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Erfolg gegen X – GFF und DRI erwirken, dass X Forschung zur Bundestagswahl zulassen muss

Berlin, 7. Februar 2025 – Gemeinsam mit Democracy Reporting International (DRI) erzielt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) heute gegen den Kurznachrichtendienst X einen wichtigen Erfolg. Im Eilverfahren hat das Landgericht Berlin X dazu verurteilt, DRI bis kurz nach der Bundestagswahl einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X zu gewähren. Ziel ist zu erforschen, ob es auf der Plattform zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahl kommt. Die Klage stützt sich auf den Digital Services Act (DSA), der Plattformen dazu verpflichtet, Forschenden Zugang zu relevanten Daten zu gewähren. Das Landgericht hat die Entscheidung damit begründet, dass ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei. Das Urteil stärkt nachhaltig die Grundrechte im digitalen Raum.

„Die Entscheidung ist ein riesiger Erfolg für die Forschungsfreiheit und unsere Demokratie! Wir haben den Zugang zu relevanten Forschungsdaten erkämpft und schieben damit Versuchen, Wahlen zu beeinflussen, einen Riegel vor. Ein starkes Zeichen für den Schutz unserer Grundrechte im digitalen Zeitalter“, sagt Simone Ruf, Juristin und stellvertretende Leiterin des Center for User Rights der GFF.

X hatte sich geweigert, DRI öffentlich zugängliche Daten wie die Reichweite oder die Anzahl an Likes und Shares von Posts herauszugeben. Mit den erstrittenen Daten kann die Organisation nun auch zu potenziellen Wahlbeeinflussungen auf X forschen und so den digitalen Raum transparenter machen: „Die Sprache des Gesetzes ist sehr eindeutig und wir begrüßen, dass das Gericht bestätigt hat, was dort steht: Die Zivilgesellschaft und Forscher haben das Recht, Wahldebatten online zu analysieren. Der digitale Raum ist keine rechtsfreie Zone und ich vertraue darauf, dass X uns schnell Zugang zu seinen Daten gewähren wird. Wir untersuchen solche Debatten unvoreingenommen, um Transparenz in das zu bringen, was auf solchen Plattformen geschieht“, sagt Michael Meyer-Resende, Geschäftsführer von DRI.

Kern des Verfahrens war es eine neue gesetzliche Regelung des DSA durchzusetzen: Den Anspruch auf Forschungsdatenzugang (Artikel 40 Abs. 12 DSA). Dieser verpflichtet große Online-Plattformen dazu, Forschenden unverzüglich Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten ihrer Plattform zu gewähren, um systemische Risiken untersuchen zu können. Gleichzeitig wurden mit dieser Klage offene Rechtsfragen bezüglich der gerichtlichen Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Forschungsdatenzugang in Deutschland geklärt.

Die Klage ist Teil des von der Stiftung Mercator, Luminate und der Open Society Foundation geförderten Center for User Rights, mit dem die GFF die Rechte von Nutzer*innen nachhaltig stärken, einfordern und durchsetzen sowie das bestehende Machtungleichgewicht zwischen Online-Plattformen und ihren Nutzer*innen korrigieren will.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/x

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Maria Scharlau

presse@freiheitsrechte.org

Tel. 030/549 08 10 55

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