Übersichtsseite zu Staatstrojanern
Die Verschärfungen der Überwachungsgesetze durch Staatstrojaner gefährden die Grundrechte aller Bürger*innen. Eine Übersicht unserer Fälle und Verfassungsbeschwerden.
Als „Staatstrojaner“ wird Späh-Software bezeichnet, mit der Polizei und Geheimdienste digitale Endgeräte wie Smartphones oder Rechner infiltrieren und überwachen können. Mit ihrer Hilfe können staatliche Stellen einerseits die laufende elektronische Kommunikation der Betroffenen „live“ mitverfolgen (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), andererseits Rechner und Smartphones vollständig durchsuchen (Online -Durchsuchung).
Staatstrojaner – Eine Gefahr für die Grundrechte
Der Einsatz von Staatstrojanern greift in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein (auch als „IT-Grundrecht“ oder „Computergrundrecht“ bezeichnet), welches das Bundesverfassungsgericht 2008 in einem Urteil entwickelte. In diesem Urteil hat das Gericht auch hohe Anforderungen an den Einsatz von Staatstrojanern aufgestellt (Urteil vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07). Denn es gibt keine Überwachungsmaßnahme, die tiefer in die Grundrechte eingreift als das Ausspähen unserer IT-Systeme. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden in vielen gesetzlichen Regelungen, die den Einsatz von Staatstrojanern ermöglichen, nicht ausreichend beachtet.
Ein Problem teilen sogar alle Befugnisse zum Einsatz von Staatstrojanern: Es ist den Behörden nicht untersagt, auch den Herstellern bislang unbekannte Sicherheitslücken auszunutzen. Zum Hintergrund: Um Staatstrojaner in die jeweiligen Smartphones oder Rechner einzuschleusen, müssen IT-Sicherheitslücken ausgenutzt werden. Das sind Fehler in Hard- oder Software, die es ermöglichen, auf die Daten der jeweiligen Nutzer*innen zuzugreifen. Daher haben staatliche Stellen ein Interesse daran, die ihnen bekannt gewordenen IT-Sicherheitslücken offen zu lassen und weiterhin für Überwachungsmaßnahmen auszunutzen, anstatt sie an die Hersteller zu melden.
Das Geheimhalten von IT-Sicherheitslücken durch den Staat ist aber mit dem IT-Grundrecht unvereinbar. Denn der Staat missachtet dadurch seine Schutzpflicht gegenüber der Allgemeinheit. Sicherheitslücken existieren nämlich nicht nur auf den Smartphones und Rechnern von Kriminellen, sondern von allen Menschen. Es ist, als würde der Staat eine Sicherheitslücke in einem bestimmten Typ Wohnungstürschloss für sich behalten, nur weil er dadurch leichter einzelne Wohnungen durchsuchen kann; diese Lücke könnten auch Diebe entdecken und ausnutzen.
Dennoch werden weiterhin Gesetzesänderungen beschlossen, die ein solches Vorgehen der Bundes- und Landesbehörden fördern. Die Große Koalition hat sich zuletzt darauf geeinigt, dass der Einsatz von Staatstrojanern für alle Geheimdienste und für die Bundespolizei bereits gegen Personen möglich sein soll, gegen die noch kein strafrechtlicher Tatverdacht besteht. Eine entsprechende Änderung des Bundespolizeigesetzes wurde am 10. Juni 2021 im Bundestag verabschiedet.
Unsere Fälle gegen den verfassungswidrigen Einsatz von Staatstrojanern
Wir haben bereits gegen acht Gesetze, die den Einsatz von Staatstrojanern vorsehen, Verfassungsbeschwerde eingelegt – darunter zwei Bundes- und sechs Landesgesetze. Dennoch ist der Einsatz von Staatstrojanern in immer mehr Gesetzen vorgesehen und in immer größerem Umfang zulässig.