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GFF-Studie: Das Ausländerzentralregister verletzt Datenschutzstandards und die Grundrechte Millionen Betroffener

Berlin, 13. Januar 2022 – Zu viele Behörden können auf zu viele Daten für zu unterschiedliche Zwecke zugreifen – ohne ausreichende Kontrolle. Dies ist das Fazit der heute veröffentlichten Studie „Das Ausländerzentralregister – eine Datensammlung außer Kontrolle“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF).

Die Studie ergänzt ein von der GFF in Auftrag gegebenes, ausführliches Rechtsgutachten von Prof. Matthias Bäcker, das ebenfalls heute veröffentlicht wird. Es kommt zu dem Ergebnis, dass das Ausländerzentralregister (AZR) das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot sowie grundlegende europarechtliche Datenschutzstandards verletzt.

Mit etwa 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen ist das Ausländerzentralregister eines der umfangreichsten automatisierten Register. Es steht mehr als 16.000 öffentlichen Stellen zur Verfügung. Die Studie der GFF untersucht, welche Daten aus ganz unterschiedlichen Lebensbereichen das AZR über Ausländer*innen in Deutschland speichert, wie diese Daten nahezu allen deutschen Behörden zugänglich sind und welche Schutz- und Kontrollmechanismen es auf dem Papier und in der Realität gibt.

Es ist rechtlich nichts dagegen einzuwenden, Grunddaten über Nicht-Deutsche zum Zwecke der Migrationsverwaltung zu speichern. „Das Ausländerzentralregister verletzt aber dort Grundrechte und Datenschutzstandards, wo unzählige weitere Datensätze gespeichert werden, die dann z.B. von Sicherheitsbehörden für völlig andere Zwecke genutzt werden können“, sagt Sarah Lincoln, Juristin bei der GFF und Autorin der Studie. Besonders betroffen hiervon sind Geflüchtete, über die neben Grundpersonalien, Adresse, Foto und aufenthaltsrechtlichen Angaben auch biometrische Daten sowie Angaben zu Gesundheit, Bildung, Familie und Fluchtgründe gespeichert werden.

„Der Umfang der gespeicherten Daten ist unverhältnismäßig. Wofür soll es erforderlich sein, künftig sogar die Asylbescheide mitsamt hochsensiblen Angaben zu Flucht, psychischer Verfassung oder politischer Verfolgung zentral zu speichern und tausenden Behörden zugänglich zu machen?“, fragt Lincoln.

Die Studie zeigt auch ein Folgeproblem dieser Datenfülle auf: „Wenn hunderttausende Mitarbeiter*innen von Ausländerbehörden, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendiensten, Jobcenter, Jugendämtern und Gerichten auf so viele, teils hochsensible Daten zugreifen können, ist das Missbrauchspotenzial enorm“, sagt Lincoln. „Im schlimmsten Fall geraten Daten wie Adresse, sexuelle Orientierung oder politische Überzeugung in die Hände von rassistisch motivierten Straftäter*innen oder Verfolgerstaaten und bringen Betroffene so in Lebensgefahr.“

An der Studie wird deutlich, dass es an effektiven Kontrollmechanismen und Transparenz fehlt. Die GFF unterstützte 13 Betroffene dabei, Auskunft zu den über sie im AZR gespeicherten Daten zu beantragen und stellte fest: Das Antragsverfahren ist mühsam, die Antworten verzögerten sich monatelang und waren unvollständig.

Lincoln kritisiert die erhebliche Diskriminierung: „Eine derart umfangreiche Datensammlung über deutsche Staatsbürger*innen, auf die u.a. alle Polizeibehörden nach Belieben zugreifen können, wäre undenkbar. Bei Geflüchteten und anderen Migrant*innen setzt sich die Bundesregierung seit Jahren über geltendes Recht hinweg. Das wollen wir ändern. Gemeinsam mit Betroffenen planen wir strategische Klagen gegen die verfassungswidrigen Regelungen des Ausländerzentralregistergesetzes“.

Weitere Informationen sowie die Studie und das Rechtsgutachten zum AZR finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Maria Scharlau, Pressesprecherin
Tel. 030/549 08 10 55;
mobil 01579 2493108
Mail: presse@freiheitsrechte.org

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