GFF verteidigt Versammlungsfreiheit nach Tag-X-Demonstration in Leipzig: Verfassungsschutz darf Daten friedlich Protestierender nicht speichern
Berlin/München, 17. März 2026 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte heute gemeinsam mit der Aktivistin Jona eine Klage gegen den bayerischen Verfassungsschutz beim Verwaltungsgericht München ein. Die Klage richtet sich gegen die Speicherung der Daten der Aktivistin durch den Verfassungsschutz im Anschluss an die sogenannte Tag-X-Demonstration in Leipzig 2023. Ziel der Klage ist eine gerichtliche Feststellung, dass Verfassungsschutzbehörden nicht einfach die Daten von friedlich protestierenden Menschen speichern dürfen. Darin sieht die Organisation eine Verletzung des Rechts, über die eigenen Daten zu bestimmen, und eine Bedrohung der Versammlungsfreiheit. Die GFF will erwirken, dass die Daten gelöscht werden.
„Demokratie lebt von Protest. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Daten wegen der bloßen Teilnahme an einer Demonstration beim Verfassungsschutz landen, entsteht ein Gefühl staatlicher Beobachtung. Politische Teilhabe darf nicht zum Risiko werden!“, sagt Luise Bublitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.
Am 3. Juni 2023 fand in Leipzig die sogenannte Tag-X-Demonstration statt – ein Protest gegen das Verbot einer Solidaritätsdemonstration für linke Aktivist*innen. Bei dem Versuch, den Protest aufzulösen, kesselte die Polizei mehr als 1.300 Personen bis zu elf Stunden ein, darunter auch Anwohner*innen und Minderjährige. Die Rechtmäßigkeit des Polizeikessels ist bis heute umstritten. Sie ist Gegenstand von parlamentarischen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Die Beamt*innen nahmen die Personalien der eingekesselten Personen auf und das Landeskriminalamt leitete sie später an die zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz weiter. Viele dieser Daten sind dort bis heute gespeichert.
Die Klägerin Jona engagierte sich bei Fridays For Future und gehörte zu den eingekesselten Personen. Ihre Daten wurden dem Bayerischen Verfassungsschutz weitergeleitet und dort gespeichert. Die Behörde weigerte sich auf einen Antrag hin, die Daten zu löschen. Sie begründet dies damit, dass Jona mit ihrer Teilnahme an dieser Demonstration die „linksextreme Szene“ unterstützt habe. Ein konkretes Fehlverhalten wird ihr nicht vorgeworfen. Ein gegen sie eingeleitetes Strafverfahren wegen Landfriedensbruch wurde – wie auch bei über 1.100 anderen Betroffenen – wieder eingestellt. Die Klägerin wird vor Gericht von Rechtsanwalt David Werdermann im Rahmen seiner Tätigkeit für die Kanzlei KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte vertreten.
Mit dieser Klage will die GFF die Versammlungsfreiheit stärken. Wenn staatliche Maßnahmen Menschen davon abschrecken, an Protesten teilzunehmen, entsteht ein sogenannter „chilling effect“: Menschen üben ihre Grundrechte nicht mehr aus, weil sie negative Konsequenzen befürchten.
Aus Sicht der GFF steht gerade die Versammlungsfreiheit an vielen Stellen unter Druck. Deshalb klagt die Organisation in mehreren Verfahren für einen besseren Schutz von friedlichem Protest. Dazu zählen unter anderem Verfahren gegen den Einsatz von Schmerzgriffen bei friedlichen Demonstrationen, eine Klage gegen Sprachauflagen und eine Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz NRW.
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