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Staatliche Informationen gehören der Öffentlichkeit: GFF verklagt Bundespolizei auf Anspruch auf Open-Data

Berlin, 23. April 2025 – Gemeinsam mit einem Open-Data-Experten klagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Verwaltungsgericht Potsdam auf freie Weiterverwendung des Jahresberichts der Bundespolizei von 2023. Der Bericht enthält für die Öffentlichkeit relevante Zahlen und Fakten und ist deshalb von hoher politischer Relevanz. Da sich die Bundespolizei alle Rechte am Jahresbericht vorbehält, ist es nicht möglich, Informationen aus dem Bericht z.B. für die Forschung, journalistische Zwecke oder zivilgesellschaftliches Engagement zu nutzen. Die GFF sieht darin eine Gefahr für die Informations-, Presse-, Wissenschafts- und Berufsfreiheit und will erstmals gerichtlich feststellen lassen, dass ein Anspruch darauf besteht, staatlich veröffentlichte Informationen frei weiter zu nutzen.

„Jede Person hat ein Recht darauf, staatlich veröffentlichte Informationen frei zu nutzen. Sie sind Gemeingut und unabdingbar für eine informierte Gesellschaft und damit für eine handlungsfähige Demokratie“, sagt Franziska Görlitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.

Laut dem Datennutzungsgesetz und der Open-Data-Richtlinie müssen staatlich erhobene und veröffentlichte Daten von allen Menschen grundsätzlich frei genutzt werden dürfen. Daraus folgt aus Sicht der GFF und des Klägers auch ein konkreter Anspruch darauf, dass Behörden die Nutzungsrechte tatsächlich einräumen müssen. Die freie Nutzbarkeit staatlicher Informationen erhöht nicht nur die Transparenz staatlicher Informationspolitik. Sie schafft zudem die Möglichkeit einer öffentlichen Kontrolle und gegebenenfalls zivilgesellschaftlicher Intervention.

Die Polizei als Exekutive des Staates spielt eine große Rolle dabei, unsere Demokratie zu erhalten und zu fördern. Deshalb hatte der Kläger beantragt, dass ihm die Bundespolizei eine freie Lizenz einräumt, damit er Texte und Bilder des Berichts für Wikipedia-Artikel und das Medienarchiv Wikimedia Commons nutzen kann. Dieses Gesuch wurde abgelehnt.

Der Bericht enthält z.B. Informationen zur Anzahl und Art erfasster Straftaten, Einsätzen im Ausland sowie Zahlen zu den durchaus umstrittenen Binnengrenzkontrollen. Er gibt zudem einen Einblick in die Strukturen der Bundespolizei.

Mit dieser Klage will die GFF in erster Linie die Informationsfreiheit stärken, die als Grundlage für die öffentliche Meinungsbildung und somit eine demokratische Teilhabe dient. Der Kläger wird vor Gericht vertreten durch die Berliner Kanzlei KM8.

Weitere Informationen zu dieser Klage finden Sie hier: https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/open-data

Die Webversion dieser PM finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/ue...

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:
Janina Zillekens-McFadden
presse@freiheitsrechte.org
030/549 08 10 55

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