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Wir kämpfen vor Gericht dafür, dass das für die Demokratie wesentliche Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht unzulässig eingeschränkt wird – weder durch rechtswidrige Polizeigewalt noch durch unverhältnismäßige Auflagen. Demokratie braucht starke Grundrechte und eine vielfältige Gesellschaft, in der Menschen offen ihre Meinung sagen und sich frei informieren können. Dazu gehört auch, gemeinsam auf die Straße zu gehen und protestieren zu dürfen.
Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Versammlungsfreiheit
Art. 8

Einsatz von Schmerzgriffen bei friedlichen Demonstrationen rechtswidrig

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Versammlungsfreiheit
Art. 8

Schmerzgriffe: Polizei darf friedlich Demonstrierende nicht einschüchtern

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie, Versammlungsfreiheit
Art. 5, 8, 3

Versammlungs­freiheit schützen: Sprachauflagen bei Protesten sind verfassungswidrig

Grundrechte verteidigen.