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Bayerisches Polizeiaufgabengesetz Überwachung von MichaelGaida, lizensiert unter Pixabay License
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 1, 2, 10, 13

Bayerisches Polizei­aufgabengesetz

Das Bayerische Polizeiaufgabengesetz räumt der Polizei quasi geheimdienstliche Kompetenzen ein. Wir haben Verfassungsbeschwerde erhoben.

GFF und Partner erheben Verfassungsbeschwerde gegen BayPAG.
Ulf Buermeyer

Ulf Buermeyer

Vorstandsmitglied

„Das neue Polizeiaufgabengesetz ist deshalb problematisch, weil die Polizei nun schon bei einer nur drohenden Gefahr eingreifen kann. Das kann sie praktisch immer begründen, denn es gibt keine klaren Kriterien für eine ‚drohende‘ Gefahr.“

Die GFF hat gemeinsam mit dem #noPAG-Bündnis, einem Zusammenschluss aus über 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bayern, und unterstützt von Campact, Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) erhoben. Die Beschwerde wendet sich gegen die Gesetzesnovelle vom 15. Mai 2018, welche die Befugnisse der bayerischen Polizei in verfassungswidrigem Maß erweitert. Die Polizei kann nunmehr in Grundrechte eingreifen, bevor es konkrete Hinweise auf eine Gefahr gibt. Zudem erhält sie Befugnissen zur Onlinedurchsuchung und diversen anderen heimlichen Überwachungsmaßnahmen. Die Verfassungsbeschwerde wurde am 6. Oktober 2018 in Karlsruhe eingereicht.

Mit dem BayPAG werden der Polizei quasi geheimdienstliche Kompetenzen eingeräumt. Die Voraussetzungen für Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte werden deutlich abgesenkt und somit präventives Handeln der Polizei erleichtert.

Zentraler Begriff des Gesetzes ist die sogenannte „drohende Gefahr“: Schon wenn die Polizei lediglich annimmt, es könnte sich irgendwann einmal eine gefährliche Situation entwickeln – was sich praktisch immer irgendwie begründen lässt – kann sie vielfältige Eingriffe in Bürgerrechte vornehmen. Damit sind polizeiliche Maßnahmen letztlich an keinerlei gerichtlich nachprüfbare Voraussetzungen mehr geknüpft. Der Begriff der „drohenden Gefahr“ wurde vom Bundesverfassungsgericht 2016 im Kontext einer Entscheidung zur Abwehr terroristischer Gefahren geprägt. Dabei bezieht sich das Gericht aber ausdrücklich auf Einzelfälle, die eine Gefahr für ein „überragend hohes Rechtsgut“ darstellen. Den Begriff auf viele weitere Bereiche polizeilicher Arbeit anzuwenden, stellt die Bürger*innen unter Generalverdacht und ist klar verfassungswidrig.

Zudem enthält das Gesetz eine Reihe bedenklicher Einzelmaßnahmen, die die Polizei nun einsetzen darf. Dazu gehören nicht nur der Einsatz von Handgranaten, sondern auch erweiterte DNA-Analysen, der erleichterte Einsatz von Body-Cams, Drohnen und Videokameras, der Einsatz verdeckter Ermittler und V-Leute, sowie die Sicherstellung von Post und Daten in Cloud-Speichern und der Einsatz von Staatstrojaner zur Ausspähung von IT-Systemen.

GFF-Fokus: Verletzung von Freiheitsrechten durch den Staat

Die GFF sieht in dem BayPAG eine klare Verletzung von Freiheitsrechten durch den Staat. Die Botschaft des bayerischen Gesetzgebers ist strukturell autoritär: Die Polizei soll letztlich tun und lassen können, was sie für richtig hält. Beamtinnen und Beamte werden so zu willkürlichen polizeilichen Maßnahmen auf Kosten der Menschen in Bayern geradezu ermuntert. Das ist mit einem Rechtsstaat, in dem die Macht der Exekutive begrenzt und gerichtlich kontrollierbar sein muss, schon im Ansatz unvereinbar.

Weil von den weitreichenden Änderungen des BayPAG praktisch jeder betroffen sein kann, der sich regelmäßig in Bayern aufhält, stammen unsere Beschwerdeführer*innen aus der Mitte der Zivilgesellschaft. Darüber hinaus klagen drei Rechtsanwält*innen und ein Arzt, die sich auch in ihrer Berufsausübung eingeschränkt sehen. Die Beschwerdeführer*innen hat die GFF gemeinsam mit dem NoPAG-Bündnis ausgewählt.

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