Digitaler Gewaltschutz
Im Mai 2023 haben wir einen Entwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz veröffentlicht.
DAS DIGITALE GEWALTSCHUTZGESETZ DER GFF
Um den rechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt zu verbessern, hat die GFF 2023 einen eigenen Entwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, dass Gerichte Accounts sperren können, über die digitale Gewalt ausgeübt wird – auch wenn die Person hinter dem Account nicht bekannt ist.
Unser Entwurf zeigt, was es braucht:
- zukunftsoffene Anspruchsgrundlagen, die die Probleme gezielt adressieren,
- vereinfachte Verfahren, in denen Gerichte rechtsstaatlich effektiv entscheiden, und
- die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, Betroffene in den Verfahren zu unterstützen oder auch Verfahren eigeninitiativ zu führen.
Kernstück des Entwurfs ist eine Rechtsgrundlage, die Richter*innen ermächtigt, die erforderlichen und im Einzelfall verhältnismäßigen Maßnahmen zu treffen, um digitale Gewalt zu beenden und weitere Verletzungen abzuwenden. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere zeitweilige oder auch dauerhafte Accountsperren. Das ist gerade für die Fälle nötig, in denen die Plattformen aufgrund ihrer Nutzungsbedingungen Accounts nicht sperren, obwohl deren Handlungen gegen nationales Recht verstoßen, und/oder in denen sie die eigenen (wirtschaftlichen) Interessen über die Grundrechte der Betroffenen stellen. Das Digitale Gewaltschutzgesetz soll der neuen Bundesregierung als Blaupause dienen – und die Verantwortung weg von privaten Unternehmen zurück zum Rechtsstaat führen.
Neben Betroffenen selbst können nach dem Entwurf auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die Betroffene beraten und digitale Gewalt bekämpfen, entsprechende Anträge bei Gericht stellen und die Verfahren für die Betroffenen, aber auch im eigenen Namen führen.
Uns ist wichtig, dass diese Schutzmaßnahmen wie Accountsperren ohne eine Identifizierung der Accountinhaber*innen auskommen, wie sie für Ansprüche gegen die einzelnen Verletzer*innen notwendig ist. So beenden wir schnell digitale Gewalt statt wertvolle Zeit zu verlieren, um die Identität von Verantwortlichen festzustellen. Es braucht also weder eine Klarnamenpflicht für die Nutzung sozialer Netzwerke noch übertriebene Auskunftspflichten, die schnell die Anonymität im Internet untergraben und häufig mit dem Ruf nach neuen Speicherpflichten einhergehen. Der wichtige Kampf gegen digitale Gewalt wird sonst schnell zur Hintertür für eine neue Debatte um die Vorratsdatenspeicherung.
Unseren Entwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz und FAQ dazu finden Sie hier:
- Entwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz (Stand: Mai 2023)
- FAQ zum Gesetzentwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz
GESETZGEBUNGSVERFAHREN ZUM GESETZ GEGEN DIGITALE GEWALT
Im Koalitionsvertrag der
Regierung aus Union und SPD haben sich die Parteien darauf verständigt, ein
Gesetz gegen digitale Gewalt zu schaffen. Im Frühjahr 2026 hat das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf
veröffentlicht. Die GFF hat dazu Stellung genommen. Im Oktober 2026 hat die
Bundesregierung den Entwurf als Regierungsentwurf verabschiedet.
DISKUSSIONSENTWURF DER AMPELREGIERUNG
Im Dezember 2024 hatte das
Bundesministerium der Justiz nach dem Scheitern der Ampelregierung einen
Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt veröffentlicht, der den
damaligen Arbeitsstand des Ministeriums zeigte. Die GFF hat dazu Stellung genommen.
Der Entwurf wurde nicht mehr ins Parlament eingebracht.
ECKPUNKTE FÜR EIN DIGITALES GEWALTSCHUTZGESETZ
Die Eckpunkte für ein Digitales Gewaltschutzgesetz, die das Bundesjustizministerium im April vorgelegt hat, setzen aus unserer Sicht einen unnötigen Fokus auf erweiterte Auskunftsansprüche. Es geht also vorrangig darum, die Identität einzelner Verletzer*innen aufzudecken. Das ermöglicht zwar die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen wie dem auf Unterlassung und Schadensersatz gegen diese Personen – trotzdem werden diese Verfahren immer länger dauern und keinen schnellen Schutz für Betroffene bieten. Die Möglichkeit von Accountsperren, die das Ministerium erfreulicherweise auch einräumt, ist wiederum viel zu eng gefasst. Gravierende Tatbestände digitaler Gewalt wie Volksverhetzung fallen aus dem Anwendungsbereich heraus, weil keine einzelne Person betroffen ist.
Unsere Kommentierung und Stellungnahme zu den Eckpunkten der Bundesregierung finden Sie hier:
-
Kommentierung der Eckpunkte des BMJ für ein Digitales Gewaltschutzgesetz
(Stand 4. Mai 2023) -
Stellungnahme zu den Eckpunkten des BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt
(Stand 26. Mai 2023)
SOCIAL MEDIA-PLATTFORMEN KOMMEN IHRER VERANTWORTUNG NICHT NACH
Social-Media-Plattformen tragen die Verantwortung dafür, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Die Vergangenheit zeigt aber, dass sie bei digitaler Gewalt nicht konsequent genug durchgreifen. Mehr als 60 Prozent der Befragten unserer Kantar-Studie von 2021 gaben an, dass die Plattformen nicht ausreichend gegen Hass vorgehen, um Nutzer*innen zu schützen. Gleichzeitig sprach sich eine große Mehrheit dafür aus, dass Gerichte über die Sperrung von Accounts entscheiden sollten. Fast 90 Prozent stimmen außerdem zu, dass Gerichte die Möglichkeit haben sollten, im Falle von Rechtsverstößen einzelne Social-Media-Konten zu sperren –ohne die dahinterstehende Person identifizieren zu müssen. Wichtig ist: Ein Strafverfahren gegen die verantwortlichen Personen können die zuständigen Behörden unabhängig davon aufnehmen.
Die GFF setzt sich deshalb dafür ein, dass Betroffenen schnell geholfen wird und die Verantwortung für den Schutz vor digitaler Gewalt nicht allein Plattformen zu überlassen. Gerichte sollen die Möglichkeit haben wirksame und verhältnisssemäßige Maßnahmen anzuordnen.
GUTACHTEN DES INSTITUTS FÜR EUROPÄISCHES MEDIENRECHT: DIGITALES GEWALTSCHUTZGESETZ MIT EUROPARECHT VEREINBAR
Der europarechtliche Weg ist frei für ein Digitales Gewaltschutzgesetz. Das belegt ein von der GFF beim Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Mark Cole und Dr. Jörg Ukrow, LL.M. Eur. Darin leuchten die Gutachter die Spielräume aus, die dem nationalen Gesetzgeber nach dem Digital Services Act (DSA) der EU verbleiben. Der DSA erlaubt es den Mitgliedstaaten, die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Online-Plattformen auszugestalten, und setzt ihnen dafür lediglich einen „formalen Rahmen“. Insbesondere steht das Unionsrecht einem Vorhaben des nationalen Gesetzgebers nicht entgegen, richterlich angeordnete Accountsperren zu ermöglichen. Solche neuen Maßnahmen lassen sich mit legitimen Allgemeinwohlinteressen rechtfertigen. Auch eine flankierende Regelung zu nationalen Zustellungsbevollmächtigten ist möglich. Eine solche Regelung würde sowohl Betroffenen von digitaler Gewalt helfen wie auch Nutzer*innen, die von willkürlichen Moderationsentscheidungen der Plattformen betroffen sind. Die GFF veröffentlicht zeitgleich ein Positionspapier, in dem sie auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens Forderungen an den Gesetzgeber formuliert.
Das Gutachten des EMR und das Positionspapier der GFF finden Sie hier:
- Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht
- Positionspapier der GFF zum Gutachten (Stand 6. April 2023)
AUSBAU DER BERATUNGSSTRUKTUREN ZUM SCHUTZ VOR DIGITALER GEWALT
Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Auf- und Ausbau von Beratungsstrukturen für Betroffene digitaler Gewalt. Dieses Vorhaben wurde auch im Koalitionsvertrag als Baustein des Gesetzes gegen digitale Gewalt angekündigt, findet sich in den Eckpunkten des BMJ aber bislang gar nicht wieder. Die Stärkung von Beratungsangeboten ist nicht nur für Betroffene relevant. Sie ist auch wichtig, damit Beratungsstrukturen Betroffene in Verfahren unterstützen oder auch eigeninitiativ führen können, wie in unserem Gesetzentwurf vorgesehen. Um den Ausbau der Beratungsstrukturen für Betroffene digitaler Gewalt möglichst umfassend und frühzeitig zu realisieren, haben wir uns – gemeinsam mit unseren Partner-Organisationen aus dem Bündnis F5 (Algorithmwatch, Gesellschaft für Freiheitsrechte, Open Knowledge Foundation Deutschland, Reporter ohne Grenzen, Wikimedia Deutschland) – in das aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren zum sog. Demokratiefördergesetz (Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung Extremismusprävention und politischen Bildung) eingebracht. Wir haben bislang zwei Stellungnahmen bei den zuständigen Ministerien eingereicht. Darin fordern wir u.a., den Einsatz gegen digitale Gewalt und entsprechende Beratungsangebote für betroffene Personen als eigenständigen förderungswürdigen Gegenstand in das Gesetz aufzunehmen. Auch personenbezogene digitale Gewalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe. Hassrede, Desinformation und digitale Gewalt sind Gefahren für unsere Grundrechte. Ein Demokratiefördergesetz muss daher die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements in diesen Bereichen und die Förderung von Beratungsangeboten gemeinsam adressieren.
Unsere Stellungnahmen zum Demokratiefördergesetz finden Sie hier:
- Stellungnahme zum Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI (Stand März 2022)
- Stellungnahme zum Referentenentwurf von BMFSFJ und BMI (Stand November 2022)
Der Entwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz entstand 2023 im Rahmen der gemeinsam mit der Alfred Landecker Foundation ins Leben gerufenen Marie-Munk-Initiative. Die Initiative war ein gemeinsames Projekt zum Schutz von Grundrechten im digitalen Raum. Benannt war sie nach der Berliner Juristin Marie Munk, die 1930 als eine der ersten Frauen in Deutschland Richterin wurde. Botschafter des Projekts war der Pianist Igor Levit.