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Gesellschaft für Freiheitsrechte verabschiedet Legal Director Bijan Moini

Berlin, 30. September 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verabschiedet heute Legal Director Dr. Bijan Moini. Moini hat über zehn Jahre bei der GFF mitgewirkt und führte das Team der Jurist*innen, seit 2025 gemeinsam mit GFF-Juristin Sarah Lincoln. Zu den Höhepunkten seiner Arbeit zählen wichtige Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht zu zentralen grundrechtlichen Fragen der Sicherheitsgesetzgebung. Seit Anfang 2025 leitete Moini das Projekt, mit dem die GFF über ein Jahr hinweg juristisch prüfte, ob die Alternative für Deutschland (AfD) verfassungswidrig ist. Ende Juni stellte Moini das Gutachten gemeinsam mit Vorstandsmitglied Prof. Dana Valentiner in der Bundespressekonferenz vor und legte dar, warum das Gutachten zu dem Schluss kommt, dass die Partei verfassungswidrig ist. Als nächsten beruflichen Schritt gründet Moini mit dem erfahrenen Prozessrechtler Til Quadflieg eine eigene Kanzlei: Quadflieg Moini. Die Kanzlei möchte sich auch für den Schutz der Demokratie einbringen.

„Es war ein unschätzbares Privileg, gemeinsam mit einem so klugen und engagierten Team für Grundrechte streiten zu dürfen“, sagt Moini. „Grundrechte und Demokratie stehen gerade extrem unter Druck – das zeigen auch die Ergebnisse der jüngsten Landtagswahlen. Wir brauchen die GFF als starke Stimme für Freiheitsrechte und Demokratie – ich möchte sie auch künftig dabei unterstützen, so gut ich kann!"

Generalsekretär Malte Spitz dankt Moini für seinen langjährigen Einsatz: „Bijan Moini hat die GFF über Jahre hinweg, erst ehrenamtlich und dann als erster juristischer Mitarbeiter, wesentlich geprägt. Seine breite juristische Expertise, seine klaren rechtspolitischen Analysen und sein starker Auftritt haben die GFF entscheidend mit nach vorne gebracht. Mit der Leitung des Gutachtens zur AfD hat er zuletzt noch einmal eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig fundierte rechtliche Arbeit für die Verteidigung unserer Demokratie ist. Wir danken ihm für seinen unermüdlichen Einsatz und wünschen ihm für seinen weiteren Weg alles erdenklich Gute.“

Bijan Moini verhandelte unter anderem in Karlsruhe 2020 zum Bundesnachrichtendienst (BND)-Gesetz, 2021 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz und 2023 zum Bundeskriminalamt (BKA)-Gesetz. Er erreichte gemeinsam mit der GFF wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: So stellte das Bundesverfassungsgericht 2020 in seinem Urteil zum BND-Gesetz klar, dass Grundrechte deutsche Behörden auch im Ausland binden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Dr. Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org Tel. 030/549 08 10 55 – 01579/2493108

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