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Pressemitteilung: Berufungsverfahren zur Klage gegen das ZDF wegen Entgeltdiskriminierung beginnt am 18.12.18 

Berlin, 13. Dezember 2018 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) begleitet und unterstützt die Klage einer ZDF-Redakteurin auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit nun in der nächsten Instanz. Am 18.12. um 10.00 Uhr beginnt das mündliche Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Im Dezember 2016 hatte das Arbeitsgericht Berlin die Klage in erster Instanz abgewiesen. Der vorsitzende Richter hat dabei die tatsächlichen Gegebenheiten des Falles im großen Maße verkannt oder missachtet. Dem Tatbestandsberichtigungsantrag der Klägerin musste er daher teilweise stattgeben.

„Der Fall ist aus Sicht der GFF eindeutig. Das Arbeitsgericht Berlin hat nicht nur den Sachverhalt verkannt, sondern auch deutsches und europäisches Recht zur Entgeltgleichheit ignoriert. Im EU-Vergleich hinken deutsche Gerichte bei diesem Thema deutlich hinterher“, sagte Nora Markard, Vorstandsmitglied der GFF.

Das Gericht hatte seine Entscheidung u.a. damit begründet, dass die Klägerin sich nicht mit Festangestellten oder mit freien Mitarbeitern in anderen Tarifverträgen vergleichen könne. Dies ist weder mit deutschem noch mit europäischem Recht vereinbar. Maßgeblich ist danach allein, ob die tatsächliche Arbeit vergleichbar ist. Auch die Begründung, alle vergleichbaren Männer, die im selben Tarifvertrag wie die Klägerin beschäftigt sind, hätten eine längere Betriebszugehörigkeit vorzuweisen oder seien höher qualifiziert als die Klägerin, ist nicht schlüssig.

Das Landesarbeitsgericht wird im Rahmen des Berufungsverfahrens sowohl die Tatsachen als auch die Rechtslage neu zu bewerten haben.

Weitere Informationen zum Fall finden Sie auf unserer Website unter freiheitsrechte.org/equalpay.

Für Rückfragen steht Ihnen Nina Tesenfitz zur Verfügung. E-Mail: presse-equalpay@freiheitsrechte.org Telefon: +49 170-5763663

Zur Finanzierung ihres Einsatzes für die Grundrechte ruft die GFF zu Spenden auf: https://freiheitsrechte.org/spenden/

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger und Klägerinnen mit exzellenten Juristen und Juristinnen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Mehr Informationen finden Sie unter https://freiheitsrechte.org.

Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Hessische Straße 10, D-10115 Berlin Vertreten durch den Vorstand: Dr. Ulf Buermeyer, Dr. Boris Burghardt, Prof. Dr. Nora Markard. Secretary General: Malte SpitzRechtliche Hinweise: https://freiheitsrechte.org/impressum/

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