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Auslaenderzentralregister
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Soziale Teilhabe
Art. 1, 2, 3

Das Ausländer­zentral­register – Eine Daten­sammlung außer Kontrolle

Eine GFF-Studie zeigt: Das Ausländerzentralregister ist eine außer Kontrolle geratene Datensammlung, die Grundrechte und europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz verletzt. Die GFF plant strategische Klagen.

Sarah Lincoln

Juristin und Verfahrenskoordinatorin

"Der Umfang der im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten ist völlig unverhältnismäßig. Wofür soll es erforderlich sein, die Asylbescheide mitsamt hochsensiblen Angaben zu Flucht, psychischer Verfassung oder politischer Verfolgung zentral zu speichern und tausenden Behörden zugänglich zu machen?"

Mit etwa 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen ist das Ausländerzentralregister eines der umfangreichsten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung. Registriert wird jede Person, die ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland lebt. Auf das Ausländerzentralregister haben mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen mit mehr als 150.000 Einzelnutzer*innen Zugriff, darunter neben den Ausländerbehörden auch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendienste, Jobcenter, Jugendämter und Gerichte. Allein im Jahr 2020 führten Behörden im Schnitt etwa 260.000 Datenabfragen pro Arbeitstag im Ausländerzentralregister durch.

Besonders betroffen sind Geflüchtete, von denen neben Grundpersonalien und aufenthaltsrechtlichen Angaben auch biometrische Daten sowie Angaben zu Gesundheit, Bildung und Familie gespeichert sind. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters vom 9. Juli 2021 hat die Bundesregierung die Datenbank zum dritten Mal innerhalb von fünf Jahren erweitert. Künftig werden z.B. auch Asylbescheide und asyl- und aufenthaltsrechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext gespeichert. Diese Entscheidungen enthalten teils hochsensible Angaben, etwa zu politischen Überzeugungen, sexueller Orientierung oder psychischen Erkrankungen.

AZR Daten
AZR Datenquellen

GFF-Studie: Das Ausländerzentralregister – Eine Datensammlung außer Kontrolle

Die GFF-Studie „Das Ausländerzentralregister – Eine Datensammlung
ausser Kontrolle“ zeigt, dass sich das Ausländerzentralregister in den
letzten Jahren zu einem ausufernden und nahezu unkontrollierten
Datenmonster entwickelt hat. Die Rechte der Betroffenen sind dabei auf
der Strecke geblieben. Mechanismen zum Schutz besonders sensibler Daten existieren kaum. Das Missbrauchspotenzial ist enorm, wenn
hunderttausende Behördenmitarbeiter*innen Zugriff auf so viele, teils
hochsensible Daten haben. Nicht nur besteht die Gefahr, dass Behörden
viel zu ausufernd vom Datenabruf Gebrauch machen. Im schlimmsten Fall
können Daten wie Adresse, sexuelle Orientierung oder politische
Überzeugung in die Hände von rassistisch motivierten Straftäter*innen
oder Verfolgerstaaten gelangen und Betroffene so in Lebensgefahr
bringen. Einblicke in die über sie gespeicherten Daten bekommen
Betroffene nur sehr schwer: Bereits das Antragsverfahren ist mit hohen
Hürden verbunden, die Antworten lassen sehr lange auf sich warten und
der Umfang der Auskunft entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

BAMF Grafik

GFF-Rechtsgutachten: Ausländerzentralregistergesetz verletzt verfassungs- und europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz

Ein im Auftrag der GFF von Prof. Dr. Matthias Bäcker erstelltes Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass weite Teile des Ausländerzentralregistergesetzes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Diskriminierungsverbot und europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz verstoßen. Insbesondere ist die Datensammlung nicht auf ein erforderliches und verhältnismäßiges Maß beschränkt. Die Speicherung von Asylbescheiden im Volltext verletzt in besonders krasser Weise das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Entscheidungen im Wortlaut sind in aller Regel nicht erforderlich und enthalten regelmäßig Daten von hoher Sensibilität: Sie beschreiben die psychische Verfassung, die sexuelle Orientierung oder die weltanschaulichen und politischen Überzeugungen der betroffenen Person.

Auch der Grundsatz, dass Daten nur unter engen Voraussetzungen zweckentfremdet werden dürfen, wird verletzt: Auf die Datensammlung greifen staatliche Behörden nicht nur für die Migrationsverwaltung, sondern auch für zahlreiche weitere Zwecke zu: Sicherheitsbehörden nutzen sie für die Gefahrenabwehr, die Leistungsverwaltung zur Prüfung von Ansprüchen. Der Datenaustausch mit den Sicherheitsbehörden bedeutet, dass Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Geheimdienste auf sämtliche Daten im Ausländerzentralregister zugreifen können. Einzige Voraussetzung ist, dass der Datenzugriff zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Der Datenabruf ist nicht auf besonders hochrangige Rechtsgüter beschränkt, sondern kann auch zur Verfolgung oder Abwehr von Bagatelldelikten erfolgen. Dafür muss die Polizei keinen konkreten Ermittlungsansatz und keine konkrete Gefahr nachweisen. Es reichen also vage Verdachtsmomente, um umfangreiche personenbezogene Daten über eine Person und ihr familiäres und soziales Umfeld abzurufen.

Die Nutzung einer zentralen Datensammlung zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung ist zudem eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Einen sachlichen Grund dafür gibt es nicht. Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr stehen – anders als die Migrationsverwaltung – nicht generell in einem Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit. Durch die weitgehenden Übermittlungsbefugnisse verstärkt der Gesetzgeber das weitverbreitete rassistische Vorurteil, wonach ein Zusammenhang zwischen Kriminalität und Herkunft besteht. Tatsächlich ist die Kriminalitätsrate – bei Deutschen und Ausländer*innen – eng verbunden mit wirtschaftlichen und sozialen Ausgangsbedingungen.

GFF plant strategische Klagen

Die Bundesregierung hat das Ausländerzentralregister in den letzten Jahren massiv ausgebaut und dabei insbesondere gegenüber Geflüchteten grundlegende Anforderungen des Datenschutzes völlig außer Acht gelassen. Bislang ist die Bundesregierung mit diesen Grundrechtsverletzungen durchgekommen, weil geflüchtete Personen selten klagen. Weil sie andere, existenzielle Sorgen haben, weil ihnen die finanziellen Mittel für den Rechtsstreit fehlen, und weil die gerichtliche Klärung so lange dauern wird, dass sie davon kaum profitieren werden. Diese Rechtschutz-Lücke möchte die GFF füllen. Aufbauend auf dem umfassenden Rechtsgutachten plant die GFF gemeinsam mit betroffenen Personen strategische Klagen gegen das Ausländerzentralregistergesetz vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht. Es darf in Deutschland keinen Datenschutz und keinen Grundrechtsschutz zweiter Klasse geben.

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Video der GFF über das Ausländerzentralregister auf Youtube
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

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