Eilantrag gegen Videoaufzeichnung bei Online-Prüfung nicht erfolgreich – GFF kündigt weitere Verfahren an
Münster, 5. März 2021 – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat einen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) unterstützten Eilantrag gegen Videoaufzeichnung bei Online-Prüfungen abgewiesen. „Wir sind von der Entscheidung enttäuscht“, sagt David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Wenn hingenommen wird, dass Studierende aufgezeichnet und die Aufnahmen zu Beweiszwecken gespeichert werden, drohen zukünftig auch bei Prüfungen im Hörsaal oder im Klassenzimmer Kameras.“
Mit dem Eilantrag wollte ein Student der Fernuniversität Hagen verhindern, dass seine Online-Prüfung am kommenden Montag vollständig aufgezeichnet wird. Die GFF wendet sich ausdrücklich nicht gegen Online-Prüfungen als solche, sondern allein gegen unverhältnismäßige Eingriffe in den Datenschutz.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts beruht nicht auf einer ausführlichen Prüfung der Rechtslage, sondern lediglich auf einer Folgenabwägung. Ausdrücklich heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts: Die „Rechtmäßigkeit der Aufzeichnung und Speicherung könne im Eilverfahren nicht geklärt werden“. Das Gericht hat insbesondere nicht entschieden, ob die Aufzeichnung verhältnismäßig ist. Außerdem äußert es Zweifel daran, ob die Regelungen zur Löschung der Aufnahmen bestimmt genug sind.
Die Aufzeichnung verstößt nach Auffassung der GFF gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. „Gespeicherte Aufnahmen mögen aus Sicht der Prüfungsbehörde zwar praktisch sein, um Täuschungsversuche zu beweisen. Das rechtfertigt aber noch lange keine schwerwiegenden Grundrechtseingriffe wie die Videoaufzeichnung – noch dazu im häuslichen Umfeld“, sagt Werdermann.
Die GFF wird daher weitere Verfahren anstrengen, um zu verhindern, dass Online-Prüfungen zu einer umfassenden Online-Überwachung führen, die mit den Grundrechten der Studierenden unvereinbar ist. Dabei sollen auch andere bedenkliche Praktiken vor Gericht gebracht werden. So wird an manchen Hochschulen Software eingesetzt, die mittels künstlicher Intelligenz, insbesondere durch Gesichts- oder Blickerkennung, Täuschungsversuche zu erkennen versucht.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Daniela Turß, ,
Tel. 030/549 08 10 55 oder