
Über die Prozessführung hinaus ist die GFF Expertin für den Grund- und Menschenrechtsschutz. Wir treten als Sachverständige in gesetzgeberischen Anhörungen oder in Verfahren vor Gericht auf, veröffentlichen wissenschaftliche Publikationen und bieten Fachveranstaltungen an.
Eine Auswahl unserer Publikationen:
2020 – Studie “Shrinking Spaces in Deutschland, Shrinking Spaces in Europa”
Die Zivilgesellschaft ist in Gefahr – und das nicht nur in Ländern wie Polen und Ungarn, sondern auch bei uns. Gemeinsam mit den Open Society Foundations haben wir eine Studie zur Lage der Zivilgesellschaft in Europa angefertigt. Die Studie zeigt, dass politisches Engagement der Zivilgesellschaft nicht nur in autokratischen Ländern eingeschränkt wird, sondern auch in solchen, die wir als intakte Demokratien wahrnehmen. Zudem geben wir Empfehlungen, wie Deutschland bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein Zeichen gegen gefährliche Entwicklungen setzen und die politisch engagierte Zivilgesellschaft schützen kann.
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2020 – Stellungnahme zum neuen Berliner Versammlungsfreiheits-Gesetz
Das neue Berliner Versammlungsfreiheits-Gesetz schafft mehr Raum für demokratische Beteiligung, dennoch droht die Kriminalisierung von Demonstrierenden. Wir haben in der Anhörung des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses vom 2. November 2020 zu dem Entwurf Stellung genommen.
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2020 – Studie zur Verfassungswidrigkeit von Artikel 17
Anlässlich der Beratungen des Europäischen Gerichtshofes zu Uploadfiltern hat die GFF sich in einer Studie mit der Frage auseinandergesetzt, ob Artikel 17 gegen Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt. Das Ergebnis: Der europäische Gesetzgeber hat es versäumt, ein Grundsatzurteil zur grundrechtlichen Bewertung von Uploadfiltern zu fällen. Artikel 17 bietet keinen fairen Ausgleich zwischen dem Recht auf geistiges Eigentum einerseits und der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der unternehmerischen Freiheit andererseits schafft.
Article 17 of the Directive on Copyright in the Digital Single Market: a Fundamental Rights Assessment (PDF, 53 S., 758 kb, veröffentlicht am 16.11.2020)
2020 – Stellungnahme zum Polizeigesetz-Entwurf in Schleswig-Holstein
Einige der im Entwurf für ein neues Polizeigesetz in Schleswig-Holstein vorgesehenen Regelungen würden das Grundgesetz verletzen, sollten sie in Kraft treten. In unserer Stellungnahme an den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags kritisieren wir insbesondere die geplanten Befugnisse im Vorfeld einer konkreten Gefahr sowie die Identitätsfeststellung im internationalen Verkehr.
Stellungnahme der GFF zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (LVwGPORÄndG) (PDF, 17 S., 309 kb, veröffentlicht am 10.9.2020)
2020 – Stellungnahme zum Polizeigesetz-Entwurf von Baden-Württemberg
Einige der im Entwurf für ein neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg vorgesehenen Regelungen sind nach GFF-Einschätzung verfassungsrechtlich bedenklich. In unserer Stellungnahme an die Landesregierung gehen wir insbesondere ein auf anlasslose Kontrollen bei Veranstaltungen, heimliche Überwachungsmaßnahmen im Vorfeld einer Gefahr und Bodycam-Einsätze in Wohnungen.
Stellungnahme der GFF zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 für die Polizei in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften (PDF, 19 S., 300 kb, veröffentlicht am 12.5.2020)
2020 – Gutachten “Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften”
Anlässlich der bevorstehenden Neuregelungen des Gemeinnützigkeitsrechts legen die GFF und Prof. Dr. Sebastian Unger (Ruhr-Universität Bochum) ein wegweisendes Rechtsgutachten zu den strittigen Fragen der Reformen vor. Die politische Betätigung zivilgesellschaftlicher Organisationen ist nach dem geltenden Recht in weiterem Umfang mit der Gemeinnützigkeit vereinbar als vom Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung gegen das globalisierungskritische Organisation Attac angenommen.
Rechtsgutachten “Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften” (PDF 74 S., 1 MB, veröffentlicht am 2. Mai 2020)
2019 – GFF Jahresbericht
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2019 – Studie “Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa”
Die Studie befasst sich mit der im Jahr 2017 eingeführten Analyse elektronischer Datenträger durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wenn eine asylsuchende Person weder Pass noch Passersatzdokument vorweisen kann, ist die Behörde dazu berechtigt, ihr Smartphone auszuwerten, um Hinweise auf Identität und Herkunft zu erhalten. Diese Praxis verletzt das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme von zigtausenden Menschen – für wenig aussagekräftige Ergebnisse.
2019 – Stellungnahme zum Referentenentwurf über ein Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin
Die GFF hat gemeinsam mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. eine Stellungnahme zum Referentenentwurf über ein Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin veröffentlicht.
2019 – Studie Pressefreiheit
Medienunternehmen und -redaktionen in Deutschland werden immer wieder von auf Presserecht spezialisierten Anwält*innen unter Druck gesetzt. Seit einigen Jahren versuchen vor allem Prominente und Unternehmen mithilfe von Anwält*innen, die Berichterstattung bereits im Vorfeld zu verhindern – beispielsweise durch Drohschreiben, in denen vor den rechtlichen Konsequenzen einer Berichterstattung gewarnt wird.
Diesem Wandel und der Frage, inwiefern die neuen strategischen Ansätze erfolgreich sind, sind Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund, und Daniel Moßbrucker, freier Journalist und Doktorand, in der Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ nachgegangen.
2019 – Gutachten Wissenschaftsfreiheit
In dem Gutachten „Universitäre Industriekooperationen, Informationszugang und Freiheit der Wissenschaft“ untersuchte Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Lehrstuhlinhaber Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Auftrag der GFF Kooperationsvereinbarungen der Universität Mainz. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Kooperationsvereinbarungen der Universität mit privaten Fördergebern diesen einen zu großen Einfluss auf die wissenschaftliche Tätigkeit der Universität einräumten.
Sie verletzten dadurch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit. Vereinbarungen im untersuchten Fall sowie in vergleichbaren Fällen unterliegen der Informationsfreiheit.
2019 – Gutachterliche Stellungnahme zum Gemeinnützigkeitsrecht
Ulf Buermeyer nahm in einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags Stellung zu den Anträgen „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ (Fraktion der FDP) sowie „Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür“ (Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN). Die Anhörung fand am 13. Februar 2019 statt.
2019 – Gutachterliche Stellungnahme zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes
Am 9. Januar 2019 fand im Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landtages von Brandenburg eine öffentliche Anhörung zum Zwölften Änderungsgesetz des Brandenburgischen Polizeigesetzes statt. GFF-Vorsitzender Ulf Buermeyer war als Gutachter geladen und nahm zu dem Änderungsgesetz Stellung.
2018 – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit von § 219a StGB
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat anlässlich der Experten-Anhörung im Bundestag zu § 219a StGB am 27. Juni ein Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit dieses Straftatbestands veröffentlicht.
2017 – GFF Jahresbericht
2017 – Gutachterliche Stellungnahme zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
Am 20. März 2017 nahm Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF, im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages Stellung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes.