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beA – aber sicher!

24. October 2018 by Anna Livia Mattes

GFF klagt gegen Bundesrechtsanwaltskammer für sicheres beA

Die GFF hat gemeinsam mit einer Initiative aus der Anwaltschaft Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wegen Sicherheitsmängeln des „besonderen elektronischen Anwaltspostfaches“ (beA) eingereicht. Seit dem 1. Januar 2018 sind Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, ein elektronisches Postfach zur Kommunikation mit Gerichten und Behörden sowie untereinander bereitzuhalten.  Hintergrund der Klage sind gravierende Sicherheitslücken, die IT-Sicherheits-Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) im Dezember 2017 aufdeckten und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) dazu zwangen, das beA vorerst vom Netz zu nehmen: Auf einem zentralen Server kann die Verschlüsselung aufgehoben werden, sodass alle Nachrichten mitgeschnitten werden können. Daher sind die Nachrichten auf dem Weg vom Absender zur Empfängerin nicht durchgehend sicher. Die BRAK schaltete das beA am 3. September 2018 wieder frei.

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bea-aber-sicher.de

beA ist eine Gefahr für das anwaltliche Berufsgeheimnis

In seiner derzeitigen technischen Ausgestaltung ist das beA eine Gefahr für eine zentrale Säule unseres Rechtsstaats: das anwaltliche Berufsgeheimnis. Menschen, die sich einer Anwältin oder einem Anwalt anvertrauen, müssen sich darauf verlassen können, dass niemand anderes auf die elektronische Kommunikation zugreifen kann, ihre Mitteilungen also vertraulich bleiben. Das Gleiche gilt für die Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, denn auch Syndikus-Anwältinnen und -Anwälte sind zur Nutzung des technisch unsicheren beA verpflichtet.

Zu den Klägerinnen und Klägern zählen RA Stefan Conen, Vorsitzender der Strafverteidigervereinigung Berlin, RA und Syndikus Karl Jägen, RA Prof. Dr. Remo Klinger, RA Christoph R. Müller, RA und Syndikus Daniel Rink, RA Michael Schinagl sowie RA’in Halina Wawzyniak, ehem. MdB.

Das Engagement der GFF

Die GFF koordiniert die Klage der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Berliner Anwaltsgerichtshof, mit der die BRAK zur Einführung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtet werden soll. Der Anwaltsgerichtshof hatte das beA bereits 2016 gestoppt, da es an einer gesetzlichen Grundlage fehlte (AGH Berlin, Beschluss vom 6. Juni 2016 – II AGH 16/15 ). Nunmehr geht es darum sicherzustellen, dass das beA den im Nachgang zum Gerichtsverfahren geschaffenen rechtlichen Vorgaben entspricht. Leider hat der Anwaltsgerichtshof in der ersten Instanz noch keine gesetzliche Verpflichtung der BRAK erkennen können, ein sicheres beA einzurichten: Ein “halbwegs sicheres” beA soll demnach ausreichen – auch wenn es nicht über Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verfügt und damit nicht nach dem Stand der Technik möglichst sicher ist.

Wir halten das für falsch und möchten daher gemeinsam mit klagenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine Berufung durchführen, sofern wir für dieses Rechtsmittel genügend finanzielle Unterstützung bekommen.

Daher bitten wir Sie: Helfen Sie uns, für ein sicheres beA zu kämpfen!

Spenden Sie für dieses Verfahren auf das Sonderkonto der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.:

IBAN DE61430609671182912101

BIC GENODEM1GLS

Beim Schutz sensibler Daten von Mandantinnen und Mandanten darf es keine halbgaren Lösungen und keine Schnellschüsse geben. Datenschutz und Datensicherheit gehen vor.

Hintergrundinformationen

  • In den FAQ finden Sie die Details zur Klage und den Kläger*innen.
  • Die Klage wird von einer umfangreichen Öffentlichkeitskampagne begleitet. Hier gelangen Sie zu unserer Kampagnenseite.
  • Hier finden Sie technische Details zu den Sicherheitslücken des beA.
  • Am 13. Dezember 2018 fand die mündliche Verhandlung statt. Den Termin nutzte der AGH lediglich zur Sachverhaltsaufklärung; eine vorläufige Rechtsauffassung ließ er nicht erkennen. Unsere Stellungnahme dazu finden Sie hier (Anlage K25, Anlage K26, Anlage K27, Anlage K28, Anlage K29).
  • Am 28. Februar 2019 hat der AGH den Beteiligten Hinweise erteilt, wonach er plant, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Sowohl die Klägerin und Kläger als auch die Beklagte halten das für nicht erforderlich, unsere Stellungnahme zu den Hinweisen finden Sie hier.
  • Die GFF hat am 18.03.2020 Berufung eingelegt. Unsere Berufungsbegründung finden Sie hier. Unsere Replik vom Juni 2020 finden Sie hier.
  • Informationen zu diesem Fall gibt es auch auf Englisch.

Presse

  • GFF kämpft weiter für ein sicheres „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ (beA) (14.11.2019)
  • GFF warnt vor Nutzung des “besonderen anwaltlichen Anwaltspostfachs” (beA) (3.9.2018)
  • Secunet-Gutachten bestätigt Kritik der GFF am “besonderen elektronischen Anwaltspostfach” (17.6.2018)
  • GFF reicht Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer für ein sicheres “besonderes elektronisches Anwaltspostfach” ein (17.6.2018)
  • Sicherheitslücken des beA gefährden Anwaltsgeheimnis – GFF kündigt Klage an und startet Crowdfunding (20.3.2018)

Unterstützen Sie unseren Einsatz für ein sicheres beA mit Ihrer Spende!

Filed Under: beA – aber sicher!, Fälle

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