Friedliche Kundgebungen dürfen nicht pauschal verboten werden
Die Versammlungsfreiheit schützt das Recht, öffentlich die eigene Meinung gemeinsam mit anderen zu vertreten. Dieses Recht gilt auch bei großen politischen Veranstaltungen, bei denen viele Demonstrationen gleichzeitig stattfinden.
Friedlicher Protest unter Generalverdacht
Hamburg war ein umstrittener Austragungsort für den G20-Gipfel im Juli 2017, bei dem die Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten zusammenkamen, um über globale Herausforderungen wie Welthandel, Wirtschaftswachstum und Klimaschutz zu beraten. Zahlreiche Menschen kündigten Proteste an. Die Gipfel stoßen regelmäßig auf Kritik und mobilisieren Menschen, die gegen die Politik der G20-Staaten protestieren. Dass Hamburg den Gipfel mitten in der Innenstadt ausrichtete, bedeutete daher auch, mit umfangreichen Protesten rechnen zu müssen. Die Stadt musste sich darauf einstellen, dass Menschen ihre Kritik öffentlich und sichtbar zum Ausdruck bringen würden.
Hanni Gramann meldete für die globalisierungskritische Nichtregierungsorganisation Attac eine Kundgebung unter dem Motto „Freihandel Macht Flucht“ an. Mit einer symbolischen Bildaktion und Redebeiträgen wollte sie auf den Zusammenhang zwischen Freihandel und Fluchtursachen aufmerksam machen. Sie berief sich auf die Versammlungsfreiheit. Sie schützt unser aller Recht, öffentlich die eigene Meinung gemeinsam mit anderen zu vertreten. Dieses Recht gilt auch bei großen politischen Veranstaltungen, bei denen viele Demonstrationen gleichzeitig stattfinden.
Die Stadt Hamburg befürchtete jedoch wegen der vielfältigen Proteste rund um den Gipfel Blockaden und gewaltsame Auseinandersetzungen. Deshalb erließ sie bereits im Vorfeld ein pauschales Versammlungsverbot für die gesamte Innenstadt und weit darüber hinaus. Betroffen waren nicht nur Versammlungen, von denen die Behörden eine konkrete Gefahr erwartete, sondern auch friedliche Versammlungen, darunter Gramanns geplante Kundgebung.
Gramann klagte gegen das Verbot. Im Eilverfahren blieb sie erfolgslos. Im Hauptsacheverfahren gab ihr das VG Hamburg Recht: das OVG Hamburg hob das Urteil jedoch auf. Gegen diese Entscheidung hat Gramann mit unserer Unterstützung und Rechtsanwältin Waltraut Verleih im Oktober 2026 Revision beim BVerwG eingelegt.
Klare Grenzen für Versammlungsverbote
Mit der Revision wollen wir erreichen, dass das BVerwG das Versammlungsverbot für rechtswidrig erklärt, soweit es die friedlichen Kundgebungen betraf.
Es geht dabei um eine Klärung weit über den G20-Gipfel hinaus: Die Entscheidung soll definieren, welche rechtlichen Grenzen der Staat bei Versammlungsverboten durch Allgemeinverfügungen beachten muss. Wir wollen eine Grundsatzentscheidung erreichen, die klarstellt: Auch, wenn eine Behörde vermutet, dass ein Gesamtgeschehen Gefahren bergen kann, müssen friedliche Versammlungen stattfinden können. Damit wollen wir die Versammlungsfreiheit auch bei künftigen politischen Großveranstaltungen stärken und sicherstellen, dass Versammlungsverbote nur bei konkreten Gefahren und als letztes Mittel zulässig sind.
Freedom needs fighters
Gemeinsam für die Grundrechte vor Gericht