Instagram-Account ohne Begründung eingeschränkt: GFF und Rapper*in Maurice Conrad klagen gegen Meta
Berlin/Mainz, 2. November 2026. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat zusammen mit Rapper*in Maurice Conrad vor dem Oberlandesgericht Koblenz Berufung in einem Verfahren gegen die Plattform Meta eingelegt. Conrad hatte Meta wegen eines sogenannten Shadowbans verklagt: Instagram hatte Conrads Account ohne Benachrichtigung willkürlich von Werbung ausgeschlossen. Das Landgericht Mainz entschied allerdings, Conrad müsse in Irland klagen, am Sitz der Plattform.
Die GFF verfolgt zwei Ziele mit der Klage: Das Gericht soll feststellen, dass Metas willkürliche Accountbeschränkung rechtswidrig war und die Meinungs- sowie die Kunst- und Berufsfreiheit verletzte. Außerdem soll es klarstellen, dass Nutzer*innen auch in Deutschland gegen die Plattformen klagen können.
„Meta kann nicht nach Belieben Accounts einschränken oder sperren“, sagt GFF-Juristin Simone Ruf. „Wer ohnehin besonders oft von willkürlichen Moderationsentscheidungen betroffen ist, sollte sich wenigstens dagegen wehren können. Nutzer*innen müssen ihre Rechte dort einklagen können, wo sie leben.“
Willkürliche und unbegründete Accountbeschränkungen und -sperrungen betreffen viele Nutzer*innen, besonders häufig aber Angehörige marginalisierter Gruppen, etwa queere Menschen und People of Color. Gerade für sie stellen die sozialen Medien aber unverzichtbare Kanäle dar, um ihre Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen. Mit den willkürlichen Maßnahmen verletzen die Plattformen das Recht der Nutzer*innen, ihre Meinung frei zu äußern.
Mit der Größe und Bedeutung der sozialen Netzwerke geht auch eine entsprechende Verantwortung einher: Der Bundesgerichtshof hat schon 2021 festgestellt, dass die Plattformen den Zugang zu diesen Kommunikationsräumen deshalb nicht willkürlich beschränken dürfen. Der Digital Services Act sieht ebenfalls vor, dass Plattformen Betroffene grundsätzlich über Moderationsentscheidungen informieren und diese ausreichend begründen müssen.
Im Falle von Influencer*innen wie Conrad greifen die Plattformen zudem auch in die Kunst- und Berufsfreiheit ein. Bleiben Sperrungen und Beschränkungen unbegründet, können sich die Nutzer*innen kaum gegen diese wehren. Zumal, wenn sie einen Rechtsstreit nicht in Deutschland, sondern nur am Sitz der Plattform führen können, also meist in Irland.
Conrad nutzt den eigenen Instagram-Account nicht nur, um die eigene Musik zu teilen, sondern spricht dort auch regelmäßig über Queerness, Politik und Aktivismus. Meta hat den Account bereits mehrfach auf verschiedene Weise eingeschränkt: wegen angeblicher Nacktheit und als Conrad von einer erhaltenen Hassnachricht berichtete. Instagram löschte jeweils die Beiträge und schränkte etwa die Reichweite des Accounts oder die Nachrichtenfunktion ein. Im Dezember 2025 belegte Meta den Account schließlich ohne Benachrichtigung und Begründung mit einer Werbebeschränkung, die den Release von Conrads neuem Album gefährdete.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts erhoben die GFF und Conrad Anfang Oktober vor dem Oberlandesgericht Koblenz Berufung. Anfang November reichten sie die Berufungsbegründung ein. Rechtsanwalt Dr. Sascha Wolf (PRIGGE Recht) vertritt Conrad vor Gericht.
"Die Einschränkungen von Instagram tragen einen klaren queerfeindlichen Abdruck: Weil mein Auftreten und Körper nicht ins statistische Muster aus binären Geschlechterkategorien passte, wurde ich für ein Foto eingeschränkt, das Instagram in anderer Konstellation jeden Tag millionenfach anstandslos freigibt", sagt Maurice Conrad. "Dieses Verhalten hat System und zeigt deutlich: Queere Inhalte abseits der Norm haben es grundlos schwerer, sichtbar zu sein."
In einem ähnlichen Fall erzielte die GFF im April 2025 bereits einen Erfolg gegen willkürliche Moderationsentscheidungen auf Meta-Plattformen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied damals, dass das Unternehmen rechtswidrig handelte, als es die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf ebenfalls ohne Begründung dauerhaft sperrte.
Die aktuelle Klage ist Teil des Center for User Rights. Mit dem Center stärkt die GFF die Rechte von Nutzer*innen nachhaltig setzt sie vor Gericht durch. Dadurch soll dem Machtungleichgewicht zwischen Online-Plattformen und ihren Nutzer*innen etwas entgegengesetzt werden.
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