Recht an der eigenen Stimme schützen: rechtswidrige Nutzung von Daten für KI-Training verhindern
Dürfen Unternehmen wie Netflix Daten von Kreativen ohne deren Einwilligung für KI-Training nutzen? Wir kämpfen für das Recht an den eigenen Daten und den Persönlichkeitsschutz.
Deutschland ist eines der Länder mit der weltweit ausgeprägtesten Praxis, Filme und Serien zu synchronisieren. Dabei werden die Originalstimmen mit deutschen Stimmen ersetzt. Viele Synchronsprecher*innen sind dem Publikum sehr vertraut: Sie sind oft über Jahre oder sogar Jahrzehnte die deutsche Stimme bestimmter Schauspieler*innen. Zu ihnen gehört auch Matti Klemm, der unter anderem Oscar-Preisträger Mahershala Ali und Jason Momoa synchronisiert.
Anfang des Jahres nahm der Streaminganbieter Netflix über die Synchronstudios KI-Trainingsklauseln in seine Verträge mit deutschen Synchronsprecher*innen auf: Netflix will die Stimmdaten nutzen, um damit seine KI-Systeme zu trainieren – die Filme und Serien künftig automatisiert synchronisieren könnten. Menschliche Synchronsprecher*innen würden so überflüssig.
Netflix trainiert seine KI bereits mit Stimmdaten
Matti weigerte sich, die Trainingsklauseln zu unterschreiben. Außerdem stellte er einen Antrag auf Datenauskunft, um zu erfahren, welche seiner Daten Netflix bereits verarbeitet hatte. Es stellte sich heraus: Netflix verarbeitet Mattis Stimmdaten bereits, um sie für KI-Training zu nutzen – ohne, dass er darin eingewilligt hatte oder auch nur davon wusste.
Matti plant nun, Netflix wegen der unerlaubten Nutzung seiner Stimmdaten zu verklagen: Das Unternehmen soll verpflichtet werden, Mattis Stimme künftig nicht mehr für KI-Training zu nutzen und es soll gerichtlich festgestellt werden, dass ihm dafür ein Schadensersatz zusteht. Außerdem soll Netflix detaillierter offenlegen, wie und in welchem Umfang es Mattis Stimmdaten bereits genutzt hat. Wir unterstützen die Klage, denn die zweckwidrige Verwendung von persönlichen Daten für KI-Training beeinträchtigt in mehrfacher Hinsicht Grundrechte. Die Problematik betrifft nicht nur Synchronsprecher*innen, sondern viele Kreative und Kunstschaffende: Etwa Illustrator*innen oder Musiker*innen, deren Werke ohne ihr Wissen und ihre Einwilligung für KI-Training genutzt werden. Mattis Stimme steht damit stellvertretend nicht nur für die Leistung anderer Synchronsprecher*innen, sondern auch für die Leistung Kreativer und Kunstschaffender in anderen Feldern.
Verschiedene Grundrechte in Gefahr
Die Stimme einer Person ist ein individuelles Merkmal und Teil ihrer Identität. Als höchstpersönliches Merkmal ist sie deshalb vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt. Nutzen Unternehmen wie Netflix Stimmdaten ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen in zweckwidriger Weise, verletzen sie dieses Grundrecht. Auch das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, ist in solchen Fällen verletzt: die sogenannte informationelle Selbstbestimmung.
Darüber hinaus beschränkt Netflix auch die Berufs- und Kunstfreiheit der Kreativen, deren Daten sie für KI-Training nutzen. Seine besondere Stellung auf dem Streaming-Markt bringt eine gewisse Machtposition gegenüber Synchronsprecher*innen mit sich. Wenn sie auf eine Kooperation mit Netflix verzichten, geht ihnen eine wichtige Einkommensquelle verloren, was sie in ihrer freien Berufsausübung einschränkt.
Dadurch sehen sich viele Synchronsprecher*innen faktisch gezwungen, die neuen Vertragsklauseln zu unterschreiben. So liefern sie das Stimm-Material für KI-Modelle, die sie später ersetzen und das Berufsbild Synchronsprechen ganz abschaffen könnten. Aufgrund dieses Machtungleichgewichts haben Unternehmen wie Netflix eine besondere grundrechtliche Verantwortung. Weil jede*r Synchronsprecher*in einen eigenen Ausdruck in die Stimme legt und sie ausgestaltet, ist neben der Berufsfreiheit auch die Kunstfreiheit betroffen.
So geht es weiter
Wir planen, die Klage Ende 2026 einzureichen. Aktuell arbeiten wir mit Matti und seinen Rechtsanwält*innen von der Kanzlei Spirit Legal an der Verfahrensstrategie. Mit einer Spende kannst du uns dabei unterstützen, Betroffene zu begleiten, die Rechtsfragen aufzuarbeiten und geeignete Verfahren zu führen. Dazu können auch weitere Fälle von Menschen gehören, die bereits KI-Vertragsklauseln unterschrieben haben.