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Freiheit im digitalen Zeitalter, Digitale Wirtschaft
Art. 5, 12

Accountsperren und -beschränkungen: Plattformen in die Verantwortung nehmen

Wir klagen dagegen, dass Plattformen willkürlich und intransparent Accounts sperren und einschränken – und kämpfen dafür, dass User*innen ihre Rechte gegenüber den großen Digitalplattformen auch durchsetzen können.

Jedes Jahr sperren die großen Social-Media-Plattformen millionenfach Accounts oder schränken ihre Funktionen ein – häufig auf Grundlage falscher Moderationsentscheidungen und ohne Begründung. Das verletzt die Grundrechte von User*innen und verstößt gegen europäische Digitalgesetze. Wir führen mehrere Klagen, damit die Plattformen endlich die Rechte ihrer Nutzer*innen achten.

Simone Ruf

Juristin und Verfahrenskoordinatorin

"Meta kann nicht nach Belieben Accounts einschränken oder sperren. Wer ohnehin besonders oft von willkürlichen Moderationsentscheidungen betroffen ist, sollte sich wenigstens dagegen wehren können. Nutzer*innen müssen ihre Rechte dort einklagen können, wo sie leben."

Die großen Digitalplattformen – etwa Instagram oder Tiktok – standen lange in der Kritik, weil sie nicht entschieden genug gegen rechtswidrige und schädliche Inhalte wie Hassrede oder Betrug vorgingen. Nach wie vor sind solche Inhalte auf den Plattformen viel zu häufig. Mittlerweile versuchen die Anbieter sie vor allem mittels automatisierter Moderationssysteme in den Griff zu bekommen. Damit haben sie allerdings neue Probleme geschaffen.

Die automatisierte Moderationspraxis der Plattformen birgt viele Risiken: So sind etwa die Algorithmen, auf denen die automatisierte Moderation basiert, sehr fehleranfällig. Häufig flaggen sie vermeintlich rechtswidrige Inhalte, weil sie zum Beispiel den Kontext eines Posts nicht richtig verstehen. User*innen, deren Accounts gesperrt oder eingeschränkt wurden, erhalten dafür außerdem häufig keine oder nur eine vage Begründung. Teilweise benachrichtigen sie die Plattformen nicht einmal über die Einschränkungen – ein sogenannter Shadowban.

Plattformen tragen Verantwortung für die Grundrechte ihrer Nutzer*innen

Das verletzt die Grundrechte der Nutzer*innen, weil es sie daran hindert, frei ihre Meinung zu äußern (Art. 5 (1) Grundgesetz) oder – im Falle von Influencer*innen und Künstler*innen – ihren Beruf auszuüben (Art. 12) bzw. ihrer Kunst nachzugehen (Art. 5 (3)). Der Bundesgerichtshof hat bereits 2021 geurteilt, dass die Plattformen wegen ihrer großen Bedeutung als Kommunikationsräume eine besondere Verantwortung für die Grundrechte ihrer User*innen tragen. Sie dürfen den Zugang zu diesen Räumen deshalb nicht willkürlich beschränken.

Außerdem müssen die Plattformen ihre Moderationsentscheidungen nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) klar und spezifisch begründen (Art. 17) und ein wirksames System einführen, mit dem User*innen sich gegen solche Entscheidungen wehren können (Art. 20). Solche Mittel und Wege werden meist nicht zur Verfügung gestellt.

Nutzer*innen aus marginalisierten Gruppen sind besonders stark betroffen

Zahlreiche Berichte zeigen zudem, dass bestimmte User*innen besonders stark von willkürlichen Accountsperren bzw. -einschränkungen betroffen sind: Dazu gehören etwa Angehörige marginalisierter Gruppen wie queere Personen, Sexarbeiter*innen oder People of Color, Aktivist*innen und Künstler*innen.

Wir kämpfen mit strategischen Klagen gegen willkürliche Moderationsentscheidungen. Damit wollen wir erreichen, dass die Plattformen endlich die Grundrechte ihrer Nutzer*innen achten und transparente und nachvollziehbare Moderationsprozesse schaffen. Außerdem wollen wir klären lassen, dass User*innen sich in Deutschland gerichtlich gegen willkürliche Entscheidungen der Plattformen wehren können. Es kann nicht sein, dass sie dafür am Sitz der Plattformen – meist in Irland – klagen müssen.

Du bist von einer willkürlichen Accountsperre oder -beschränkung betroffen? So dokumentierst du die Maßnahme, um möglicherweise rechtlich dagegen vorgehen zu können.

Unsere Fälle

Maurice Conrad

Rapper*in Maurice Conrad teilt auf Instagram nicht nur die eigene Musik, sondern spricht dort auch über Queerness, Aktivismus und Politik. Meta hat Maurice Account bereits dreimal eingeschränkt:

  • Im Oktober 2025 teilte und kommentierte Maurice eine erhaltene Hassnachricht. Meta löschte den Beitrag und belegte Maurices Account unter anderem mit einem temporären Werbe- und Livestream-Verbot.
  • Als Maurice im November 2025 ein neues Albumcover teilte, schränkte Meta wegen Nacktheit unter anderem die Reichweite des Accounts ein und löschte den Beitrag ebenfalls.
  • Schließlich belegte Meta Maurices Account im Dezember 2025 ohne Benachrichtigung und ohne Begründung mit einer erneuten Werbeeinschränkung. Das gefährdete Maurices Albumrelease, der im Februar 2026 stattfand.

Die Werbeeinschränkung, die Meta gegen Maurices Account verhängte, war nach dem DSA eindeutig rechtswidrig, weil Maurice nicht darüber informiert wurde und sie nicht begründet war. Maurice klagte vor dem Landgericht Mainz, das eine einstweilige Verfügung erließ. Sie verpflichtete Meta, die Einschränkung aufzuheben. Meta konnte allerdings erfolgreich Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen, weil das Landgericht seine Meinung änderte und nun die Auffassung vertrat, irische Gerichte seien für den Fall zuständig.

Zusammen mit der GFF und vertreten von Rechtsanwalt Dr. Sascha Wolf (PRIGGE Recht) ging Maurice Anfang Oktober 2026 vor dem Oberlandesgericht Koblenz gegen die Entscheidung des Landgerichts in Berufung. Ende Oktober haben wir die Berufungsbegründung nachgereicht.

Gemeinsam wollen wir erreichen, dass das Gericht feststellt, dass Metas willkürliche und intransparente Entscheidung rechtswidrig war und dass Nutzer*innen gegen solche Beschränkungen und Sperren in Deutschland klagen können.

Filmwerkstatt Düsseldorf

Die Filmwerkstatt Düsseldorf ist ein gemeinnütziger Verein von Filmschaffenden, der regelmäßig Filmvorführungen und Diskussionsrunden veranstaltet. Die Facebook-Seite des Vereins ist dafür der wichtigste Kanal.

Im Dezember 2021 sperrte Meta die Seite ohne Vorwarnung und ohne Begründung. Vermutlich war der Auslöser ein Programmhinweis auf den Film „Der Schamane und die Schlange“. Das dazugehörige Filmstill zeigte eine Gruppe indigener Menschen im Lendenschurz, die ein Algorithmus möglicherweise als unzulässige Nacktheit einstufte. Kontaktversuche der Filmwerkstatt blieben unbeantwortet. Erst im Juni 2023, eineinhalb Jahre nach der Sperrung, schaltete Meta die Seite wieder frei. In dieser Zeit konnte der Verein nicht mehr für sein Angebot werben und so auch Unterstützer*innen schlechter erreichen.

Gemeinsam mit der GFF und der Kanzlei Hausfeld klagte die Filmwerkstatt im März 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Gericht erklärte die Sperrung im Juli 2024 für rechtswidrig. Im April 2025 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung.

Besonders wichtig: Beide Gerichte hielten sich für zuständig, weil es sich bei dem Fall um eine kartellrechtliche Streitigkeit handelte. Meta habe mit der Sperrung seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. Das Unternehmen hatte während des Rechtsstreits dagegen die Position vertreten, die Filmwerkstatt müsse in Irland klagen, weil Meta dort seinen Sitz hat.

Mehr Informationen zum Fall gibt es hier.

Beschwerden gegen intransparente Moderationsentscheidungen

Mit unserem Center for User Rights setzen wir uns dafür ein, dass Plattformen klar und nachvollziehbar darlegen, wie und auf Grundlage welcher Regeln sie Inhalte moderieren.

Weil die Plattformen Moderationsentscheidungen oft nicht ausreichend begründen und damit gegen europäische Gesetze (hier: Art. 17 des Digital Services Act) verstoßen, haben wir in mehreren Fällen Beschwerde bei der für die Plattformen zuständigen irischen Aufsichtsbehörde erhoben – gegen Tiktok, YouTube, Instagram und Linkedin.

Mehr Informationen zu den Beschwerden gibt es hier.

Grundrechte verteidigen.