Gerichtsurteil: Berliner Schule darf weiterhin pauschal das Beten verbieten – GFF plant Antrag auf Zulassung der Berufung
Berlin, 15. Oktober 2026 – Das pauschale Gebetsverbot an einer Berliner Schule bleibt vorerst bestehen. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte die Verbandsklage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Schulordnung eines Gymnasiums im Bezirk Mitte heute ab und begründete: Das Beten einzelner Schüler*innen berge die Gefahr, den Schulfrieden so stark zu beeinträchtigen, dass die vorhandene Benachteiligung muslimischer Schüler*innen durch das Gebetsverbot gerechtfertigt sei. Die GFF wird Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil stellen.
Aus Sicht der GFF berücksichtigt das Urteil den Schutz von Grundrechten und Minderheiten nicht ausreichend. Die von der Schulleitung vorgetragenen einzelnen Konflikte und Anekdoten zeigten wenig Bezug zum Gebet und ergaben in der Summe keine konkrete Bedrohung des Schulfriedens.
„Heute wurde viel über muslimische Schüler*innen gesprochen, aber ihre Belange wurden kaum berücksichtigt. Unter dem Deckmantel des Schulfriedens erlaubt das Gericht ein pauschales Verbot von sichtbarem Gebet – das verletzt die Religionsfreiheit und diskriminiert muslimische Schüler*innen. Das kann so nicht stehen bleiben. Wir gehen gegen dieses Urteil vor“, kündigt GFF-Verfahrenskoordinatorin Soraia Da Costa Batista an.
Die GFF hatte im Oktober 2025 Verbandsklage nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) erhoben und argumentiert, dass die allgemein formulierte Regelung in der Schulordnung muslimische Schüler*innen diskriminiere, denen das islamische Gebet auf dem Schulgelände untersagt wird. Die Schulleitung verwies als Begründung auf die Wahrung des Schulfriedens.
Die Verhandlung war die erste in einem verwaltungsgerichtlichen Verbandsklage-Verfahren nach dem LADG. Sie zeigt, dass Gesellschaft und Justiz noch immer Nachholbedarf haben, wenn es darum geht, Diskriminierung zu erkennen und zu bekämpfen. Gleichzeitig beweist sich der große Wert des LADG: Betroffene von Diskriminierung – in diesem Fall Kinder – müssen nun nicht mehr allein für ihr Recht kämpfen, sondern können durch Organisationen wie die GFF vertreten werden.
Im Vorfeld des Verfahrens hatte der renommierte Kultur- und Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Werner Schiffauer ein Gutachten zu den möglichen Auswirkungen des Betens auf den Schulfrieden erstellt. Er erklärt zum Gebetsverbot: „Die von der Schule angeführten Vorfälle belegen keine Gefährdung des Schulfriedens durch das Gebet. Schulfrieden bedeutet auch nicht, dass es an einer Schule keine Konflikte gibt. Mit ihnen umzugehen, ist gerade Aufgabe der Schule.“
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Website.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau
presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55 – 01579/2493108