierungsfrei arbeiten“, sagt Lea Beckmann. Das Verbot, Tatverdächtige nach ethnischer Zugehörigkeit zu kategorisieren, ergibt sich nicht zuletzt aus dem Landesdatenschutzgesetz. Wenn die Polizei im Rahmen des Prüfverfahrens den Verdacht einer rechtswidrigen Datenerhebung nicht ausräumt, wird die GFF gemeinsam mit ihren Partnern weitere rechtliche Schritte prüfen.
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