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Gemeinnützigkeit und politisches Engagement Münsterplatz von Hans, lizensiert unter Pixabay License
Demokratie und Grundrechte
Art. 20

Gemeinnützigkeit und politisches Engagement

Politisch engagierte Organisationen sind durch ein veraltetes Gemeinnützigkeitsrecht und restriktive Behördenpraxis bedroht. Wir unterstützen Vereine, denen die Gemeinnützigkeit entzogen wurde.

Organisationen, die politische Bildung anbieten und die Demokratie fördern, fürchten um ihren Fortbestand. Denn seit dem Attac-Urteil erkennen ihnen immer mehr Finanzämter ihre Gemeinnützigkeit ab. Die GFF unterstützt betroffene Vereine, darunter das DemoZ in Ludwigsburg und die Petitionsplattform change.org. Wir setzen uns für eine starke Zivilgesellschaft und lebendige Demokratie ein. Und als Teil der „Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts.
Sarah Lincoln

Sarah Lincoln

Juristin und Verfahrenskoordinatorin

„Nicht allein die Parteien schaffen politische Willensbildung und öffentliche Diskussion, sondern genauso auch die Zivilgesellschaft. Die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte schränkt diese politische Bestätigung ein. Das entspricht nicht dem modernen Verständnis von Demokratie - eine Reform ist dringend notwendig.“

GFF Rechtsgutachten zur politischen Teilhabe zivilgesellschaftlicher Organisationen

Welche Anforderungen ergeben sich aus Europäischen Menschenrechten für das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht? Dieser Frage geht Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater in dem GFF-Gutachten “Politische Teilhabe der Zivilgesellschaft – Menschenrechtliche Rahmenbedingungen für die Behandlung gemeinnütziger Organisationen“ nach. In ihrem Gutachten kommt die Verfasserin zu dem Schluss, dass Europäische Menschenrechte die politische Teilhabe zivilgesellschaftlicher Organisationen garantieren. Deutschland ist demnach im Zugzwang die politischen Betätigungsmöglichkeiten von NGOs und Vereinen rechtlich anzuerkennen und gesetzlich abzusichern, um nicht Gefahr zu laufen, Europäische Menschenrechte zu verletzen.

Für die deutsche Version klicken Sie hier.

What requirements result from European human rights for German non-profit law? Prof. Patricia Wiater argues this question in the GFF report "Political participation of civil society - human rights framework for the treatment of non-profit organisations". In her report, the author comes to the conclusion that European human rights guarantee the political participation of civil society organisations. Germany is therefore under pressure to legally recognise and legally secure the political activities of NGOs and associations in order not to run the risk of violating European human rights.

For english version click here.

Entwurf für ein Demokratiestärkungsgesetz

Das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht ist dringend reformbedürftig. Es muss mit dem verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Leitbild einer Demokratie, in der die kritische und demokratisch engagierte Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle spielt, in Einklang gebracht werden. Die GFF veröffentlichte daher am 2. August 2021 einen eigenen Gesetzentwurf für ein Demokratiestärkungsgesetz. Der Entwurf zeigt auf, welche Maßnahmen die neue Bundesregierung ergreifen kann und muss, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und Rechtssicherheit für politisch engagierte Vereine zu schaffen.

Hier finden Sie unseren Vorschlag, wie das Gemeinnützigkeitsrecht reformiert werden soll - unser Demokratiestärkungsgesetz.

Hier geht es zum FAQ Demokratiestärkungsgesetz - Wie das Gemeinnützigkeitsrecht reformiert werden soll.

Hier gibt es mehr Informationen zu unserem Demokratiestärkungsgesetz. Hier können Sie das Demokratiestärkungsgesetz als PDF herunterladen, und hier finden Sie eine Synopse des Gesetzes.

Und hier finden Sie einen Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung von Ulf Buermeyer und Vivian Kube: "Demokratie braucht Vielfalt".

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Unser Vorschlag für ein reformiertes Gemeinnützigkeitsrecht - Das Demokratiestärkungsgesetz

Policy Paper “7 Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht”

Ergänzend zu unserem Entwurf für ein Demokratiestärkungsgesetz präsentieren wir in unserem Policy Paper „7 Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht – Wie demokratisches Engagement und die Zivilgesellschaft mit rechtlichen Mitteln gestärkt werden können“ einen 7-Punkte-Plan. Dieser sollte in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden, um längerfristig ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Gemeinnützigkeitsrecht als Grundlage einer lebendigen Demokratie zu schaffen.

Mehr über das Policy Paper „7 Punkte für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht“ erfahren

Stellungnahme zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Change.org

Die Berliner Finanzverwaltung hat dem Verein Change.org e.V. mitgeteilt, dass ihm der Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt wird. Damit zeigt sie ein völlig überholtes Verständnis davon, wie Demokratie funktioniert und was gemeinnützig ist. In unserer Stellungnahme begründen wir, warum auch Petitionen an nicht-staatliche Akteur*innen, etwa Unternehmen, gemeinnützig sein müssen.

Studie “Shrinking Spaces in Deutschland, Shrinking Spaces in Europa”

Die Zivilgesellschaft ist in Gefahr – und das nicht nur in Ländern wie Polen und Ungarn, sondern auch bei uns. Gemeinsam mit den Open Society Foundations haben wir eine Studie zur Lage der Zivilgesellschaft in Europa angefertigt. Die Studie zeigt, dass politisches Engagement der Zivilgesellschaft nicht nur in autokratischen Ländern eingeschränkt wird, sondern auch in solchen, die wir als intakte Demokratien wahrnehmen. Zudem geben wir Empfehlungen, wie Deutschland bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein Zeichen gegen gefährliche Entwicklungen setzen und die politisch engagierte Zivilgesellschaft schützen kann.

Hier können Sie die Studie "Shrinking Spaces in Deutschland, Shrinking Spaces in Europa" herunterladen: deutsche Version / englische Version.

Gutachten “Politische Betätigung gemeinnütziger Körperschaften”

Mit einem wegweisenden Rechtsgutachten klärt Prof. Dr. Sebastian Unger (Ruhr-Universität Bochum) im Auftrag der GFF strittige Fragen der Gemeinnützigkeitsrecht-Reformen: Die politische Betätigung zivilgesellschaftlicher Organisationen ist nach geltendem Recht in weiterem Umfang mit der Gemeinnützigkeit vereinbar als vom Bundesfinanzhof in seiner Attac-Entscheidung angenommen.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  1. Zwischen parteipolitischer Betätigung und zivilgesellschaftlicher politischer Betätigung bestehen Unterschiede, die eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigen.
  2. Der Gesetzgeber hat bei der steuerlichen Förderung politischen Engagements im Bereich der Zivilgesellschaft größere Spielräume als im Bereich der politischen Parteien.

(74 S., 1 MB, veröffentlicht am 2. Mai 2020)

Der Fall DemoZ

Das Demokratische Zentrum Ludwigsburg (DemoZ) ist ein sozio-kulturelles Zentrum. Es bietet ein umfassendes Kultur- und Bildungsprogramm an und schafft Raum für politische Diskussionen. Dabei positioniert es sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Behindertenfeindlichkeit, Homophobie und andere Formen der Menschenfeindlichkeit. Das Finanzamt Ludwigsburg zweifelt auf Grund dieser politischen Positionierung an der „geistigen Offenheit“ in der Bildungsarbeit des Vereins. Als Folge erkannte das Finanzamt dem DemoZ die Gemeinnützigkeit ab – eine Entscheidung, die für den Verein das Aus bedeuten könnte und gegen die wir gemeinsam vorgehen.

Der Fall innn.it

Der Verein innn.it (vormals Change.org) betreibt Deutschlands größte Online-Petitionsplattform und fördert dadurch die demokratische Mitwirkung und Beteiligung von Millionen von Bürger*innen. Change.org ermöglicht es Menschen, Petitionen zu starten und zu unterzeichnen – sich also einzumischen in die kleinen und großen Fragen unserer Gesellschaft. Das Finanzamt Berlin verfehlte jahrelang in der Tätigkeit des Vereins eine gemeinnützige Förderung des demokratischen Staatswesens zu sehen - und erkannte dem Verein die Gemeinnützigkeit ab. Gegenstand der Auseinandersetzung war die Frage, ob die Plattformen auch Petitionen an Unternehmen richten darf. Nach langjährigem Rechtsstreit gibt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg dem Verein endlich Recht: Es braucht ein weites Verständnis der Norm, das auch Kritik an Konzernen umfasst. Damit ist der erste Schritt für die Wiederanerkennung der Gemeinnützigkeit gemacht. Wir haben innn.it in der rechtlichen Auseinandersetzung unterstützt.

Was bedeutet „Gemeinnützigkeit“ für einen Verein?

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GFF-Clip “Politisches Engagement gefährdet Vereine! Kurz erklärt: Attac-Urteil und Gemeinnützigkeit” bei youtube.com

Für viele Vereine und Organisationen ist es überlebensnotwendig, vom zuständigen Finanzamt als „gemeinnützig“ anerkannt zu werden. Der Status bringt zahlreiche Steuervorteile mit sich, darunter die Befreiung der Körperschaftssteuer und die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen. Zudem haben oft nur gemeinnützige Organisationen Zugang zu Fördermitteln. Und wer erwiesenermaßen „gemeinnützig“ ist, dem vertrauen Spender*innen und der genießt ein höheres Ansehen in der Öffentlichkeit. Für viele Vereine und Verbände bedroht der Verlust der Gemeinnützigkeit daher die Existenz.

Warum verlieren derzeit so viele Organisationen ihre Gemeinnützigkeit?

Neben überregional bekannten Organisationen wie und haben lokale Finanzämter inzwischen auch kleineren, regional aktiven Vereine wie dem ihre Gemeinnützigkeit entzogen. Hintergrund ist das vom Januar 2019. Aus Sicht des BFH sei das globalisierungskritische Netzwerk Attac nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig, da es versuche, mit seinen Kampagnen die politische Meinung zu beeinflussen. Auf diese Entscheidung beriefen sich bis zu einem zahlreiche Finanzämter, wenn sie Vereine und Organisationen überprüften.

Das Attac-Urteil: Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft für Vereine

Grundlage für die BFH-Entscheidung ist der Katalog von gemeinnützigen Zwecken in der Abgabenordnung. Mit dem Attac-Urteil hat der BFH eine Art Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen: Vereine, die sich für die Förderung von Sport, Kunst oder Kultur einsetzen, dürfen zur Förderung ihrer Zwecke politisch aktiv werden, also z.B. öffentlich für mehr Kulturförderung werben. Vereine hingegen, die sich für „Förderung des demokratischen Staatswesens“ und „politischen Bildung“ einsetzen, dürfen dabei nicht in der Absicht handeln, „die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung zu beeinflussen“.

Diese Vorgabe führt in der politisch engagierten Zivilgesellschaft zu großer Rechtsunsicherheit. Für viele Organisationen ist es kaum vorhersehbar, ob ihre Arbeit zukünftig noch als gemeinnützig eingestuft wird.

„Shrinking Spaces“ in Deutschland

Wenn in Ländern wie der Türkei, Ungarn oder Russland die Handlungsspielräume für die kritische Zivilgesellschaft schwinden, wird international von „Shrinking Spaces“ gesprochen. In Deutschland beschränkt nun das Attac Urteil die Möglichkeiten von Vereinen, an der politischen Meinungsbildung mitzuwirken. Es ist ein schwerer Schlag für die Demokratie, wenn Organisationen auf Grund ihrer politischen Haltung die Gemeinnützigkeit entzogen wird oder sie sich nicht mehr politisch äußern, weil sie diese Konsequenz fürchten.

Das Grundgesetz erlaubt es Vereinen, an der politischen Meinungsbildung mitzuwirken

Dabei haben zivilgesellschaftliche Organisationen nach Art. 21 des Grundgesetzes ein Recht darauf, neben den politischen Parteien an der politischen Meinungsbildung mitzuwirken. Für eine lebendige Demokratie ist es essentiell, dass sich vielfältige Akteure kritisch mit bestehenden Verhältnissen auseinandersetzen und Haltung zeigen.

Deshalb sind wir überzeugt: Das geltende Gemeinnützigkeitsrecht muss dringend reformiert werden, um politisch aktiven Organisationen Rechtssicherheit zu geben. Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft.

Allianz "Rechtssicherheit für politische Weillensbildung" und institutionelle Förderung

Weitere Informationen zum Attac-Urteil und zu unseren Forderungen an den Gesetzgeber finden Sie auf der Seite der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", der die GFF angehört.

Unsere Arbeit in diesem Themenfeld wird unterstützt von den Open Society Foundations.

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