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Grundrechte-Report 2022

Unter dem Titel „Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ beleuchtetet der sogenannte „alternative Verfassungsschutzbericht“, wo Grundrechte und Verfassungsprinzipien von Gesetzgeber, Behörden, Gerichten und Privatunternehmen aktuell gefährdet werden.

Der Grundrechte-Report 2022 wurde am 18. Mai 2022 vorgestellt. Die GFF ist Mitherausgeberin des jährlich erscheinenden Berichts. Auch in diesem Jahr haben unsere Jurist*innen für die aktuelle Ausgabe mehrere Beiträge verfasst. Hier eine Auswahl:

SLAPP-Klagen: Wie nutzen Unternehmen das Zivilrecht, um gegen die Klimabewegung vorzugehen? Unser Jurist und Koordinator des Arbeitsbereiches „Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie“, Joschka Selinger, hat sich gemeinsam mit der Hamburger Juristin Laura Jacobs mit sogenannten SLAPPs beschäftigt. SLAPP (engl. Ohrfeige) ist eine Abkürzung und steht für „Strategic lawsuit against public participation“, oder auf deutsch „Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung“. Mit diesen Klagen versuchen unter anderem Unternehmen Akteur*innen der Zivilgesellschaft einzuschüchtern und so deren Engagement zu unterbinden.

Staatstrojaner: Im Juli 2021 entschied der Bundestag, dass alle Geheimdienste Staatstrojaner verwenden dürfen. Aber wird es dazu wirklich kommen? Unsere Vorsitzende Nora Markard und GFF-Referendarin Hannah Golke erklären, warum das nach GFF-Erfolgen gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg und das Bayerische Verfassungsschutzgesetz schwierig werden könnte.

Rechte Richter: Von Richter*innen wird verlangt, dass sie neutral und im Sinne des Grundgesetzes urteilen. Im Falle eines Verwaltungsrichters aus Gießen wird das gerade in Frage gestellt. Der hatte in einem Verfahren gegen den NPD Slogan „Migration tötet“ entschieden, dass an dieser Behauptung nichts auszusetzen sei. GFF-Unterstützer und Mitherausgeber des Reports, John Philipp Thurn, setzt sich mit Blick auf eine klare Ansage des Bundesverfassungsgerichtes mit der Frage auseinander, ob ein Verwaltungsrichter mit dieser Haltung noch unabhängig über Asylverfahren entscheiden kann und sollte.

Rassistische Diskriminierung: Die Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau erhob systematisch Hautfarbe, Kopftücher und Integrationsstand von Bewerber*innen bei der Vergabe ihrer Wohnungen. Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist kein Einzelfall. Unsere Juristin Lea Beckmann und GFF-Referendarin Nasime Salehi erklären, warum es großen Reformbedarf im Antidiskriminierungsrecht gibt.

Gemeinnützigkeit: 2021 war kein gutes Jahr für zivilgesellschaftliches Engagement, sagt unsere Juristin Vivian Kube. Das Gemeinnützigkeitsrecht wurde nicht reformiert – obwohl das dringend notwendig ist, um gemeinnützige Vereine und Organisationen rechtlich zu schützen. Über Silencing-Strategien und den Druck von Rechts.

Der Report kann über den Buchhandel bezogen oder hier im Online-Shop bestellt werden.

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