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GFF klagt mit Bundestagsabgeordnetem gegen Löschung eines Posts auf LinkedIn – Plattform verletzt Meinungsfreiheit

Berlin, 23. August 2023 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) geht mit dem Bundestagsabgeordneten Robin Mesarosch (SPD) gerichtlich gegen die Löschung eines Beitrags durch LinkedIn vor, mit dem er mehr Abgrenzung von der AfD gefordert hatte. Dagegen beantragen Mesarosch und die GFF beim Landgericht Hechingen einstweiligen Rechtsschutz.

LinkedIn hatte den Post mit Berufung auf die eigenen Community Guidelines als „Hassrede“ eingestuft und gelöscht. Davon rückte die Plattform auch auf eine Beschwerde von Mesarosch hin nicht ab. Die Löschung des sachlichen und nicht strafbaren Beitrags verletzt die Meinungsfreiheit. Die GFF will mit dem Verfahren gerichtlich klarstellen lassen, dass Plattformen bei der Moderation von Beiträgen gegenüber ihren Nutzer*innen grundrechtliche Maßstäbe einhalten müssen: Während digitale Gewalt wie strafbare Beleidigungen oder rassistische Posts gelöscht werden dürfen und müssen, sind Beiträge jenseits dieser Schwelle von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nur so ist ein freier und pluralistischer Austausch im Netz möglich.

„Ein Post, der sachlich vor einer Partei warnt und deren Hasstiraden kritisiert, ist keine Hassrede, sondern ein zulässiger politischer Meinungsbeitrag. Es kann nicht sein, dass Plattformen willkürlich Posts löschen, während Hetze und Falschinformationen oft ungehindert kursieren“, sagt Jürgen Bering, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. „Plattformen wie LinkedIn dürfen keine kreative Rechtsfindung mit selbstgegebenen Community Richtlinien betreiben – sie haben eine grundrechtliche Verpflichtung: Sie müssen die Rechte ihrer Nutzer*innen schützen und sich dabei an den geltenden Maßstäben orientieren.“

Mesarosch hatte in dem Beitrag die CDU angemahnt, sich deutlich von jeder Zusammenarbeit mit der AfD abzugrenzen und beschrieben, wie die Partei z.B. in Bundestagsreden Rassismus, Hass und Hetze schürt. LinkedIn weist in den Community Richtlinien sogar extra darauf hin, dass das Anprangern tatsächlicher Hassrede erlaubt ist. „Wir müssen auch in sozialen Medien präzise benennen können, wo Gefahren für unsere Demokratie lauern und von wem sie ausgehen. Wer sich mit klaren Worten gegen Hass stellt, macht sich dadurch nicht selbst zum Hetzer, sondern zeigt Verantwortung“, betont Mesarosch: „Meine Klage ist für die Meinungsfreiheit und alle, die ihre Stimme für unsere Demokratie erheben.“

Der Bundesgerichtshof entwickelte für die Löschung von Facebook-Posts klare Kriterien, die auf LinkedIn übertragbar sind. Wenn Plattformen sich eigene Richtlinien geben und das Löschen von „hasserfüllten“ Posts auch jenseits der Strafbarkeit erlauben, muss der jeweilige Tatbestand auch erfüllt sein. Im Beitrag von Mesarosch ist keine Herabwürdigung erkennbar, jegliche Begründung für die Löschung fehlt.

Die GFF hatte in der Vergangenheit bereits zweimal gegen willkürliche Löschungen durch Plattformen geklagt: Facebook hatte die gesamten Seiten der konzernkritischen NGO Goliathwatch und der Filmwerkstatt Düsseldorf grundlos gesperrt. Gleichzeitig setzt sich die GFF unter anderem mit einem eigenen Gesetzentwurf zu einem Digitalen Gewaltschutzgesetz dafür ein, dass tatsächliche Hassrede und digitale Gewalt effektiv bekämpft werden.

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/linkedin

Informationen zu weiteren Verfahren gegen Facebook finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/filmwerkstatthttps://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen/goliathwatch

Den Entwurf der GFF für ein Digitales Gewaltschutzgesetz finden Sie hier:
https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/marie-munk-initiative

Hier finden Sie eine Studie von Jürgen Bering (GFF) zur Grundrechtsbindung sozialer Netzwerke:
https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Digital/Grundrechte-im-Digitalen/Studie_Grundrechtbindung_Soziale_Netzwerke.pdf

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Dr. Maria Scharlau, presse@freiheitsrechte.org
Tel. 030/549 08 10 55, 01579/249310

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