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Werkstatt-Beschäftigte leisten echte Arbeit – und erhalten dafür im Schnitt 233 Euro im Monat. Das verstößt gegen das Grundgesetz, Europarecht – insbesondere die Mindestlohnrichtlinie – und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Deshalb geht Jürgen Linnemann vor Gericht:


„Ich wünsche mir, dass Menschen nach ihren Stärken bezahlt werden, nicht nach ihrer Behinderung.
Jürgen Linnemann

Gewinnt Jürgen, ist das ein Präzedenzfall – potenziell für hunderttausende Werkstatt-Beschäftigten in Deutschland. Ihre Spende finanziert seine Klage – und ermöglicht uns darüber hinaus, weitere Betroffene auf dem Weg vor Gericht zu begleiten.

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Weitere Hintergrundinformationen zu Jürgen Linnemanns Klage finden Sie hier.

Grundrechte verteidigen.