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Wir setzen uns juristisch dafür ein, dass staatliche Überwachung auf das Notwendige und Verhältnismäßige begrenzt bleibt – sei es beim Einsatz von Staatstrojanern, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung oder bei der massenhaften Erfassung von Bewegungsdaten. Eine freiheitliche Gesellschaft braucht Sicherheit – aber ohne Massenüberwachung. Wenn Polizei oder Geheimdienste unverhältnismäßig stark in die Privatsphäre von Menschen eingreifen, bedroht das die Grundrechte aller und schafft ein Klima der Einschüchterung.
Freiheit im digitalen Zeitalter, Überwachung durch Polizei und Geheimdienste
Art. 1, 2, 10, 13

Bayerisches Polizei­aufgabengesetz

Freiheit im digitalen Zeitalter, Überwachung durch Polizei und Geheimdienste
Art. 1, 2

Staatstrojaner zur Strafverfolgung

Freiheit im digitalen Zeitalter, Überwachung durch Polizei und Geheimdienste
Art. 2, 10, 8

Überwachung und Abschreckung von Aktivist*innen

Freiheit im digitalen Zeitalter, Überwachung durch Polizei und Geheimdienste
Art. 2, 1

Verbot “gefährlicher Werkzeuge” in Berliner Bahnhöfen und Zügen

Grundrechte verteidigen.