Zum Inhalt springen
Wir setzen uns mit rechtlichen Mitteln dafür ein, dass Grundrechte wie Presse- und Meinungsfreiheit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden: Sei es durch Einschüchterung, überschießende behördliche Maßnahmen oder Strafverfolgung. Unabhängige Medien und ein offener gesellschaftlicher Austausch sind das Fundament einer lebendigen Demokratie. Die Presse und Bürger*innen müssen unabhängig recherchieren, Missstände benennen und Kritik frei äußern können.
Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit
Art. 5

Unzulässige Überwachung: Wissenschafts­verlage tracken die Aktivitäten von Forscher*innen

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit
Art. 5, 12

Open Data: Staatliche Informationen gehören der Öffentlichkeit

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Presse- und Meinungsfreiheit
Art. 5

Gefahr für die Pressefreiheit: Investigativ-Journalist wegen Zitaten aus Gerichtsbeschluss verurteilt

Grundrechte verteidigen.