Klage gegen Videoüberwachung im Klostergarten Passau eingereicht
Passau, 14. Juni 2019 – Heute hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) gemeinsam mit dem Passauer Kläger Josef Ilsanker Klage gegen die Videoüberwachung im städtischen Park „Klostergarten Passau“ eingereicht. Mit zehn Kameras überwacht die Stadt Passau dort ihre Bürger und Bürgerinnen. Nennenswerte Kriminalität war dort in den letzten Jahren aber nicht zu verzeichnen. Initiiert und maßgeblich begleitet wurde die Klage durch die Studenten Constantin Breß und Till Casimir.Seit Dezember 2018 überwacht die Stadt Passau mit einer aufwendigen Kamerainstallation jeden Winkel des städtischen Klostergartens. „Passau lebt von den öffentlichen Plätzen, an denen man sich trifft und Zeit verbringt“, dazu der Jurastudent Till Casimir. „Aber seit man dort von zehn Kameras gefilmt wird, fühlt sich im Klostergarten keiner mehr wohl.“ Dabei ist der zentral gelegene Platz in den letzten Jahren immer seltener als „Tatort“ polizeilich aktenkundig geworden. Im Jahr 2017 wurden dort nur vier Körperverletzungen sowie vier Beleidigungen polizeilich erfasst. Außerdem wurden 15 Drogendelikte erfasst, die fast ausschließlich Cannabis betreffen.Die Videoüberwachung stellt einen intensiven Eingriff in das Grundrecht auf informationelleSelbstbestimmung dar. Die Überwachung hat zur Folge, dass Betroffene sich anpassen, etwa um nicht aufzufallen. Dies führt neben der individuellen Beeinträchtigung auch zu einer Beeinträchtigung des demokratischen Gemeinwesens: Öffentliche Plätze sind auch Orte des gesellschaftlichen Miteinanders und des Austausches. Durch eine zunehmende Überwachung entzieht der Staat seinen Bürger*innen diese Räume. „Hier filmt die Stadt hunderte Menschen, die dafür selbst keinen Anlass gegeben haben“, erklärt Constantin Breß, ebenfalls Jurastudent in Passau.Selbst der Leiter der Passauer Polizeiinspektion, Stefan Schillinger, hält die Stadt Passau Berichten der Passauer Neuen Presse zufolge für einen sicheren Ort, zu sicher für Videoüberwachung. „Eine Videoüberwachung ist nur an Kriminalitätsbrennpunkten zulässig, im Klostergarten ist sie völlig unverhältnismäßig. Deshalb ziehen wir dagegen vor Gericht“, so die Juristin Lea Beckmann von der GFF, die das Verfahren koordiniert.
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