Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wurde am 14. September 2015 in Berlin als eingetragener Verein gegründet und 2016 erstmals als gemeinnützig anerkannt.
1. Woher kommt das Geld?
Damit die Gesellschaft für Freiheitsrechte politisch unabhängig arbeiten und langfristige Verpflichtungen mit der Erhebung von Klagen eingehen kann, muss sie finanziell unabhängig sein. Sie akzeptiert deshalb keinerlei staatliche Förderung und kein Sponsoring durch Unternehmen. Für Spenden von Unternehmen ist die GFF grundsätzlich offen, entscheidet aber im Einzelfall über deren Annahme, die keinesfalls zu einer inhaltlichen Einflussnahme führen darf.
Die drei Säulen unserer finanziellen Unabhängigkeit sind:
- Fördermitgliedschaften
- Einzelspenden und
- institutionelle Zuwendungen, insbesondere durch Stiftungen.
Eine besondere Bedeutung haben dabei die Fördermitgliedschaften. Unsere Fördermitglieder machen mit ihren Beiträgen möglich, dass wir langfristig unsere Finanzen planen und mit Klagen langwierige Verpflichtungen eingehen können.
Eine aktuelle Übersicht über die Zusammensetzung unserer Einnahmen und die Entwicklung der Zahl unserer Unterstützer*innen veröffentlichen wir jährlich in unseren Jahresberichten. Die Download-Links finden Sie weiter unten.
Hier finden Sie eine Auflistung von institutionellen Förder*innen, die unsere Arbeit in der Vergangenheit unterstützt haben oder aktuell fördern. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls in unseren Jahresberichten.
Liste der institutionellen Zuwendungen
- Alfred Landecker Foundation (für unser Projekt „Mach Meldung! Starke Stimmen für die Polizei“)
- Allianz Kulturstiftung (Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT! – 70 Jahre Grundgesetz“)
- AllOut (für unsere Arbeit für gleiche Rechte für alle Familien)
- Arcadia (für unser Projekt control ©)
- Bewegungsstiftung (Basisförderung zum Organisationsaufbau)
-
Bundeszentrale für politische Bildung (Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT! – 70 Jahre Grundgesetz“, Konferenz „9/11 - Zwei Jahrzehnte später“ und Konferenz „75 Jahre Grundgesetz - Anspruch, Wirklichkeit und Zukunft“)
- Chaos Computer Club (Finanzierung erster Gerichtsverfahren)
- Digital Freedom Fund (DFF) (mehrere Förderungen zur Verteidigung digitaler Rechte sowie der Rechte von Migrant*innen)
- Dreilinden gGmbH (für die Arbeit zur Stärkung der Rechte von Trans*Inter*-Queer sowie queerer Elternschaft)
- DuckDuckGo (für Fälle zu Privatsphäre im Netz)
- European Artificial Intelligence Fund (für Begleitung DSA)
- Liberties (Rule of Law report)
- Luminate (Basisförderung und Center for User Rights)
-
Monneta gGmbH (Rechtsgutachten zur Wissenschaftsfreiheit)
Mozilla Foundation (Unterstützung für die Durchsetzung von Forschungsdatenzugängen auf Grundlage des DSA)
Nemetschek Stiftung (Förderung unserer Hochschultour)
-
netzpolitik.org e.V. (Finanzierung erster Gerichtsverfahren)
- Open Society Foundations (für eine Verfassungsbeschwerde sowie allgemeine Förderung)
- Foundation Open Society Institute mit Open Society Initiative for Europe (OSIFE) und Open Society Foundations (für die Erweiterung des Handlungsraums zivilgesellschaftlicher Arbeit)
- OSIFE/Open Society Foundations (für die Arbeit im Bereich Whistleblowing)
- OSIFE (Konferenz Shrinking Space)
-
Otto-Brenner-Stiftung (Studie zur Pressefreiheit und Tagung Entgeltgleichheit)
Robert Bosch Stiftung (zur Stärkung Sozialer Rechte in Deutschland)
-
Rudolf Augstein Stiftung (Förderung Fachworkshop Fonds Pressefreiheit)
-
Shuttleworth Foundation (Projektförderung für die Arbeit im Bereich Zugang zu Wissen, Wissenschaftsfreiheit und Grundrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht)
Stichting IFLA Foundation (für ein Projekt zum eLending)
- Stiftung bridge (für eine Kampagne und unsere Arbeit im Bereich Informationsfreiheit)
- Stiftung Erneuerbare Freiheit
- Stiftung Forum Recht (Konferenz „75 Jahre Grundgesetz - Anspruch, Wirklichkeit und Zukunft“)
- Stiftung Mercator (für das Center for User Rights, das Netzwerk F5 und das Projekt „Ihre AGB, unsere Werte“ zur Drittwirkung von Grundrechten auf multinationale Digitalkonzerne)
- Zeit Stiftung Bucerius (Förderung unserer Hochschultour und Unterstützung für die Durchsetzung von Forschungsdatenzugängen auf Grundlage des DSA)
2. Organisationsaufbau
Der Vorstand der GFF engagiert sich ehrenamtlich und ist intensiv in die Arbeit eingebunden.
Um die Arbeit der GFF langfristig zu sichern, waren der Aufbau eines Büros und die Beschäftigung von Festangestellten unverzichtbar. Ohne eine solche organisatorische und personelle Infrastruktur ist unsere Arbeit nicht zu leisten, denn die professionelle Begleitung der Verfahren entsprechend unserer Zielsetzung einer strategischen Prozessführung erfordert u.a. Personal für die juristische Arbeit, für die Zusammenarbeit mit unseren Partnerorganisationen, für die Öffentlichkeitsarbeit, das Fundraising, Policy und Advocacy sowie auch die Strategie- und Organisationsentwicklung.
Dank der oben ausgeführten Finanzierungsstruktur war es uns möglich, ab Sommer 2017 unsere ersten kleinen Büroräume anzumieten. Da unser Team 2020/2021 stark gewachsen ist, sind wir im September 2021 offiziell in größere Räumlichkeiten in der Boyenstraße 41, 10115 Berlin eingezogen.
In der Regel arbeiten einschließlich Praktikant*innen und Referendar*innen in der Regel bis zu 40 Personen in unserem Büro. Mehr Informationen zu unserem Team finden Sie auf unserer Teamseite hier. Außerdem unterstützen uns freiberuflich weitere Personen im Bereich Kommunikation, Fundraising, Pressearbeit und Grafik. Spezialisierte Unternehmen, die wir nach Preis- und Qualitätsvergleich ausgewählt haben, übernehmen unsere Buchhaltung (Schomerus), Lohnbuchhaltung (Taxmaro) und unseren IT-Support (KicksApps).
3. Wofür wird das Geld ausgegeben?
Die GFF verwendet ihre finanziellen Mittel für strategische Klagen zur Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte sowie die Begleitung und Kommunikation rund um die Verfahren und leistet damit entsprechend ihrer Satzung einen Beitrag zur Förderung des demokratischen Staatswesens. Details zur Verwendung der Mittel finden Sie in den Jahresberichten (Bericht 2023).
3.1 Verfahrenskosten
Die Kosten eines Verfahrens sind sehr unterschiedlich. Sie setzen sich je nach Fall aus den streitwertabhängigen Gerichtskosten, den Kosten für die Vertretung der von uns begleiteten Kläger*innen vor Gericht, unseren eigenen Personal- und Bürokosten sowie den Kosten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zusammen.
Gewinnen wir den Fall, trägt die Gegenseite die Gerichtskosten sowie einen Teil der Kosten unserer Prozessvertretung. Verliert unsere Seite, müssen wir diese Kosten selbst tragen und zudem die Kosten einer etwaigen Prozessvertretung der Gegenseite. Dadurch entsteht ein Kostenrisiko, das je nach Verfahren einige tausend bis zu mehreren zehntausend Euro beträgt. Auch im Falle eines Sieges müssen wir den nicht erstattungsfähigen Teil unserer Kosten (Anteil der Prozessvertretung, interne Kosten) tragen.
Darum ist es sehr wichtig, ausreichende finanzielle Rücklagen aufzubauen. Außerdem müssen wir oft schnell entscheiden, ob wir mit einem Fall in eine höhere Instanz gehen wollen, was mit weiteren Kosten und finanziellen Risiken verbunden ist. Deshalb müssen wir über die gesamte Dauer der Verfahren – die bis zu zehn Jahre dauern können – die finanziellen Rücklagen immer wieder auffüllen.
Wenn wir unsere Verfahren gewinnen, setzen wir die erstatteten Mittel direkt für neue Verfahren ein oder führen sie der Litigation-Reserve zu.
3.2 Personalkosten
Unser Team und das fachliche Knowhow sind die entscheidenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Arbeit der GFF. Herzstück ist das Legal-Team, das die Fälle juristisch bearbeitet. Dazu kommen das Kommunikationsteam, das die komplexen Fälle für die Öffentlichkeit aufbereitet, ein Verwaltungsteam sowie Mitarbeitende für Fundraising, Policy und Advocacy und die IT. Abhängig von der Finanzierung einzelner Projekte werden befristet Projektkoordinator*innen oder weitere unterstützende Personen eingestellt.
Die GFF ist eine beliebte Ausbildungsstation für Referendar*innen. Zusätzlich bieten wir Praktikant*innen und jungen Menschen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres die Möglichkeit der Mitarbeit. Studentische Hilfskräfte leisten zudem wertvolle Beiträge zu unserer Arbeit. Ein*e Generalsekretär*in führt die Geschäfte, koordiniert die Arbeit des gesamten Teams und die Strategie und hält die Verbindung zum Vorstand.
Grundlage der Bezahlung ist ein internes Gehaltssystem, das an den TVöD Bund angelehnt ist. Es ist uns wichtig, dass die GFF eine professionelle Arbeitsumgebung mit fairer Bezahlung bietet. Wir setzen uns für gute und gerechte Arbeitsbedingungen ein, denn die Werte und Grundsätze der GFF sind unvereinbar mit prekärer Beschäftigung oder Selbstausbeutung.
Eine faire Bezahlung wollen wir auch den Anwält*innen und Prozessbevollmächtigten ermöglichen. Wir freuen uns über Unterstützung und die Übernahme von Fällen auf pro-bono-Basis, wollen aber für sehr gute Arbeit auch eine faire Bezahlung leisten können, damit die Verfahren bestmöglich geführt werden.
3.3 Organisationskosten
Ohne professionelle und zeitgemäße Arbeitsbedingungen kann keine qualitativ hochwertige Arbeit geleistet werden. Dazu gehören vor allem die Mietkosten für das Büro und die technische Ausstattung der Arbeitsplätze. Unsere Buchhaltung und Lohnbuchhaltung haben wir ausgelagert, erledigen nur die vorbereitenden Arbeiten.
Da unsere Arbeit in einem sehr sensiblen Bereich stattfindet und viele unserer Beschwerdeführer*innen und Partnerorganisationen zu Recht eine hohe Vertraulichkeit erwarten, haben wir uns entschieden, eine weitgehend eigene IT-Infrastruktur aufzubauen. Dies ermöglicht uns die eigenständige Kontrolle unserer Systeme und eine hohe IT-Sicherheit, ist aber auch mit einem erhöhten Investitionsbedarf und höheren Grundkosten verbunden (u.a. wegen eigener Server, eigenem Glasfaseranschluss).
3.4 Weitere Kosten
Ein wichtiges Anliegen der GFF ist es, das Potential strategischer Prozessführung für Grundrechte in Deutschland bekannt zu machen und über den Inhalt und die Bedeutung der Freiheits- und Menschenrechte aufzuklären. Hierfür arbeiten wir u.a. eng mit Nichtregierungsorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen und fördern damit auch Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich - ein weiterer Satzungszweck der GFF. Hier fallen Kosten für die Durchführung von Veranstaltungen oder die Förderung kleinerer Projekte an. Ein positiver Nebeneffekt sind die vielen direkten Kontakte auch zu Studierenden, den späteren Jurist*innen.
4. Finanzielle Transparenz und Lobbyregister
Die GFF fordert in vielen Bereichen Transparenz und organisiert sie selbstverständlich auch für die eigene Arbeit. In unseren Jahresberichten informieren wir über unsere Arbeit und detailliert auch über unsere Einnahmen und Ausgaben. Jährlich prüft eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unseren Jahresabschluss.
In unseren Jahresberichten finden Sie alle Informationen rund um unsere Finanzen:
Seit Februar 2022 sind wir in das Lobbyregister für die Interessensvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung (Link: https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R001802/4914) eingetragen. Daher sind wir verpflichtet, Schenkungen Dritter (beispielsweise Spenden oder Fördermitgliedschaften) bei jeweils mehr als 20.000 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr namentlich offenzulegen.
5. Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Um unsere Arbeit nach einheitlichen Kriterien transparent zu machen, haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichten uns, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten. In einigen Punkten verweisen wir auf unseren aktuellsten Jahresbericht, diesen werden wir in der Regel sechs bis neun Monate nach Ende des jeweiligen Jahres online stellen.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., Berlin, Boyenstraße 41, D-10115 Berlin
- Gründungsjahr 2015
- Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
2. Angaben zur Steuerbegünstigung
- Unsere Arbeit ist steuerbegünstigt wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz sowie allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin vom 21.05.2024.
3. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
4. Tätigkeitsbericht
5. Personalstruktur
6. Angaben zur Mittelherkunft
7. Angaben zur Mittelverwendung
8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Keine
9. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Im Jahr 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 hat keine Einzelperson diese Grenze überschritten. Die weiteren Organisationen, die unsere Arbeit unterstützen, sind im obenstehenden Erklärungstext bzw. in den jeweiligen Jahresberichten aufgeführt.
Freedom needs fighters
Gemeinsam für die Grundrechte