Diskriminierung ist nicht gemeinnützig: GFF unterstützt Klage gegen Traditionsverein, der Frauen vom “Ausfischen” ausschließt
Berlin, 13. November 2019 - Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt das Klageverfahren gegen einen bayrischen Traditionsverein und begrüßt die Initiative des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, dass Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen wird, wenn sie ohne sachlichen Grund Frauen (oder Männer) ausschließen.
Ob Schützenfest, Ravensburger Rutenfest oder Königsfischen: Brauchtumspflege ist in Deutschland oft Männersache. In vielen Vereinen sind Frauen per Satzung explizit von der Mitgliedschaft oder der Teilnahme an traditionellen Ritualen ausgeschlossen. Bislang werden solche Vereine dennoch als gemeinnützig anerkannt, erhalten staatliche Zuschüsse und Steuervorteile.
„Es kann nicht sein, dass Vereine, die willkürlich Frauen von ihren Aktivitäten ausschließen, auch noch staatlich gefördert werden“, sagt Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Es wird Zeit, diese Diskriminierung zu beenden und das Gemeinnützigkeitsrecht anzupassen.“
Die GFF unterstützt deshalb einen Fall, der dieses Problem exemplarisch aufzeigt und die Diskriminierung beenden möchte: Die Klägerin ist seit 25 Jahren Vereinsmitglied. Der Verein veranstaltet einmal im Jahr den Fischertag, an dem der Stadtbach ausgefischt und der Fischerkönig gekürt wird. Eine Fischerkönigin gab es noch nie. Frauen und Mädchen dürfen nicht am traditionellen Ausfischen in Memmingen teilnehmen. Die Memmingerin will dies nicht länger hinnehmen und klagt auf gleichberechtigte Teilnahme, nachdem die vorgeschlagene Satzungsänderung mehrfach abgelehnt worden ist.
„Ich finde es absolut überholt, dass 7-jährige Mädchen in Memmingen dabei zuschauen müssen, wie ihre Brüder und Klassenkameraden in den Bach springen, selbst aber nicht dürfen. Kinder sollten nicht mehr mit diesem Rollenbild aufwachsen“, sagt die Klägerin. „Für mich schließen sich Brauchtum und Gleichberechtigung nicht aus.“
Der Bundesfinanzhof hatte schon 2017 entschieden, dass eine Organisation wie eine Freimaurerloge, die Frauen von zentralen Ritualen ausschließt, nicht gemeinnützig ist. Mit seinem aktuellem Vorschlag fordert der Bundesfinanzminister Olaf Scholz nunmehr völlig zu Recht die umfassende Berücksichtigung dieser Entscheidung durch die lokalen Finanzämter.
Mehr hier erfahren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter oder unter 030 549 08 10 55 zur Verfügung.
Rechtsanwältin Dr. Susann Bräcklein steht Ihnen unter zur Verfügung.