O-Ton Felix Reda: Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts zum Urheberrecht fordern Schutz legaler Inhalte vor Uploadfiltern
Berlin, 15. Juli 2021 – Zu den heute veröffentlichten Schlussanträgen des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Henrik Saugmandsgaard Øe zur grundrechtlichen Bewertung von Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Rechtssache C-401/19) äußert sich Felix Reda, Leitung des Projekts control © der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und ehemaliger Europaabgeordneter:
„In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt des höchsten Gerichts der EU deutlich gemacht: Die Mitgliedstaaten sind bei der Umsetzung von Artikel 17 verpflichtet, den Einsatz von Uploadfiltern auf eindeutig illegale Inhalte zu beschränken. Kommerzielle Plattformen dürfen nicht die Rolle eines Gerichts übernehmen, wenn es um die Beurteilung von Inhalten geht.
Diese Anforderungen erfüllen die Umsetzungsgesetze, die einige Mitgliedstaaten bereits verabschiedet haben, eindeutig nicht. Damit gefährden sie die Grundrechte. Lediglich die deutsche Umsetzung enthält Ausnahmen von der automatischen Sperrung für ‚mutmaßlich erlaubte Nutzungen‘. In vielen anderen Ländern verletzt die Reform des Urheberrechts eindeutig die Meinungs- und Informationsfreiheit.
Beenden kann der Europäische Gerichtshof diese gefährliche Entwicklung nur, indem er Artikel 17 streicht. Es ist bedauerlich, dass der Generalanwalt diesen Schritt nicht empfiehlt. Sollte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen, muss die Zivilgesellschaft in jedem einzelnen Land der EU für eine grundrechtskonforme Umsetzung und eine gerichtliche Überprüfung der bereits beschlossenen Gesetze streiten.“