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Wir kämpfen vor Gericht dafür, dass das für die Demokratie wesentliche Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht unzulässig eingeschränkt wird – weder durch rechtswidrige Polizeigewalt noch durch unverhältnismäßige Auflagen. Demokratie braucht starke Grundrechte und eine vielfältige Gesellschaft, in der Menschen offen ihre Meinung sagen und sich frei informieren können. Dazu gehört auch, gemeinsam auf die Straße zu gehen und protestieren zu dürfen.
Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Zivilgesellschaft
Art. 2

Pauschales Musikverbot in Parks verstößt gegen Grundrechte

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Versammlungsfreiheit
Art. 8

Sitzblockade Freiburg

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Versammlungsfreiheit
Art. 8

Projekt „Klima­camps stärken“: Für eine starke Versammlungs­freiheit

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Versammlungsfreiheit
Art. 8

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und Zivil­gesellschaft

Grundrechte verteidigen.