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Wir kämpfen vor Gericht dafür, dass das für die Demokratie wesentliche Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht unzulässig eingeschränkt wird – weder durch rechtswidrige Polizeigewalt noch durch unverhältnismäßige Auflagen. Demokratie braucht starke Grundrechte und eine vielfältige Gesellschaft, in der Menschen offen ihre Meinung sagen und sich frei informieren können. Dazu gehört auch, gemeinsam auf die Straße zu gehen und protestieren zu dürfen.

Unsere Fälle

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie
Art. 5, 8, 3

Versammlungs­freiheit schützen: Sprachauflagen bei Protesten sind verfassungswidrig

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie
Art. 2

Pauschales Musikverbot in Parks verstößt gegen Grundrechte

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie
Art. 8

Einsatz von Schmerzgriffen bei friedlichen Demonstrationen rechtswidrig

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie
Art. 8

Schmerzgriffe: Polizei darf friedlich Demonstrierende nicht einschüchtern

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie
Art. 8

Versammlungsgesetz NRW: Bedrohung für Versammlungsfreiheit und Zivil­gesellschaft

Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie
Art. 8

Projekt „Klima­camps stärken“: Für eine starke Versammlungs­freiheit

Grundrechte verteidigen.