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Wir setzen uns juristisch dafür ein, dass staatliche Überwachung auf das Notwendige und Verhältnismäßige begrenzt bleibt – sei es beim Einsatz von Staatstrojanern, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung oder bei der massenhaften Erfassung von Bewegungsdaten. Eine freiheitliche Gesellschaft braucht Sicherheit – aber ohne Massenüberwachung. Wenn Polizei oder Geheimdienste unverhältnismäßig stark in die Privatsphäre von Menschen eingreifen, bedroht das die Grundrechte aller und schafft ein Klima der Einschüchterung.
Freiheit im digitalen Zeitalter, Überwachung durch Polizei und Geheimdienste
Art. 1, 2
Freiheit im digitalen Zeitalter, Überwachung durch Polizei und Geheimdienste
Art. 2

Polizeigesetz NRW: Verfassungswidriges Data Mining stoppen

Freiheit im digitalen Zeitalter, Überwachung durch Polizei und Geheimdienste
Art. 10, 2, 1

Artikel-10-Gesetz: Das Grundgesetz gilt auch für den Verfassungsschutz

Freiheit im digitalen Zeitalter, Überwachung durch Polizei und Geheimdienste
Art. 1, 2, 10, 13

Bayerisches Verfassungs­schutzgesetz

Grundrechte verteidigen.