Sieg für die Informationsfreiheit: Verwaltungsgericht bestätigt Transparenzpflichten der Hamburger Hochbahn-AG
Berlin/Hamburg, 28.01.2020 – Nach einer Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat das Verwaltungsgericht Hamburg heute entschieden, dass die Hamburger Hochbahn AG (HH AG) an das Hamburgische Transparenzgesetz (HambTG) gebunden ist. Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die Informationsfreiheit. Auch dann, wenn das Land Hamburg öffentliche Aufgaben an Privatunternehmen überträgt, müssen Informationen über die Erfüllung dieser Aufgaben frei zugänglich sein.
Konkret ging es in dem Fall um Barrierefreiheit: Der Kläger hatte Einsicht in eine Machbarkeitsstudie zu einem barrierefreien Hochbahnhof beantragt, was die HH AG zunächst verweigerte. Nachdem der Kläger mit Unterstützung der GFF Klage eingereicht hatte, gab die HH AG die Studie zwar heraus, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie sich nicht an das HambTG gebunden fühle.
In der Folge hielt der Kläger seine Klage aufrecht. Er wollte grundsätzlich klären lassen, ob sich die HH AG an das HambTG halten muss, auch wenn es um die Planung baulicher Veränderungen von Haltestellen geht. Das hat das Verwaltungsgericht nun bestätigt, die HH AG muss ihre Informationspolitik entsprechend ändern.
"Das Gericht setzt ein wichtiges Zeichen für eine Verwaltung, die dem Transparenzgesetz gerecht wird", sagt Bijan Moini, Rechtsanwalt bei der GFF. "Mit einer Flucht ins Privatrecht kann der Staat dem Gesetz nicht entkommen."
Das Verfahren wurde federführend von den Rechtsanwälten Dr. Alex Petrasincu und Dr. Christopher Unseld der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP geführt.
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