Berufungsverfahren zur Klage gegen das ZDF wegen Entgeltdiskriminierung beginnt am 18.12.18
Berlin, 13. Dezember 2018 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) begleitet und unterstützt die Klage einer ZDF-Redakteurin auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit nun in der nächsten Instanz. Am 18.12. um 10.00 Uhr beginnt das mündliche Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Im Dezember 2016 hatte das Arbeitsgericht Berlin die Klage in erster Instanz abgewiesen. Der vorsitzende Richter hat dabei die tatsächlichen Gegebenheiten des Falles im großen Maße verkannt oder missachtet. Dem Tatbestandsberichtigungsantrag der Klägerin musste er daher teilweise stattgeben.
„Der Fall ist aus Sicht der GFF eindeutig. Das Arbeitsgericht Berlin hat nicht nur den Sachverhalt verkannt, sondern auch deutsches und europäisches Recht zur Entgeltgleichheit ignoriert. Im EU-Vergleich hinken deutsche Gerichte bei diesem Thema deutlich hinterher“, sagte Nora Markard, Vorstandsmitglied der GFF.
Das Gericht hatte seine Entscheidung u.a. damit begründet, dass die Klägerin sich nicht mit Festangestellten oder mit freien Mitarbeitern in anderen Tarifverträgen vergleichen könne. Dies ist weder mit deutschem noch mit europäischem Recht vereinbar. Maßgeblich ist danach allein, ob die tatsächliche Arbeit vergleichbar ist. Auch die Begründung, alle vergleichbaren Männer, die im selben Tarifvertrag wie die Klägerin beschäftigt sind, hätten eine längere Betriebszugehörigkeit vorzuweisen oder seien höher qualifiziert als die Klägerin, ist nicht schlüssig.
Das Landesarbeitsgericht wird im Rahmen des Berufungsverfahrens sowohl die Tatsachen als auch die Rechtslage neu zu bewerten haben.
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