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Muster für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz

30. September 2020 by Luisa Podsadny

Seit September 2019 erhalten alleinstehende Schutzsuchende, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, nur noch die Regelbedarfsstufe 2 (§ 3a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b Asylbewerberleistungsgesetz) – 316 Euro monatlich. Zahlreiche Sozialgerichte haben erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung geäußert und im Eilverfahren höhere Leistungen zugesprochen (zur Rechtsprechungsübersicht).

Unser Muster für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit des § 3a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b AsylbLG ist eine Anregung an die Sozialgerichte, die Regelung nun zügig im Hauptsacheverfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Auch Anwält*innen sind eingeladen, in ihren Verfahren die Mustervorlage zu nutzen, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht anzuregen. Die Karlsruher Richter*innen haben Richtervorlagen, die auf öffentlichen Mustern beruhen, in ihrer Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen ausdrücklich akzeptiert.

Wir stellen Sozialrichter*innen und Anwält*innen ein Muster in zwei Varianten sowie umfangreiches Begleitmaterial zur Verfügung:

  • Muster für Richtervorlage Variante 1 (Verfahren, in denen Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch XII beantragt werden):
    pdf | doc
  • Muster für Richtervorlage Variante 2 (Verfahren, in denen die Regelbedarfsstufe 1 nach § 3a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 AsylbLG beantragt wird):
    pdf | doc
  • Zusammenfassung der Mustervorlage Variante 1
  • Zusammenfassung der Mustervorlage Variante 2
  • Merkblatt zu den passenden Fallkonstellationen für die Mustervorlage
  • Historie der Grundleistungen im AsylbLG
  • Literaturübersicht
  • Rechtsprechungsübersicht
  • Tabelle 1 zum fehlenden Spielraum für den internen Ausgleich
  • Tabelle 2 und 3 zum fehlenden Einsparpotenzial

Weitere Erläuterungen zu den Dokumenten finden Sie unten.

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie bei der Vorlage!

Wenn Sie die Vorlage nutzen möchten, kontaktieren Sie bitte unsere Juristin Sarah Lincoln: sarah.lincoln@freiheitsrechte.org, PGP Key ID EEE13AE6. Nur so erfahren wir, ob und in welcher Form unsere Vorlage verwendet wird und können gemeinsam mit Ihnen unsere Kommunikation zu dem Fall abstimmen.  

Wir freuen uns auch über inhaltliches Feedback und Verbesserungsvorschläge. Die Mustervorlage ist ein lebendes Dokument. Zudem bieten wir an, die Vorlage bei Bedarf auf Ihren spezifischen Fall anzupassen.

Die Mustervorlage: Argumentation, Varianten, Fallkonstellationen

Die Mustervorlage begründet ausführlich, dass § 3a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b AsylbLG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmung des menschenwürdigen Existenzminimums verfehlt. Es gibt die Mustervorlage in zwei Varianten.

Variante 1 betrifft sowohl die Kürzung der Grundleistungen nach dem AsylbLG um bestimmte Ausgabenpositionen im Bereich Bildung, Kultur und Freizeit und als auch die Anwendung der Regelbedarfsstufe 2 (90 % der Regelbedarfsstufe 1) für Alleinstehende, die in einer Sammelunterkunft untergebracht sind. Die Variante 1 kann in Verfahren verwendet werden, in denen Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch XII beantragt werden.

Variante 2 beschränkt sich auf die Anwendung der Regelbedarfsstufe 2 für Alleinstehende in Sammelunterkünften und kann in Verfahren verwendet werden, in denen die Regelbedarfsstufe 1 nach § 3a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 AsylbLG beantragt wird.

Die Mustervorlage erläutert vorweg, warum die Verfassungswidrigkeit der Norm entscheidungserheblich ist und die höheren Leistungen nicht im Wege verfassungskonformer Auslegung zugesprochen werden können.

Dieser Argumentation liegt in beiden Varianten eine bestimmte Fallkonstellation zugrunde, die wir als optimal für eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht erachten und im Merkblatt zur Richtervorlage ausführlich erläutern. Die Anforderungen, die der Fall erfüllen sollte, sind im Wesentlichen:

  • Der*die alleinstehende oder alleinerziehende Kläger*in muss Geldleistungen nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b AsylbLG beziehen.
  • Der*die Kläger*in sollte innerhalb der Sammelunterkunft nicht in einer baulich abgeschlossenen, getrennten Wohnung mit eigenem Sanitärbereich und Küche leben.
  • Zudem sollte der streitgegenständliche Bewilligungszeitraum nicht in die Hochphase der aufgrund von Corona verordneten Kontaktbeschränkungen fallen, da dies Raum für verfassungskonforme Auslegungen bietet.

Auch abweichende Sachverhalte können sich für eine Vorlage eignen. Worauf Sie dabei achten müssen und welche Anpassungen jeweils erforderlich sind, ist im Merkblatt zur Richtervorlage ausführlich erläutert. Wir bieten bei Bedarf auch auf individuelle Fallkonstellationen angepasste Textvarianten an.

Damit sich Nutzer*innen der Mustervorlage selbst einen Überblick über Rechtsprechung und Literatur zu dem Thema verschaffen können, haben wir eine Literaturübersicht und eine Rechtsprechungsübersicht erstellt. Beide Dokumente sind work in progress und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Das Bundesverfassungsgericht akzeptiert Richtervorlagen, die auf einem Muster beruhen

Das Instrument der Mustervorlage ist bereits erprobt. Die Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha, die im November 2019 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen führte, beruhte auf einer Mustervorlage der Bürgerinitiative Grundeinkommen. Das Bundesverfassungsgericht wies in dieser Entscheidung explizit darauf hin, dass es kein Problem sei, dass sich „das Gericht offensichtlich an einem öffentlich verfügbaren Muster orientierte […], da die Vorlage zeigt, dass sich das Gericht eventuell andernorts formulierte Argumente jedenfalls zu eigen gemacht hat“ (BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16 –, Rn. 112, juris).

Wir danken David Werdermann für die Unterstützung bei der Erstellung der Mustervorlage.

Dokumente

  • Muster für Richtervorlage Variante 1 (Verfahren, in denen Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch XII beantragt werden):
    pdf | doc
  • Muster für Richtervorlage Variante 2 (Verfahren, in denen die Regelbedarfsstufe 1 nach § 3a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 AsylbLG beantragt wird):
    pdf | doc
  • Zusammenfassung der Mustervorlage Variante1
  • Zusammenfassung der Mustervorlage Variante 2
  • Merkblatt zu den passenden Fallkonstellationen für die Mustervorlage
  • Historie der Grundleistungen im AsylbLG
  • Literaturübersicht
  • Rechtsprechungsübersicht
  • Tabelle 1 zum fehlenden Spielraum für den internen Ausgleich
  • Tabelle 2 und 3 zum fehlenden Einsparpotenzial

Weitere Informationen

  • Zum Engagement der GFF für ein menschenwürdiges Existenzminimum
  • Pressemitteilung vom 30.09.2020: Deutschland verwehrt Asylsuchenden Existenzminimum – GFF will Asylbewerberleistungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht bringen

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