Erfolgreiche Transparenzklage der Gesellschaft für Freiheitsrechte: Bundesfinanzministerium verliert vor Bundesverwaltungsgericht und muss seine wissenschaftlichen Protokolle offenlegen
„Staatliche Stellen versuchen immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen ihre Transparenzpflichten zu umgehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit auch nicht durch eine vom Beirat selbst erlassene Satzung ausgehebelt werden kann“, sagt David Werdermann, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator der GFF.
Die GFF und FragDenStaat hatten gemeinsam mit dem Politikwissenschaftler Moritz Neujeffski auf Herausgabe der Protokolle geklagt. Neujeffski hatte Einsicht in die Protokolle des Beirats von 1998 bis 2018 verlangt. Ihn interessiert, wie groß der Einfluss des wissenschaftlichen Beirats auf die Arbeit des Ministeriums ist. Da der Beirat des Ministeriums regelmäßig Stellung nimmt zu steuer- und finanzpolitischen Fragen, ist seine Arbeit klar von politischer Relevanz. „Der Beirat gilt als das ‚wissenschaftliche Gewissen‘ des Finanzministeriums. Wie groß dessen Einfluss ist und wie dessen Mitglieder berufen werden, ist nach wie vor unklar. Ohne Einblick in die Protokolle sind wichtige politische Entscheidungen nicht nachvollziehbar – demokratische Kontrolle ist unmöglich“, sagt Neujeffski. Das BMF lehnte den Antrag auf Akteneinsicht mit Hinweis auf die interne Satzung des Beirates ab und vereitelte so den Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
„Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, auch die Beiräte der Bundesministerien zu kontrollieren – vor allem, wenn sie die Politik in einem so wichtigen gesellschaftlichen Bereich wie der Finanzpolitik beraten“, sagt Arne Semsrott, Journalist und Projektleiter von FragDenStaat.
In erster und zweiter Instanz hatten bereits das Berliner Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass das Gremium seine Protokolle offenlegen muss.
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