GFF-Klage: Uni Potsdam darf Informationen über Drittmittelkooperationen nicht geheim halten
Potsdam, 16. August 2021 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat heute beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage gegen die Universität Potsdam erhoben. Die Universität verweigert die Herausgabe von Informationen über Drittmittel, die sie von chinesischen Geldgebern erhält. „Hochschulen sind nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zur Transparenz verpflichtet. Dass die Universität Potsdam sich weigert, ihre Drittmittelgeber offen zu legen, gefährdet die freie und unabhängige Wissenschaft“, sagt Joschka Selinger, Rechtsanwalt bei der GFF und Koordinator der Klage.
Wissenschaftsfreiheit ist kein Grund für Geheimhaltung – im Gegenteil
Die Universität Potsdam weigert sich, Informationen über Drittmittelforschung herauszugeben, und beruft sich dabei auf den Schutz der Wissenschaftsfreiheit. Die Wissenschaftsfreiheit schützt einerseits Wissenschaftler*innen vor staatlicher Einflussnahme auf Forschung und Lehre. Andererseits gebietet sie die öffentliche Kontrolle von Verwaltungshandeln der Hochschulen. Diese Transparenz schützt die Wissenschaftsfreiheit, indem sie Wissenschaftler*innen davon abhält, sich beispielsweise aufgrund ökonomischer Zwangslagen auf Drittmittel aus fragwürdigen Quellen einzulassen und dabei in Abhängigkeiten zu geraten, die einer freien Forschung im Wege stehen könnten. „Staatliche Universitäten sind zum Schutz einer freien und unabhängigen Wissenschaft verpflichtet, deshalb unterliegen sie besonderen Transparenzanforderungen“ erklärt Selinger. „Wenn Universitäten mögliche Interessenkonflikte nicht offenlegen, beeinträchtigen sie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Fachlichkeit der Forschung an der Hochschule insgesamt“, sagt Selinger. Auch Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF, unterstützt dieses Anliegen: „Wenn Wissenschaftler*innen nicht offenlegen mögen, wer ihnen wie viel Geld für ihre Forschung zahlt, dann sollten sie dieses Geld besser gar nicht annehmen. Akademische Forschung darf nicht käuflich sein.“
Die GFF klagt gemeinsam mit dem Sinologen und freien Journalisten David Missal, der das Informationsportal Chinas Geld an deutschen Unis betreibt. Es ist nicht die erste Klage von David Missal, die die GFF unterstützt. Auch die Johannes-Gutenberg-Universität Mainz hat erst nach einer Klage der GFF im Januar dieses Jahres ihre Drittmittelkooperationen mit chinesischen Unternehmen offengelegt. „Wie viele deutsche Unis mauert auch die Universität Potsdam, wenn es um Drittmittel geht. Schon jetzt steht fest: Mindestens einmal erhielt die Uni Geld aus China für Forschung im Bereich der Analyse von Erbgut (sogenannte Genomik). Solche Forschung kann möglicherweise auch militärisch genutzt werden“, sagt Missal. „Hier braucht es dringend Transparenz: Nur wenn die Öffentlichkeit weiß, welche Abhängigkeiten bestehen, können wir Forschungsergebnisse einordnen – und diese kritisch überprüfen."
GFF-Rechtsanwalt Joschka Selinger und der Kläger David Missal stehen für Gespräche zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Klage finden Sie unter:
freiheitsrechte.org/unabhangige-wissenschaft-braucht-transparenz
Mit dem Projekt control © setzt sich die GFF dafür ein, die
Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit im Spannungsfeld mit dem
Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnisschutz gerichtlich durchzusetzen.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/urheberrecht
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Janina Zillekens, presse@freiheitsrechte.org,
Tel. 030/549 08 10 55 oder 0175/610 2896