Gemeinsam mit FragDenStaat.de unterstützte die GFF von 2016 bis 2019 Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), um die Arbeit von Politik und Verwaltung in Deutschland transparenter zu machen – mit Erfolg, wie bereits abgeschlossene Verfahren zeigen.
Erfolgreiche Transparenzpatenschaften
- Transparenzpflichten der Hamburger Hochbahn AG (HH AG): Am 28.01.2020 entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass die HH AG an das Hamburgische Transparenzgesetz (HambTG) gebunden ist. Auch dann, wenn das Land Hamburg öffentliche Aufgaben an Privatunternehmen überträgt, müssen Informationen über die Erfüllung dieser Aufgaben frei zugänglich sein. Das Urteil als PDF: Anerkenntnis-Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28.01.2020
- Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am 4. Juli 2019, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Sitzungsprotokolle des Wissenschaftlichen Beirats des BMF der vergangenen zwanzig Jahre herausgeben muss.
- Transparenzklage des Journalisten und Chefredakteurs von Netzpolitik.org, Markus Beckedahl: Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 13. Dezember 2018, dass Teile eines Kabinettsprotokolls vom Bundeskanzleramt herausgegeben werden müssen. Der Anspruch auf Herausgabe des Protokolls war Gegenstand eines seit 2012 dauernden Rechtsstreits. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz.
- Transparenzklage gegen die Stadtwerke Solingen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am 5. September 2018, dass kommunale Unternehmen das Informationsfreiheitsgesetz nicht mit einer Vertraulichkeitsvereinbarung umgehen dürfen. Die Stadtwerke Solingen müssen daher öffentlich machen, wer ihre alten Trolleybusse gekauft hatte. Die Klägerin Nancy Waldmann berichtet.
Was sind Transparenzklagen?
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005 wurde erstmals der Grundsatz eingeführt, dass Bürger und Bürgerinnen einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, was ihre Bundesverwaltung macht. Für die meisten Bundesländer gibt es ähnliche Regelungen. So gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG:
Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Früher bestand ein Auskunftsanspruch nur, wenn er ausnahmsweise ausdrücklich geregelt war. Damit hat sich das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt: In der Regel muss die Auskunft erteilt werden, nur ausnahmsweise darf sie verweigert werden, etwa wenn Rechte Dritter betroffen sind oder wenn die Veröffentlichung der Information die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Diese Verweigerungsgründe sind ebenfalls im IFG geregelt.
Doch die Behörden sind oft zu geheimniskrämerisch mit ihren Informationen und verweigern zu Unrecht den Auskunftsanspruch. In diesem Fall kann innerhalb einer Monatsfrist Widerspruch und – falls auch dieser zurückgewiesen wird – anschließend Anfechtungsklage nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingelegt werden.
Diese Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nennen wir “Transparenzklagen”, da sie bei erfolgreicher Durchführung die Transparenz der Politik und Verwaltung in Deutschland erhöhen.
Was tut die GFF?
Die GFF unterstützte in den Jahren 2016 bis 2019 Transparenzklagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Zusammenarbeit mit “Frag den Staat”, einem Projekt der Open Knowledge Foundation.
“Frag den Staat” unterstützt Einzelpersonen und Organisationen dabei, Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (oder einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung) zu stellen.
Hintergrundinformationen
- Presseerklärung zum Start von Transparenzklagen.de
- Pressemitteilung: Informationsfreiheit erhält Verfassungsrang in Rheinland-Pfalz
- Informationen zu den Transparenzklagen gibt es auch auf Englisch.
Dieses Projekt und die dazugehörige Kampagne wurden in der Anfangsphase gefördert von der Bewegungsstiftung / Stiftung Bridge sowie der Rudolf-Augstein-Stiftung.
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Bildquelle “Reichstag” © ilja online auf flickr, CC BY-NC 2.0