Center for User Rights
Mit unserem Center for User Rights wollen wir die Rechte von Nutzer*innen gegenüber Online-Plattformen stärken und durchsetzen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem europäischen Digital Services Act.
Der digitale Raum ist geprägt von privatwirtschaftlichen Unternehmen und staatlicher Regulierung. Nutzer*innen sind diesen Dynamiken unmittelbar und oft schutzlos ausgesetzt: Unternehmerische Entscheidungen der Digitalkonzerne und staatliche Maßnahmen gestalten den Raum, in dem Nutzer*innen sich online aufhalten – ohne, dass diese darauf Einfluss nehmen könnten. Dieses Kräfteverhältnis führt zu einem problematischen Ungleichgewicht.
Besonders die Rechte der Nutzer*innen auf Meinungs- und Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Gleichbehandlung sowie das Recht auf demokratische Teilhabe sind nicht ausreichend geschützt. Insbesondere Journalist*innen, Forschende und zivilgesellschaftliche Akteur*innen können dadurch in ihrer Arbeit eingeschränkt werden – eine Gefahr für eine lebendige Demokratie. Für marginalisierte Gruppen können Einschränkungen auf Plattformen außerdem einen Ausschluss von gesellschaftlichen Debatten bedeuten.
Mit dem Center for User Rights will die GFF die Rechte von Nutzer*innen nachhaltig stärken, einfordern und durchsetzen. Das bestehende Machtungleichgewicht zwischen Online-Plattformen und ihren Nutzer*innen soll korrigiert, die Grundlagen für eine demokratische digitale Gesellschaft gefestigt werden.
Die Schwerpunkte des Centers for User Rights
Das Center for User Rights bündelt die Fälle und Projekte der GFF zu Plattformregulierung und hat zum Ziel, Nutzer*innenrechte in verschiedenen Bereichen zu stärken und durchzusetzen.
Die Umsetzung und Durchsetzung des Digital Services Act zu begleiten ist der Schwerpunkt der Arbeit des Centers. Darüber hinaus bringen wir uns weiterhin bei der Einführung eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes ein und führen unsere Arbeit im Bereich Urheberrecht weiter.
Der Digital Services Act
Mit dem Digital Services Act (DSA) legt die Europäische Union einheitliche Regeln fest, nach denen Online-Plattformen Inhalte entfernen, einschränken oder auch wieder freischalten müssen. Der DSA regelt außerdem, wie Plattformen über ihre Maßnahmen im Bereich der Inhaltemoderation berichten müssen. Er bekräftigt, dass europäische Grundrechte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen respektiert werden müssen. Die Rechte von Forschenden auf Zugang zu Daten von Plattformen-Unternehmen werden gestärkt und ausgebaut. Zusätzlich werden für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen besondere Sorgfaltspflichten eingeführt, wie zum Beispiel Pflichten zur Analyse und Minimierung von systemischen Risiken, die ihre Dienste für die Gesellschaft bedeuten können.
Anders als die Datenschutzgrundverordnung setzt der DSA nicht nur auf nationale Regulierungsbehörden, sondern gibt der Europäischen Kommission zusätzlich zentralisierte Befugnisse, große Online-Plattformen wie X, Meta und Google direkt zu beaufsichtigen. Denn die Dienste dieser Plattformen können durch ihre Reichweite erhebliche systemische Risiken für den demokratischen Diskurs und die Grundrechte ihrer Nutzer*innen darstellen und müssen deshalb besonders streng reguliert werden.
Der DSA fördert die Zusammenarbeit zwischen nationalen Durchsetzungsstellen und gibt zusätzlich zivilgesellschaftlichen Organisationen ein umfassendes Mandat, Nutzer*innenrechte durchzusetzen. Dieses Mandat wollen wir nutzen und mit strategischen Klagen die Grundrechte von Nutzer*innen verteidigen. Wir werden uns auf vier Bereiche fokussieren:
- Mehr Transparenz und Grundrechtsbindung bei (automatisierter) Inhaltemoderation: Plattformen müssen transparenter arbeiten und die Grundrechte ihrer Nutzer*innen bei der Moderation, also z.B. der Löschung von Inhalten, achten.
- Zugang zu Forschungsdaten: Plattformen hüllen sich in Schweigen, wenn es um die eigenen Daten geht, und machen Forschung zum Einfluss von Plattformen auf den demokratischen Diskurs somit nahezu unmöglich. Plattformen müssen relevante Daten rausgeben und damit die Wissenschaftsfreiheit achten.
- Durchsetzung der Nutzer*innenrechte bei der Gestaltung der Plattformen: Eine Vielzahl von Vorschriften im DSA zielen darauf ab, Online-Plattformen und ihren Praktiken und Policies nutzer*innenfreundlich und grundrechtskonform zu gestalten. So muss z.B. offengelegt werden, wie Plattformen Nutzer*innen bestimmte Inhalte empfehlen. Weitere Schwerpunkte sind Regeln zu Online-Werbung und die proaktive Weitergabe von Daten an Strafverfolgungsbehörden.
- Schutz vor Diskriminierung: Beim Einsatz von Algorithmen für Lösch- und Sperrentscheidungen oder die Auswahl, wem welche Inhalte angezeigt werden, besteht die große Gefahr von Diskriminierung. Wir nutzen die neuen rechtlichen Möglichkeiten, um diesen Risiken entgegenzuwirken.
Digitaler Gewaltschutz
Digitale Gewalt bringt nicht nur großes Leid für die betroffenen Personen – sie ist auch eine Gefahr für unsere Demokratie. Eine lebendige Demokratie braucht Kommunikationsräume, in denen Menschen ihre Meinung (angst-)frei äußern können – auch online. Sonst verschwinden relevante Meinungen und die Meinungsvielfalt ist in Gefahr.
Gemeinsam mit der Alfred Landecker Foundation haben wir die Marie-Munk-Initiative ins Leben gerufen – ein Projekt, das Grundrechte im digitalen Raum verteidigt. Als Teil des Center for User Rights, kämpft die Marie-Munk-Initiative dafür, den Schutz vor Digitaler Gewalt zu verbessern. Zu diesem Zweck haben wir einen Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz vorgelegt und begleiten den gesetzgeberischen Prozess für ein Gesetz, das den digitalen Gewaltschutz verbessern soll.
Nutzer*innenrechte im Rahmen des Urheberrechts
Freie Kommunikation ist für eine lebendige Demokratie elementar und eng verknüpft mit zahlreichen Freiheitsrechten, insbesondere mit der Wissenschafts-, Informations-, Meinungs- und Kunstfreiheit. Das Urheberrecht, mit dem sich im vordigitalen Zeitalter vor allem professionelle Kreative und Medienunternehmen befasst haben, gerät inzwischen vielfach mit der Kommunikationsfreiheit in Konflikt.
Das hat Folgen für Wissenschaft und Lehre, für Aktivist*innen, aber auch für die Urheber*innen selbst. Als Teil des Center for User Rights verteidigt das Projekt control © Nutzer*innenrechte im Spannungsfeld zwischen Kommunikationsfreiheit und Urheberrecht.