• Skip to primary navigation
  • Skip to content
  • Skip to primary sidebar

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Wir verhelfen dem Recht zu seinem Recht

  • Home
  • Aktuelles
  • Unterstützen
  • Fälle
  • Strategie
  • Über die GFF
    • Finanzen und Transparenz
    • Fragen & Antworten (FAQ)
    • Team
    • Mitglieder
    • Netzwerk
    • Veranstaltungen
    • Publikationen
    • Preise und Ehrungen
    • Anlaufstelle für nach § 219a StGB Verfolgte
  • Presse
  • English
    • About GFF
    • Support GFF
    • Mission
    • Strategy
    • Cases
    • Team
    • Network
    • Press
    • Transparency
    • FAQ
  • Jobs
  • Spenden
    • Geldauflagen für den Schutz von Grund- und Menschenrechten

Videoüberwachung im Klostergarten Passau

13. June 2019 by Anna Livia Mattes

Die GFF unterstützt die Klage eines Passauer Bürgers gegen die Videoüberwachung des zentral gelegenen Platzes „Klostergarten“. Die Polizei hatte an dem Platz in den vergangenen Jahren allenfalls vereinzelt Kriminalität erfasst, die Zahlen waren zuletzt rückläufig. Dennoch werden die Bürger*innen dort nun anlasslos von zehn Kameras überwacht. Dies beeinträchtigt den gesellschaftlichen Austausch im öffentlichen Raum und verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Freiheit braucht viele Freundinnen und Freunde –
 werden Sie jetzt Fördermitglied der GFF!

Seit Dezember 2018 überwacht die Stadt Passau mit einer aufwendigen Kamerainstallation jeden Winkel des städtischen Klostergartens. Der Klostergarten ist etwas kleiner als ein Fußballfeld. Gelegen in unmittelbarer Nähe zum Zentralen Omnibusbahnhof, zur Universität und zu zahlreichen Einkaufs- und Einkehrmöglichkeiten, wird der Platz täglich von tausenden Menschen überquert. Alle Passant*innen werden nun von den Kameras aufgezeichnet und die Aufnahmen für 72 Stunden gespeichert.

Die Aufnahmen aus dem Klostergarten können nachträglich durch das Ordnungsamt und in Ausnahmefällen durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eingesehen werden. Zur Strafverfolgung ist eine dauerhafte Speicherung der Aufnahmen möglich, bei Ordnungswidrigkeiten über mindestens zwei Monate. Nur zwischen 01:00 Uhr und 06:00 Uhr ist die Anlage zur Videoüberwachung ausgeschaltet. Gleichzeitig überwacht ein*e Mitarbeiter*in der Stadt in einem Überwachungshäuschen auf dem Platz sowohl live als auch über Monitor mit.

Kriminalitätsprävention trotz niedriger Kriminalität

Die Stadt Passau will mit der Errichtung der Videoüberwachung erklärtermaßen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Dabei ist der Klostergarten in den letzten Jahren immer seltener als „Tatort“ aufgefallen. Im Jahr 2017 wurden dort nur drei einfache und eine schwere Körperverletzung sowie vier Beleidigungen polizeilich erfasst. Außerdem wurden 15 Drogendelikte erfasst. Die in Passau erfassten Drogendelikte betreffen fast ausschließlich Cannabis. In wie vielen dieser Fälle es anschließend zu einer strafrechtlichen Verurteilung kam, ist nicht bekannt.

Keine Rechtsgrundlage für städtische Videoüberwachung

Angesichts der niedrigen Kriminalität dürfte die Stadt für eine Videoüberwachung durch die Polizei zu sicher sein. Eine Videoüberwachung durch Polizeibehörden ist nämlich nur an sogenannten „Kriminalitätsbrennpunkten“ zulässig. Die GFF will nun gerichtlich klären, dass diese Anforderung ebenso für eine städtische Videoüberwachung gelten muss.

Daher hat die GFF gemeinsam mit dem Passauer Josef Ilsanker vor dem Verwaltungsgericht Regensburg Klage gegen die Videoüberwachung eingelegt. Initiiert und maßgeblich begleitet wurde die Klage durch die Passauer Studenten Constantin Breß und Till Casimir.

Videoüberwachung verletzt zentrale Grundrechte

Videoüberwachung stellt einen intensiven Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Ist für die einzelne Person nicht mehr ersichtlich, wer was wann über sie weiß, wird sie ihr Verhalten anpassen, etwa um nicht aufzufallen. Dies führt neben der individuellen Beeinträchtigung auch zu einer Beeinträchtigung des demokratischen Gemeinwesens: Öffentliche Plätze sind auch Orte des gesellschaftlichen Miteinanders und des freiheitlichen Austausches.

Durch eine zunehmende Überwachung entzieht der Staat seinen Bürger*innen diese Räume. Der Eingriff durch die Videoüberwachung fällt besonders intensiv aus, weil so viele Bürgerinnen und Bürger betroffen sind und sie verdachts- und anlasslos überwacht werden. Deshalb sind wir von der Rechtswidrigkeit der Videoüberwachung überzeugt.

Am 13. Juni 2019 haben wir gegen die Videoüberwachung in Passau Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg erhoben. Die Klage wurde mit Gerichtsbescheid vom 6. August 2020 als unzulässig abgewiesen. Wir haben dagegen Berufung eingereicht und dies am 13. Oktober 2020 detailliert begründet. Das Verfahren ist damit beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Hintergrundinformationen

  • Berufungsreplik an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 12. Februar 2021
  • Berufungsbegründung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 13. Oktober 2020
  • Klageschriftsatz an das Verwaltungsgericht Regensburg
  • Antwort des Klägers auf die Stellungnahme der Beklagten
  • Ergänzende Stellungnahme des Klägers zu den Risiken einer öffentlichen Videoüberwachung
  • Gerichtsbescheid vom 6. August 2020
  • Das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem VG Regensburg ist RN 9 K 19.1061.

Presse

  • 13.10.2020 – GFF geht gegen Videoüberwachung im Klostergarten Passau in Berufung
  • 14.06.2019 – Klage gegen Videoüberwachung im Klostergarten Passau eingereicht

Unterstützen Sie unseren Einsatz gegen anlasslose Videoüberwachung mit Ihrer Spende!

 

Bildquelle: GFF

Filed Under: Fälle, Videoüberwachung

Primary Sidebar

Die Freiheit braucht auch Sie: Machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Klagen!

Mehr Informationen zur Fördermitgliedschaft!

Andere Möglichkeiten, sich für Freiheitsrechte zu engagieren...

Newsletter

Immer auf dem Stand der Dinge bleiben: Jetzt den Newsletter der GFF abonnieren!

Warum ich die GFF unterstütze

Wenn der Gesetzgeber bei seiner Arbeit keine Rücksicht auf Grundrechte nimmt, muss er damit rechnen, dass sich außerparlamentarischer Widerspruch formiert. Mir gefällt der Ansatz der GFF, Gesetze durch Klagen auf ihre Grundgesetztauglichkeit zu überprüfen.

Christopher Lauer (SPD)

Foto © Lisavan, CC-BY-SA 2.0
  • Impressum
  • Jobs
  • Team
  • Datenschutz
  • Spenden

Copyright © 2021 · Genesis Sample on Genesis Framework · WordPress · Log in