Gesperrte Innenstadt bei G20-Gipfel: GFF klagt vor Bundesverwaltungsgericht gegen pauschale Versammlungsverbote
Berlin/Leipzig, 03. November 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat heute gemeinsam mit Attac beim Bundesverwaltungsgericht die Begründung der Revision gegen ein pauschales Versammlungsverbot beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg eingereicht. Die zuständige Behörde hatte alle Versammlungen in der gesamten Hamburger Innenstadt pauschal untersagt. Die GFF unterstützt die Klägerin Hanni Gramann vor Gericht. Sie engagiert sich im bundesweiten Rat von Attac Deutschland und hatte eine Kundgebung angemeldet, die ebenfalls unter das Verbot fiel. Die GFF sieht in dem pauschalen Verbot von Versammlungen ohne Nachweis jeweils konkreter Gefahren eine Verletzung der Versammlungsfreiheit. Sie will höchstrichterlich klären lassen, ob Behörden konkrete Gefahren für jede einzelne verbotene Versammlung nachweisen müssen.
"Die Versammlungsbehörde hat wegen einer vermuteten unübersichtlichen Lage zum Vorschlaghammer gegriffen. Damit hat es die Bedeutung der Versammlungsfreiheit als Mittel gesellschaftlicher Auseinandersetzung verkannt. Protest muss in der Nähe der in Frage stehenden Veranstaltung stattfinden können; er darf nicht in die Peripherie verbannt oder verboten werden. Das Verbot einer Versammlung darf nur das letzte Mittel sein und braucht immer eine konkrete Begründung”, betont Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF.
Der G20-Gipfel 2017 fand in Hamburg statt, obwohl es viel Kritik an einem Veranstaltungsort mitten in einer Großstadt gegeben hatte. Der Gipfel wurde begleitet von zahlreichen globalisierungskritischen Protesten. Das pauschale Versammlungsverbot für die Innenstadt sollte die Blockade wichtiger Verkehrswege und gewaltsame Auseinandersetzungen verhindern.
Das Verwaltungsgericht Hamburg erklärte das Verbot später für rechtswidrig, soweit es Gramanns Kundgebung betraf. Unter dem Motto „Freihandel Macht Flucht“ wollte sie mit eienr symbolischen Bildaktion und Redebeiträgen auf den Zusammenhang zwischen Freihandel und Fluchtursachen aufmerksam machen.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hob diese Entscheidung im August 2026 auf und erklärte das Verbot für rechtmäßig. Gegen diese Entscheidung hat Gramann mit Unterstützung der GFF und vertreten durch Rechtsanwältin Waltraut Verleih Revision eingelegt.
Die GFF und die Klägerin wollen erreichen, dass das Verbot für rechtswidrig erklärt wird, soweit es ihre friedlichen Kundgebungen betraf. Die GFF setzt sich in dem Verfahren für eine Grundsatzentscheidung ein, die klare Grenzen für pauschale Versammlungsverbote setzt. Behörden müssen Gefahren bei Großveranstaltungen ernst nehmen. Sie dürfen friedliche Versammlungen aber nicht allein aufgrund einer allgemeinen Gefahrenprognose für das gesamte Protestgeschehen verbieten. Solche Verbote müssen konkrete Gefahren voraussetzen und das letzte Mittel bleiben. Die GFF will damit sicherstellen, dass die Versammlungsfreiheit auch bei künftigen politischen Großveranstaltungen gewahrt bleibt.
Die Klage steht in einer Linie mit mehreren weiteren Verfahren, durch die die GFF das Recht auf friedlichen Protest stärken will: von Sprachverboten bei Demonstrationen
über die Speicherung von Protestdaten durch den Verfassungsschutz bis hin zum erfolgreichen Vorgehen gegen Schmerzgriffe bei einer Demonstration.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf unserer Fallseite.
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Maria Scharlau – Pressesprecherin (sie/ihr)
Tel. 01579/249 31 08