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Zivilgesellschaft erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Gesellschaft für Freiheitsrechte und NoPAG-Bündnis kritisieren Aushebelung zentraler rechtsstaatlicher Grundsätze

Berlin, 01.10.2018 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wird am Donnerstag zusammen mit dem bayerischen NoPAG-Bündnis Verfassungsbeschwerde erheben gegen die grundrechtswidrige Ausweitung der polizeilichen Befugnisse im bayerischen Polizeiaufgabengesetz.

Zur verfassungsrechtlichen Kritik sowie den Inhalten der Beschwerdeschrift laden wir Sie herzlich zu einer Pressekonferenz in München ein:

Wann: 5. Oktober 2018 um 9.30 Uhr

Wo: Café 404 Corneliusstraße 2 80469 München

Gesprächspartner*innen:

Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Hartmut Wächtler
, Rechtsanwalt und Verfasser der Beschwerdeschrift
Dr. Mathias Hong,
Privatdozent und Verfasser der Beschwerdeschrift
Frederick Heussner,
NoPAG-Bündnis
Laura Meschede
, Beschwerdeführerin

Worum geht es: Durch die Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG), die zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, kann die Polizei schon bei einer „drohenden Gefahr“ tief in Grundrechte eingreifen. Bisher musste eine „konkrete Gefahr“ bestehen, wenn die Polizei präventiv handeln wollte. Die Lockerung führt faktisch dazu, dass die bayerische Polizei nicht mehr an klare Voraussetzungen gebunden ist, die die Verwaltungsgerichte im Zweifelsfall wirksam überprüfen können. Damit wird ein zentraler rechtsstaatlicher Grundsatz – die richterliche Kontrolle der Polizei – ausgehöhlt. Auf Grundlage des viel zu weiten Begriffs der drohenden Gefahr ermöglicht das bayerische Polizeigesetz schon für sich genommen fragwürdige Einzelmaßnahmen wie die Verwendung von Staatstrojanern zu Online-Durchsuchungen und den Einsatz von Explosivmitteln. Das Gesetz verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum BKA-Gesetz aufgestellten Grundsätze.

Weitere Beschwerdeführer*innen aus der Zivilgesellschaft werden auf der Pressekonferenz vorgestellt.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme an der Pressekonferenz unter an.

Über die Gesellschaft für Freiheitsrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. koordiniert und finanziert gerichtliche Verfahren, um die Grund- und Menschenrechte gegen staatliche Verletzungen zu verteidigen. Die GFF setzt sich mit ihren ersten Verfahren beispielsweise für die informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit ein. Zudem streitet sie für die Freiheit von Diskriminierung. Sie bringt dafür geeignete Kläger*innen mit exzellenten Jurist*innen zusammen, um gemeinsam gerichtlich gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Zu den aktuellen Projekten zählen Verfassungsbeschwerden gegen „Staatstrojaner” in der Strafprozessordnung sowie die jüngste Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes.

Mehr Informationen finden Sie unter freiheitsrechte.org.

Über das NoPAG-Bündnis

Das NoPAG-Bündnis ist ein breites Bündnis aus rund 80 Organisationen aus Zivilgesellschaft und Politik. Es wurde gegründet, um gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz vorzugehen. NoPAG kritisiert den Abbau von Bürger*innen- und Menschenrechten durch das Gesetz und die Ausweitung von Repressions- und Überwachungsmaßnahmen. Ziel ist die Rücknahme der Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes durch die Gesetze vom 24. Juli 2017 und 18. Mai 2018.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.nopagby.de.

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