Gegen das Frauenverbot bei den Stadtbachfischern – Ein Präzedenzfall für mehr Geschlechtergerechtigkeit
Das Bundesverfassungsgericht urteilte bereits 1991, dass allein die gelebte Tradition nicht ausreicht, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Dennoch beruft sich der Memminger Fischertagsverein auf die jahrhundertealte Tradition, um Frauen vom traditionellen Ausfischen des Stadtbachs auszuschließen. Dies ist kein Einzelfall: Ob Schützenverein, Männerchor oder Freimaurer- gerade in privaten Vereinigungen werden Menschen regelmäßig aufgrund ihres Geschlechts oder anderer personenbezogener Merkmale benachteiligt.
Um diesem Unrecht zu begegnen, unterstützt die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) die Klage einer Frau, die am traditionellen Ausfischen des Memminger Stadtbachs teilnehmen will. Die Satzung des Memminger Fischertagsvereins schließt Mädchen und Frauen willkürlich vom jährlichen Forellenfischen aus. Als alleiniger Ausrichter des wichtigsten städtischen Kulturevents nimmt der Verein eine zentrale Rolle im gesellschaftspolitischen Gefüge in Memmingen ein. Frauen und Mädchen bleibt ein bedeutender Teil des sozialen Lebens der Stadt verwehrt, eine alternative Veranstaltung oder einen weiteren Trägerverein gibt es nicht.
Wir sind überzeugt: Diese Praxis ist rechtswidrig. Am 20. April 2020 findet die mündliche Verhandlung statt!
Um das Verfahren juristisch angemessen begleiten zu können und den komplexen Fall sowohl für Fachkreise als auch für die allgemeine Öffentlichkeit aufzubereiten, rechnen wir derzeit mit einem Bedarf von rund 10.000 Euro! Bitte unterstützen Sie das Verfahren, denn dieser Fall kann dazu beitragen, ein überkommenes Rechtsverständnis aufzubrechen und das Diskriminierungsverbot auch im Vereinsrecht zu etablieren.
GLEICHBERECHTIGUNG IM FISCHERTAGSVEREIN
Ich erteile der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ein SEPA-Lastschriftmandat und autorisiere die GFF, einmalig eine Zahlung mittels Lastschrift einzuziehen. Außerdem weise ich mein Geldinstitut an, diese Lastschrift einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass die Ankündigungsfrist einen Tag betragen soll. Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt ca. zwei Bankarbeitstage nach dieser Transaktion. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der GFF lautet DE06ZZZ00001890294. Die Mandatsreferenz teilen wir Ihnen per Email mit.
Die Angabe Ihrer Postanschrift ist nur erforderlich, wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung für die Steuererklärung wünschen. Spenden bis 200 € können Sie auch ohne Zuwendungsbescheinigung steuerlich geltend machen, indem Sie eine Kopie des Kontoauszugs einreichen. Sollte ein Teil der Spenden nicht für die Klage gegen Entgeltdiskriminierung verbraucht werden, so wird die GFF sie für andere satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke verwenden, um in Deutschland und Europa durch strategische Klagen gegen Diskriminierung vorzugehen.
Das Engagement für Grund- und Freiheitsrechte braucht einen langen Atem. Falls Sie die GFF längerfristig unterstützen wollen, geben Sie das gerne im Formular unter “Ich möchte die GFF regelmäßig unterstützen und Fördermitglied werden” an. Sie bekommen dann Informationen zu einer Fördermitgliedschaft zugeschickt.
Ihre Daten werden sicher verschlüsselt übertragen. Wir geben sie nicht an Dritte weiter und verarbeiten sie ausschließlich für Spendeneinzug und Spendenquittung oder, falls explizit gewünscht, für den Versand von weiteren Informationen über unsere Arbeit für Menschenrechte. Alle Informationen hierzu und zur Wahrnehmung Ihrer Rechte entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.