Gesetz gegen digitale Gewalt: GFF fordert Nachbesserungen
Berlin, 7. Oktober – Die Bundesregierung hat heute ihren Gesetzentwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt beschlossen, der nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird. Dazu erklärt Dr. Benjamin Lück, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF):
„Endlich kommt Bewegung in den Schutz vor digitaler Gewalt. Der Gesetzentwurf setzt in Teilen an der richtigen Stelle an: Nicht die Identität hinter einem Account sollte im Mittelpunkt stehen, sondern die schnelle Entfernung rechtswidriger Inhalte und – wenn nötig – die Sperrung eines Accounts. Dafür braucht es klare und grundrechtsschonende Regeln.
Aber: Digitale Gewalt trifft nicht nur Einzelne. Wer zum Beispiel antisemitische oder antimuslimische Hetze verbreitet, zielt auf ganze Gruppen. Trotzdem sieht der Entwurf bislang kein Verbandsantragsrecht vor, obwohl es von der breiten Zivilgesellschaft gefordert wurde. Das muss der Bundestag ändern. Ebenso muss klargestellt werden, dass Betroffene nicht erst versuchen müssen, die Identität hinter einem Account aufzudecken. Auch braucht es eine klare Trennung von Auskunftsanspruch und Vorratsdatenspeicherung. Der Gesetzentwurf der GFF von 2023 zeigt: Wirksamer digitaler Gewaltschutz geht auch ohne Klarnamenpflicht oder sonstige Aufweichung der Anonymität im Netz und neue Speicherpflichten.“
Hintergrund: Der GFF-Gesetzesentwurf von 2023
Die GFF hat im Mai 2023 einen eigenen Entwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz veröffentlicht. Kernstück ist eine Rechtsgrundlage, die Gerichte ermächtigt, die im Einzelfall erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen gegen digitale Gewalt anzuordnen. Dazu gehören insbesondere zeitweilige oder dauerhafte Accountsperren – auch dann, wenn die Person hinter dem Account unbekannt bleibt.
Der Entwurf setzt damit nicht auf eine Klarnamenpflicht oder zusätzliche Datenspeicherung. Ohne dass zunächst die Identität der verantwortlichen Person ermittelt werden muss, soll digitale Gewalt dort beendet werden, wo sie stattfindet: beim betroffenen Account. Zugleich sieht der Entwurf der GFF vor, dass zivilgesellschaftliche Organisationen Betroffene in Verfahren unterstützen und unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst gerichtliche Verfahren führen können.
Die GFF hatte bereits 2023 an den damaligen Eckpunkten des Bundesjustizministeriums und auch beim jetzigen Gesetzgebungsverfahren kritisiert, dass der geplante Schutz zu stark auf individuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen zugeschnitten war. Volksverhetzende Inhalte konnten nach diesem Ansatz etwa nicht Grundlage einer Accountsperre sein, wenn keine Person individuell betroffen ist. Die GFF schlägt deshalb ein Verbandsantragsrecht vor, damit auch anerkannte Stellen gegen solche Formen digitaler Gewalt vorgehen können.
Der nun von der Bundesregierung beschlossene Regierungsentwurf folgt diesem Vorschlag nicht, obwohl ihn eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen ebenfalls gefordert hat. Der Bundestag sollte den Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren entsprechend weiterentwickeln.
Weitere Informationen zum Digitalen Gewaltschutzgesetz finden Sie hier: https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/digitaler-gewaltschutz
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