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Wir unterstützen Geflüchtete und andere Migrant*innen dabei, sich gegen grundrechtswidrige Gesetze und diskriminierende Behörden zur Wehr zu setzen. Denn unser Rechtsstaat muss sich daran messen lassen, ob die rechtlichen Garantien auch für besonders verletzliche Gruppen gelten. In der Praxis gilt für Geflüchtete jedoch oft ein Grundrechtsschutz zweiter Klasse: Die Sozialleistungen für Asylsuchende liegen weit unter dem Existenzminimum, die Migrationsbehörden werten ihre Handys aus und in Sammelunterkünften für Asylsuchende dringt die Polizei widerrechtlich ein. Wir setzen uns für faire Aufnahmebedingungen, eine angemessene Versorgung und den Schutz ihrer Privatsphäre ein.

Die Fälle

Art. 1, 2, 3, 20

Deutscher Pass darf nicht vom Einkommen abhängen: GFF klagt für gleiches Einbürgerungsrecht

Art. 1, 2, 3

Das Ausländer­zentral­register – Eine Daten­sammlung außer Kontrolle

Art. 2, 5, 6, 13

Grundrechts­widrige Haus­ordnungen in Geflüchteten-Unterkünften

Art. 2, 16a

Schutz schwer­kranker Menschen vor Abschiebung gewähr­leisten

Grundrechte verteidigen.