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Wenn eine Landesregierung oder Mehrheit im Parlament gegen Grundrechte verstößt, wollen wir schnell reagieren zu können – mit einem Team vor Ort in Magdeburg. Hilf uns, unverzüglich klagen zu können. Dafür brauchen wir 300.000 Euro.

Mit deiner Spende finanzierst du, …

  • dass wir für ein Jahr ein Team in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt aufbauen. Mit 150.000 Euro stellen wir Ansprechpersonen mit Netzwerk und Expertise vor Ort ein, mieten und sichern Räume in Magdeburg, ermöglichen Veranstaltungen und schaffen Strukturen, bei denen sich Betroffene schnell, sicher und ohne Hürden melden können.
  • dass wir unser Team in Berlin verstärken. Mit weiteren 150.000 Euro bereiten wir fokussiert Verfahrensstrategien gegen mögliche grundrechtswidrige Regierungsmaßnahmen oder Parlamentsbeschlüsse in Sachsen-Anhalt vor und finanzieren erste mögliche Klagen und Beschwerden – damit wir sofort handeln können, sobald Grundrechte verletzt werden.

ℹ️ Über diesen Bedarf hinausgehende Spenden stützen die weitere Grundrechtsarbeit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Spätestens bis zum 6. November wollen wir die finanzielle Basis dafür gesichert haben, damit die Teams in Magdeburg und Berlin so schnell wie möglich einsatzbereit sind.

Ob 10, 25 oder 250 Euro – jeder Beitrag hilft uns dabei!

Jannik Jaschinski

Verfahrenskoordinator Demokratie und Grundrechte

Wenn eine Landesregierung oder eine Mehrheit im Parlament ein verfassungswidriges Vorhaben umsetzt, dann gilt dieses erstmal – bis jemand dagegen klagt.

Einige grundrechtswidrige Vorhaben auf Landesebene, für die wir Klage- und Beschwerdestrategien vorbereiten wollen

  • Rechtsstaatlichkeit: In Sachsen-Anhalt fordert die Alternative für Deutschland (AfD), dass die Einbürgerungsbehörden ihren Ermessensspielraum „maximal restriktiv nutzen“ sollen. Behörden könnten gesetzlich zustehende Ansprüche – etwa auf Einbürgerung oder Sozialleistungen – verweigern (Wahlprogramm AfD Sachsen-Anhalt).
  • Versammlungsfreiheit: Die AfD fordert beispielsweise eine Deutschpflicht auf Kundgebungen und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit für Ausländer*innen: Vorgaben würden Demo-Verbote für bestimmte Gruppen, Sprachen oder Themen möglich machen (Wahlprogramme AfD Sachsen-Anhalt und AfD Hamburg).
  • Inklusion: Schüler*innen mit und ohne Behinderung sollen getrennt voneinander lernen – das wäre ein Ende der schulischen Inklusion (Wahlprogramm AfD Sachsen-Anhalt).
  • Recht auf Bildung: Kinder von Geflüchteten sollen von der Regelschule ausgeschlossen werden (Wahlprogramm AfD Sachsen-Anhalt).

Wie funktioniert eigentlich eine strategische Klage?

Das sind Klagen oder rechtliche Verfahren mit dem Ziel, eine über den Einzelfall hinausgehende Grundrechtsfrage allgemein zu klären.

Darf eine Behörde zum Beispiel pauschal Handys durchsuchen? Nein. Im Februar 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht die gängige Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Handys von Geflüchteten auszuwerten, auf eine Klage der GFF hin für rechtswidrig erklärt.

Erklärt ein Verfassungsgericht ein Gesetz für verfassungswidrig, gilt das für alle Menschen – nicht nur für diejenigen, die geklagt haben.

Wir sind die Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz: Wir setzen dort an, wo Grundrechte konkret in Gefahr sind – finanziert von Menschen wie dir! Dank unserer Unterstützer*innen können wir mit strategischen Klagen unser demokratisches Staatswesen verteidigen – und schützen Menschen, deren Grundrechte verletzt werden.

Malte Spitz

Generalsekretär

Grundrechte verteidigt man jetzt – nicht erst, wenn sie weg sind. Bist du dabei?

Noch Fragen?

Was passiert mit meiner Spende, wenn keine verfassungswidrigen Vorhaben umgesetzt werden?

In dem Fall fließen die Mittel in die strategische Prozessführung der GFF, mit der wir Grundrechte auch in anderen Fällen verteidigen und damit das demokratische Staatswesen fördern.

Ist meine Spende steuerlich absetzbar?

Ja. Die GFF ist als gemeinnützig anerkannt. Ab einem jährlichen Gesamtbetrag von mehr als 300 Euro senden wir dir automatisch im ersten Quartal des Folgejahres eine Sammel-Zuwendungsbestätigung zu. Für Beiträge bis 300 Euro genügt dem Finanzamt dein Überweisungsbeleg als Spendennachweis.Wenn du deine Zuwendungsbestätigung bereits früher oder unabhängig davon benötigst, melde dich gerne jederzeit bei uns per E-Mail an info@freiheitsrechte.org.

Unterstützt ihr auch Fälle, in denen keine strategische Klage möglich ist? Was kann ich tun, wenn ich selbst betroffen bin?

Wenn Behörden autoritär handeln und deine Rechte missachten, kannst du dich an den Gegenrechtsschutz wenden unter kontakt@gegenrechtsschutz.de. Gemeinsam mit „Frag den Staat“ verteidigen wir dein demokratisches Engagement, deine Presse- und Wissenschaftsfreiheit gegen juristische Angriffe von rechts.

Wie finanziert sich die GFF?

Wir nehmen keine Förderung von staatlichen Stellen an. Wir erhalten für einzelne Projekte Förderungen von Stiftungen. Diese Fördermittel können wir aber nicht flexibel beispielsweise für Klagen einsetzen. Deshalb sind wir auf das Engagement unserer Spender*innen und Fördermitglieder angewiesen.

Unser Maßstab ist das Grundgesetz

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte verteidigt Grundrechte unabhängig davon, welche Regierung für einen Verstoß verantwortlich ist. Unser Maßstab ist stets die Vereinbarkeit eines konkreten Vorhabens mit dem Grundgesetz (GG), unabhängig von der politischen Ausrichtung der Regierung oder Mehrheiten im Parlament.

Mit der AfD könnte nach den Landtagswahlen eine Partei politische Führungsverantwortung übernehmen, die sich erwiesenermaßen gegen wesentliche Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung richtet. Das zeigt zum Beispiel unser Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD.

Es kommt auf Grundlage von mehr als 2.500 Belegen zu dem Ergebnis, dass der Bundesverband der AfD verfassungswidrig im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG ist. Die AfD richtet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, indem sie das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie systematisch missachtet. Der Landesverband Sachsen-Anhalt liefert dem Gutachten dabei einige der zentralen Belege für beide Verbotsgründe. Auch der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt führt den Landesverband der AfD als gesichert rechtextreme Bestrebung.

Gerichtlich bestätigt

Dass die AfD in Sachsen-Anhalt verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, ist mittlerweile auch gerichtlich bestätigt: Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat im März 2025 festgestellt, dass die AfD Sachsen-Anhalt eine Vereinigung ist, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt (Urteile vom 25.03.2025, Az. 1 A 149/23 MD; 1 A 191/23 MD; 1 A 201/23 MD). Mitgliedern und aktiven Unterstützern fehle deshalb regelmäßig die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Das heißt: Sie dürfen im Normalfall keine legalen Waffen oder Munition besitzen, kaufen oder behalten. Diese Entscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Beschlüsse vom 7. August 2026, Az. 3 L 44/25, 3 L 45/25 und 3 L 51/25) rechtskräftig bestätigt.

Wir sind die Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz

Nicht jede politische Entscheidung einer künftigen Landesregierung muss verfassungswidrig sein. Aber geäußerte Pläne sind für uns Anlass, besonders aufmerksam zu prüfen, ob konkrete Gesetze, Verordnungen und behördliche Maßnahmen Grundrechte verletzen (etwa die Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot, die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit oder rechtsstaatliche Verfahrensgarantien).

Ob gegen Grundrechtseingriffe durch den Verfassungsschutz, gegen diskriminierende Polizeikontrollen an innerdeutschen Grenzen oder gegen grundrechtswidrige Bezahlung von Menschen mit Behinderung: Die GFF geht seit 2015 strategisch und unabhängig von Parteien oder Regierungen gegen Grundrechtsverstöße vor. Unsere Arbeit anlässlich der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern reiht sich demnach in die Liste unserer Verfahren und Projekte ein.