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Relevante Person Überwachung
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 2, 10, 8

Überwachung und Abschreckung von Aktivist*innen

Grundrechtsbindung Digitalkonzerne
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 3, 5, 10, 12

Grundrechts­bindung von Digitalunternehmen

Auf dem Foto ist ein Laptop zu sehen und Hände einer Person, die darauf tippt.
Freiheit im digitalen Zeitalter
Art. 5, 10

Chatkontrolle: Mit Grundrechten unvereinbar

UNSERE MISSION

Wir streiten für eine Digitalisierung unserer Gesellschaft, die alle Menschen freier und selbstbestimmter macht. Deshalb klagen wir gegen Überwachungsgesetze, die Menschen unter Generalverdacht stellen, und gegen jeden Schritt hin zu einer vollständigen Erfassung und Durchleuchtung der Bevölkerung.

Bijan Moini

Bijan Moini

Leiter des Legal Teams und Syndikus

„Das Grundgesetz schützt vor allem Minderheiten. Aber zu irgendeiner gehören wir alle – ob nun Fußballfans oder Fahrradfahrerinnen, Hartz-IV-Empfänger oder Kranke. Deshalb geht der Schutz der Freiheitsrechte jeden etwas an."
David Werdermann

David Werdermann

Rechtsanwalt und Projektkoordinator

„Das Grundgesetz bietet Schutz vor Unterdrückung und Willkür. Es garantiert demokratische Teilhabe und ein Leben in Würde. Damit es diese Versprechen einlösen kann, bringen wir geeignete Fälle vor Gericht."
Juergen Bering

Jürgen Bering

Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator

„Die Grundrechte schützen unseren Zugang zum gesellschaftlichen Leben. In unserer modernen und digitalisierten Welt entscheiden über diesen Zugang aber nicht mehr nur der Staat, sondern mehr und mehr auch private Digitalunternehmen. Um effektiven Schutz bieten zu können, müssen unsere Grundrechte gegenüber diesen Unternehmen Wirkung entfalten.“

Warum wir uns für digitale Grundrechte einsetzen

Welches Problem gehen wir an?

Der Staat versteht „Sicherheit“ zu einseitig. Das Parlament stattet die Polizei und die Nachrichtendienste mit immer neuen Befugnissen aus. Diese Behörden können immer früher, immer massiver und immer unkontrollierter gegen diejenigen vorgehen, die sie für gefährlich halten – häufig Angehörige marginalisierter Gruppen. Zusammen mit den neuen, digitalen Möglichkeiten, Menschen zu überwachen und zu klassifizieren, gefährdet das unsere Freiheitsrechte in nie dagewesenem Ausmaß. Diese Gefahr redet die Regierung systematisch klein. Und auch jenseits des Sicherheitsrechts – z.B. beim Umgang mit Gesundheitsdaten – respektiert der Staat die informationelle Selbstbestimmung nicht genügend.

Was tun wir konkret, um das Problem zu lösen? Welche Rolle spielt die GFF?

Wir ziehen vor Gericht, wenn der Staat Menschen unter Generalverdacht stellt, heimliche und anlasslose Überwachung ermöglicht oder einer umfassenden Überwachung der Bevölkerung den Weg bereitet. Denn Demokratie braucht sichere Räume, in denen sich Menschen frei und unbeobachtet entfalten können.

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Mit den neuen Befugnissen für Sicherheitsbehörden hält die Kontrolle ihrer Arbeit selten Schritt. Gerade dann, wenn Behörden unbemerkt agieren und im großen Umfang personenbezogene Daten erfassen, bedarf es ihrer umfassenden, rechtstaatlichen Kontrolle. Auch darum geht es uns, wenn wir Sicherheitsgesetze vor Gericht bringen.

Zudem klagen wir gegen systematische Eingriffe in die Freiheit der Person, die körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Leben, etwa wenn die Polizei immer früher eingreifen oder militärische Waffen im Inland einsetzen darf.

Und wir wenden uns gegen den Einsatz gefährlicher Überwachungstechnologien, ob durch den Staat oder Private. Kritisch sehen wir den vorschnellen Einsatz selbstlernender Algorithmen, etwa in intelligenter Videoüberwachung. Wir kämpfen vor Gericht dafür, dass nur Technik eingesetzt und exportiert wird, die auch für die Grundrechte sicher ist.

Für welche Rechte stehen wir ein?

Artikel 10 GG schützt das Fernmeldegeheimnis, also unsere Kommunikation auf dem Weg zwischen zwei Personen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht aus Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 GG zwei spezifische Datenschutzgrundrechte abgeleitet: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt, dass jede Person grundsätzlich selbst entscheidet, wie ihre persönlichen Daten verwendet werden. Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, kurz IT-Grundrecht, schützt unsere Smartphones und Computer vor Zugriff, z.B. durch Staatstrojaner. Diese Rechte sind die Grundlage dafür, auch im digitalen Zeitalter die Privat- und Intimsphäre zu erhalten.

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Wenn der Staat diese Grundrechte verletzt, erfahren die Betroffenen meist nichts davon. Das erschwert die Durchsetzung dieser Rechte erheblich. Denn wer von einer Verletzung nichts weiß, kann auch nicht dagegen vorgehen. Um die Privatsphäre und unsere Kommunikation im digitalen Zeitalter zu schützen, müssen wir häufig direkt gegen Gesetze klagen, die sie nicht ausreichend achten oder rundheraus untergraben.

Doch auch außerhalb der digitalen Sphäre berührt die Arbeit der Sicherheitsbehörden wichtige Grundrechte, die in Artikel 1 und Artikel 2 GG geschützt sind. Eine elektronische Fußfessel beschränkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Präventivhaft das Recht auf Freiheit der Person, der Einsatz von Gewalt – insbesondere von Waffen – greift in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. In Extremfällen geht es um das Recht auf Leben und die Menschenwürde, die durch neue Sicherheitsgesetze in Gefahr geraten.

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Frei von Überwachung

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Wir verteidigen Freiheit und digitale Selbstbestimmung – mit den Mitteln des Rechts.

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